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30 qm Therapiefläche - Mitarbeiter?

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25. August 2016 08:01 # 1
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 2

Liebe Kollegen,
dieses Thema wurde schon mehrfach besprochen, es wäre für mich jedoch trotzdem sehr hilfreich, auf meine räumlichen Vorgaben bezogen, eine konkrete und aktuelle Auskunft zu bekommen.
Meine Therapiefläche beträgt insgesamt 30 qm, aufgeteilt in 2 in sich abgeschlossene Räume mit 11 qm und 19 qm.
Darf ich zeitgleich mit einer Angestellten, Minijobberin, geringfügig Beschäftigten oder freien Mitarbeiterin arbeiten oder müsste der 2. Therapieraum solange ich arbeite frei sein? Der Raumbelegungsplan dokumentieren, dass beide Räume nicht zeitgleich genutzt werden? Es gibt keine Mitarbeiterin für Hausbesuche.
Ist die Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse ratsam?
Gibt es Ausnahmeregelungen?
Herzlichen Dank im Voraus

25. August 2016 08:44 # 2
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Hallo laut Rahmenvertrag müssen bei 2 anwesenden Therapeuten noch ein zusätzlicher Raum zur Verfügung stehen. Das heißt du benötigst insgesamt drei Räume. Ein Raum muss also immer frei sein, so wie ich das im Rahmenvertrag heraus zu lesen ist.
Deine Angestellte müsste eigentlich dann zu anderen Zeiten arbeiten.
Warum man für eine Person zwei Räume braucht und für jede weitere Person noch mal einen zusätzlichen Raum benötigt verstehe ich auch nicht so ganz, aber na ja es steht eben so in den Rahmenverträgen drin.
Bei einer rein Privatpraxis würde das dann schon gehen, aber eben nicht mit Kassenzulassung::sad::
Dein einer Raum hat nur 11 qm ? Das ist zumindest hier in Bayern nicht zugelassen. Da ist die Mindestgröße für einen Raum
12 qm.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
25. August 2016 12:40 # 3
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Es muss kein Raum leer stehen. Aber 12 qm ist die Mindestgröße für einen Behandlungsraum. Daran scheitert es dann.

Zulassungsempfehlungen des GKV-Spitzenverbands genau lesen. Der erste Therapeut (=Zugelassener) braucht
- 40 qm Gesamtfläche
- 30 qm Therapiefläche, die frei einteilbar ist, aber mindestens ein mal 12 qm vorhalten muss.
- beim nächsten Therapeuten muss nochmal eine 12er-Enheit vorhanden sein. Heißt: 2 Therapeuten in einem 30 qm-Raum gehen nicht. Die Räume müssen getrennt sein und jeweils 12 qm haben. Aber die Praxis muss deshalb insgesamt nicht größer sein.
- Ab dem 3. Therapeuten reichen die 30 qm nicht mehr, weil 3x12 nach dem großen Adam 36 qm als Mindestfläche ergibt.
25. August 2016 14:07 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... die Mindestfläche für einen Therapieraum beträgt 12 qm! (Der eine Raum läst sich bestimmt daraufhin noch ausrechnen - ganz genau nachrechnen.) Jeder Therapieraum kann zeitgleich mit einem Therapeuten belegt werden.

Wenn du nur eine Minijobberin/ect. einstellst, reicht auch ein einzelner Therapieraum. Du must dann jedoch für die Zulassung einen "Stundenplan/Schichtplan" aufstellen, aus dem hervorgeht, wer wann (Tage und Uhrzeiten) wie lange in der Praxis arbeitet, damit eine Doppelbelegung des Therapieraumes ausgeschlossen werden kann. Theoretisch können somit auch 3 Therapeuten (z.B. 1x 35 Std. und 2x 450,00 Euro) in einer Praxis deiner Größe arbeiten, auch wenn du nur einen Therapieraum zugelassen bekommst. Diese Vorgehensweise wird bisher überwiegend von den Physiotherapeuten und weniger von den Ergotherapeuten genutzt.

MfG falladar
20. September 2016 18:06 # 5
Registriert seit: 08.09.2016
Beiträge: 6

Vorgehensweise von falladar ist möglich. Ds Problem ist meist, dass hier die mögliche Auslastung gering ist, weil immer nur ein Therapeut gleichzeitig arbeiten kann.
Reden ist unser Privileg. Wenn wir ein Problem haben, das wir nicht durch Reden lösen können, dann hat das alles keinen Sinn.
21. September 2016 13:48 # 6
Registriert seit: 13.12.2013
Beiträge: 2

Vielen Dank für die hilfreichen Informationen,
ich habe mich zu einem Umzug und somit Vergrößerung der Praxis entschieden, (dafür ab Januar 2017 in meiner Kleinstadt auch geeignete Räume in Aussicht), um endlich und längerfristig die Möglichkeit für die Beschäftigung von Mitarbeitern zu haben. ::smile::
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