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Praxisübergreifend arbeiten....Darf man das???

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7. November 2016 07:51 # 1
Registriert seit: 15.09.2016
Beiträge: 2

Hallo liebe Kollegen,
mich quält derzeit eine bestimmte Frage, die ich mir bis jetzt noch nicht selber beantworten konnte... Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen?

Darf man Patienten von der Praxis "X"
Auch in der Praxis "y" behandeln? Beide Praxen haben eine Kassenzulassung. Der Patient Wird weiterhin über "x" abgerechnet...

FallBsp: Praxis "X" Schwerpunkt Neurologie hat keine Kapazitäten in ihren Räumen mehr. Praxis "y" Schwerpunkt Pädiatrie hat auf Grund der Gründungsphase noch Räume frei.
Darf der PI von Praxis "X" die Räume offiziell von der Praxis "Y" nutzen?

Freue mich über Antworten::smile::
Herzliche Grüße Rabsi
7. November 2016 08:22 # 2
uralergo
uralergo
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 78

ja, z.B, auf Honorabasis
Gesundheitsamt und Krankenkassen müssen aber Informiert sein
7. November 2016 09:00 # 3
Registriert seit: 15.09.2016
Beiträge: 2

Dankeschön für die schnelle Antwort!
Gibt es auch einen offiziellen Weg, dass die "fest-" Angestellte Ergitherapeutin von der Praxis "X" in der Praxis "y" die x-Patienten behandeln darf?
7. November 2016 09:08 # 4
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Da sind einige Fallstricke drin. Die oben stehende Antwort trifft den Nagel jedenfalls nicht.

Tipp: Telefonberatung des DVE.
7. November 2016 13:34 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

...mögliche Lösungen währen:

- zwei Verordnungen, jeweils eine für Praxis X und eine für Praxis Y, beide Verordnungen laufen parallel => mit Genehmigung des Kostenträgers, ggf. auf den jeweiligen Verordnungen andere Behandlungsschwerpunkte setzen lassen,
- oder, Patient komplett an Praxis Y abgeben, Wenn ihr ausgelastet seid, warum hängt ihr dann so an diesem Patienten?
- oder, Patient im Zeitfenster von Montag bis einschließlich Samstag behandeln,
- oder, MA-X der Praxis X bekommt eine Zusage des AG-X für eine Nebenbeschäftigung in der Praxis Y => Praxis Y stellt MA-X für z.B. 450,00 Euro ein und MA-X behandelt Patient in Praxis Y komplett und legal. Einnahmen gehen dann aber komplett an Praxis Y.

Das Problem ist der räumliche Engpass der Praxis X. => auf Dauer wohl die Praxis räumlich vergrößern.

@uralergo
Auch bei einer Beschäftigung auf Honorarbasis muß der MA-X in der Praxis Y als MA angemeldet werden (Zulassungsänderung). D.h. Arbeitsverträge in beiden Praxen für MA-X ändern und ggf. die Zulassung beider Praxen. Ob sich dieser Aufwand lohnt, ist fraglich.

Gebt den Patienten an Praxis Y komplett ab und versucht keine Konstrukte zu entwerfen, die euch nachher auf die Füße fallen könnten und ihr am Ende alle ohne Vergütung eurer Arbeit dasteht.

MfG falladar
7. November 2016 15:39 # 6
Registriert seit: 17.11.2015
Beiträge: 152

Geändert am 07.11.2016 15:39:00
Diese Lösung ist ja für beide Praxen schlecht und für den Patienten und die Krankenkasse zudem noch verdammt verwierend, warum nicht einfach zu den Kollegen überweisen?

Praxis Y : Hat Platz weil sie zu wenig Patienten hat, gibt aber Patienten ab an Praxis X

Praxis X : Hat keinen Platz, da sie zu viele Patienten hat. Statt den Patienten abzugeben wird er in Praxis Y von MItarbeiter X behandelt.

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