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Kilometerpauschale bei Hausbesuche und Steuererklärung

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17. März 2022 20:34 # 16
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Geändert am 17.03.2022 20:39:00
>>>Ich verstehe immer nicht warum ihr immer auf eine Dienstreisekaskoversicherung des Arbeitgebers herumreitet/besteht? ... geht den Arbeitnehmer, gelinde gesagt, nichts an.<<<<

Uiuiui..... ::blink::
Verstehst du nicht?
Weil --> zig- auch ich- AN mit den Kosten f.e. Unfall whrd."Wegezeiten" komplett allein gelassen wurden und alles (teilweise oft "lebenslänglich"---> zb Versichrgs.%) selber tragen (mussten).

Wg. solcher "Auslegungen" wie dieser:
>>>Sollte der Arbeitnehmer seinen privaten PKW dem Arbeitgeber für Dienstfahrten zur Verfügung stellen, dann hat er auch ....<<<<

DANN. HAT. ER. AUCH. !!!??
Ääähhh...... (?!)
Ich bin erstaunt über Ihren Umgang mit Mitarbeitereigentum ..

Wenn es je 1 Argument dafür gab, bei Bewerbungen das evt. vorhandene, eigene KFZ zu verleugnen, dann diese Aussage..

Jeder nur einen Stein!!
17. März 2022 20:50 # 17
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Passiert während einer angeordneten dienstlichen Fahrt mit eurem eigenen PKW ein Unfall und ihr seid nicht schuld, dann zahlt die gegnerische Versicherung den kompletten Schaden.

Das ist klar

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Seid ihr der Unfallverursacher dann übernimmt der Arbeitgeber die gesamten Kosten, außer ihr habt mit Vorsatz oder grob fahrlässig den Unfall verursacht, dann bleibt ihr auf den gesamten Kosten sitzen. Wo sich der Arbeitgeber das Geld wiederholt, oder ob er alles aus eigener Tasche bezahlt, das geht den Arbeitnehmer, gelinde gesagt, nichts an.


Das war mir neu, aber vielen Dank für die Aufklärung. Deine Post's wie immer on point und sehr informativ.
Vielen dank mal an dieser Stelle ::thumbup::

Ich denke im gesamten sind wir wieder beim Thema "wie ist das Verhältnis untereinander bzw. das Betriebsklima"
Man kann doch über alles (oder vieles) mit seinem AG reden... Zumindest sollte es so sein
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
18. März 2022 00:36 # 18
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 173

In dem Zusammenhang auch interessant zu wissen:

am 1.1.2021 wurde die Kilometergeld-Pauschale ab dem 21. Kilometer auf € 0,35 erhöht.
Und seit dem 1.1.2022 gelten dafür sogar € 0,38 (§ 9 EstG Werbungskosten).

Jedoch: für die hier diskutierte Aufwandsentschädigung ändert sich (angeblich) nichts,
Es bleibt - nach wie vor - bei € 0,30, egal wie viele Kilometer der AN für HBs aufgewendet hat.

Verstehe nur ich das nicht?

3~°
18. März 2022 12:01 # 19
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481

Zitat / Micha...am 1.1.2021 wurde die Kilometergeld-Pauschale ab dem 21. Kilometer auf € 0,35 erhöht.
Und seit dem 1.1.2022 gelten dafür sogar € 0,38 (§ 9 EstG Werbungskosten).

Jedoch: für die hier diskutierte Aufwandsentschädigung ändert sich (angeblich) nichts,
Es bleibt - nach wie vor - bei € 0,30, egal wie viele Kilometer der AN für HBs aufgewendet hat.

Verstehe nur ich das nicht?[/quote hat geschrieben:

So lange du zwei verschiedene Dinge, den Arbeitsweg und die Dienstfahrten, in einen Topf wirfst und einmal umrührst, so lange wirst du falsch liegen. >Sorry<
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
18. März 2022 12:22 # 20
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481

Zitat / ergo-ex hat geschrieben:
>>>Ich verstehe immer nicht warum ihr immer auf eine Dienstreisekaskoversicherung des Arbeitgebers herumreitet/besteht? ... geht den Arbeitnehmer, gelinde gesagt, nichts an.<<<<

Uiuiui..... ::blink::
Verstehst du nicht?
Weil --> zig- auch ich- AN mit den Kosten f.e. Unfall whrd."Wegezeiten" komplett allein gelassen wurden und alles (teilweise oft "lebenslänglich"---> zb Versichrgs.%) selber tragen (mussten).

Wg. solcher "Auslegungen" wie dieser:
>>>Sollte der Arbeitnehmer seinen privaten PKW dem Arbeitgeber für Dienstfahrten zur Verfügung stellen, dann hat er auch ....<<<<

DANN. HAT. ER. AUCH. !!!??
Ääähhh...... (?!)
Ich bin erstaunt über Ihren Umgang mit Mitarbeitereigentum ..

Wenn es je 1 Argument dafür gab, bei Bewerbungen das evt. vorhandene, eigene KFZ zu verleugnen, dann diese Aussage..

Jeder nur einen Stein!!


Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und diese Rechte dann auch gegenüber ihrem Arbeitgeber durchsetzen, notfalls gerichtlich.

Wenn ein Arbeitnehmer sich entscheidet sein Privateigentum, hier seinen PKW, vertraglich dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen, dann hat er sich auch daran zu halten. Eigentlich logisch. Das Gleiche wird ja auch vom Arbeitgeber verlangt. Der Arbeitnehmer hätte die Nutzung seines privaten KFZ ja aus dem Arbeitsvertrag streichen lassen können, hat es jedoch nicht getan, warum auch immer.

Warum sollte jemand sein "eigenes KFZ" verleugnen? Dann stimmt ja schon zu Vertragsbeginn das Vertragsverhältnis schon nicht. Was für eine beschissene Basis für ein Vertragsverhältnis ist das denn? Es reicht doch völlig aus, wenn der Arbeitnehmer seinem zukünftigen Arbeitgeber von Anfang an sagt, dass er seine Privatfahrzeuge nicht dem Unternehmen zur Verfügung stellt und einen diesbezüglichen Passus aus seinem Arbeitsvertrag entfernen läßt bevor er diesen unterschreibt. Eine klare und offen Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist doch sinnvoller, als sich klein machen zu müssen oder irgendetwas verstecken oder verheimlichen zu müssen. Warum auch?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
18. März 2022 12:39 # 21
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 173

Ok, soweit, und wer übernimmt:

a) den versicherungsrechtlich höher einzustufenden Versicherungs-Beitrag als sog. "Dienstwagen",
b) im Falle eines, vom AN verschuldeten Unfalls - auf dem Dienstweg - die unweigerlich folgende Beitragserhöhung in dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung (durch Verlust von SF-Klassen)?

Da ja eine "Dienstreise-Kasko-Versicherung" (angeblich) nicht notwendig sei, bzw. im reinen Ermessen des AG läge?
3~°
18. März 2022 12:57 # 22
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1267

Ich dachte, selbst kleine Praxen stellen mittlerweile einen Dienstwagen, oft auch zur privaten Nutzung.

Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
21. März 2022 11:35 # 23
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481

Geändert am 21.03.2022 20:26:00
Zitat / Micha hat geschrieben:
Ok, soweit, und wer übernimmt:

a) den versicherungsrechtlich höher einzustufenden Versicherungs-Beitrag als sog. "Dienstwagen",
b) im Falle eines, vom AN verschuldeten Unfalls - auf dem Dienstweg - die unweigerlich folgende Beitragserhöhung in dessen Kfz-Haftpflicht-Versicherung (durch Verlust von SF-Klassen)?

Da ja eine "Dienstreise-Kasko-Versicherung" (angeblich) nicht notwendig sei, bzw. im reinen Ermessen des AG läge?

zu a) Eigenverantwortung der Angestellten/Mitarbeiter:in. Es liegt hier an ihrem eigenen Verhandlungsgeschick, wenn sie ihren privaten PKW nicht kategorisch zur betrieblichen Nutzung ausschließt. Entweder zahlt sie es von ihrem Gehalt oder im besten Fall übernimmt die Arbeitgeber:in die kompletten Versicherungskosten ihres privaten PKWs. Zwischen diesen beiden Positionen ist fast alles möglich.

zu b) Je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag gibt es nicht immer nach einem Unfall eine sofortige Höherstufung.
Wenn die Arbeitgeber:in die Unfallkosten übernehmen muss (kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Angestellten/Mitarbeiter:in nachweisbar), dann erfolgt auch keine Höherstufung der Versicherung der Angestellten/Mitarbeiter:in, da die Arbeitgeber:in die gesamten Kosten übernimmt/zu tragen hat. Eigentlich doch l wie logisch.

i wie Ironie) Eine gute Angestellte/Mitarbeiter:in verursacht keine eigenverschuldeten Unfälle. Sie hält sich immer und jederzeit an die geltenden Verkehrsregeln, vor allem an §1 der Straßenverkehrsordnung. Somit können immer nur die anderen Verkehrsteilnehmer:innen schuldhaft den Unfall verursacht haben, an dem die Angestellte/Mitarbeiter:in immer völlig unschuldig beteiligt war. Dies wird auch bei jedem Unfall, an dem die Angestellte/Mitarbeiter:in während ihrer Dienstzeit beteiligt ist, durch die hinzugezogenen Polizeibeamtinnen immer bestätigt werden. Außerdem stellt die Angestellte/Mitarbeiter:in ihrer Arbeitgeber:in nur technisch und optisch einwandfreie Verkehrsmittel zur Verfügung, um Unfälle während der betrieblichen Nutzung zu vermeiden..


PS:
Manchmal frage ich mich, ob du hier oft nur als Troll provozieren willst, oder ob du dir wirklich keine eigenen Gedanken dazu machen willst? Dummheit wird es wohl eher nicht sein. Bevor die übrigen Leser hier nicht mit Fakenews und Halbwahrheiten gefüttert werden, antworte ich doch lieber zu einigen deiner "Fragen".

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
22. März 2022 12:33 # 24
Registriert seit: 09.12.2003
Beiträge: 226

Wir bitten an dieser Stelle einmal darum, den sachlichen Austausch und guten Umgangston nicht aus den Augen zu verlieren und hoffen auf einen weiterhin konstruktive Diskussion.

Vielen Dank!
Beste Grüße

Ihr
ergoXchange-Team
www.ergotherapie.de
22. März 2022 23:08 # 25
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 173

Geändert am 22.03.2022 23:09:00
Zitat / onkel tom hat geschrieben:

[...] Manchmal frage ich mich, ob du hier oft nur als Troll provozieren willst, oder ob du dir wirklich keine eigenen Gedanken dazu machen willst? Dummheit wird es wohl eher nicht sein. Bevor die übrigen Leser hier nicht mit Fakenews und Halbwahrheiten gefüttert werden, antworte ich doch lieber zu einigen deiner "Fragen".

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