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Hallo zusammen. Ich habe eine wichtige Frage und hoffe hier Hilfe und Unterstützung zu bekommen. Der Chef meines Mannes hat seine Praxis verkauft und erwartet jetzt trotzdem das mein Mann weiter auf seine Rechnung für ihn arbeitet. Wir haben zwar schon einen Anwalt eingeschaltet, der sagt jedoch nur, er könne darüber keine Informationen finden. Über die Zulassungsstelle haben wir eine schriftliche Rückmeldung das die Praxis übergeben wurde. Wenn ich/ wir selber in den Zulassungskriterien nachlesen, steht dort immer, dass eine Zulassung mit dem Kauf erlischt und ohne Zulassung nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden kann. Also dürfte auch nicht mit Kassenpatienten gearbeitet werden und diese einfach über die neuen Inhaber abgerechnet werden. Nun also die genaue Frage: Darf nach Verkauf einer Praxis und Rückgabe der Zulassung erwartet werden, das noch angestellte Mitarbeiter (zu spät gekündigt ) einfach weiter arbeiten? Über eure Nachrichten würde ich mich freuen. Danke im Voraus
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Geändert am 14.05.2021 16:11:00
Zitat:Nun also die genaue Frage: Darf nach Verkauf einer Praxis und Rückgabe der Zulassung erwartet werden, das noch angestellte Mitarbeiter (zu spät gekündigt ) einfach weiter arbeiten? Über eure Nachrichten würde ich mich freuen. Danke im Voraus Ja, wenn jemand noch angestellt ist und Geld bekommt, kann man erwarten das er arbeitet. Wie der ehemalige Chef es mit der Abrechnung macht, wird dieser schon geklärt haben. . Aber das muss ja nicht das Problem deines Mannes sein. LG Lilly
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Registriert seit: 27.01.2009
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Naja, das könnte man so sehen. Allerdings ist es meines Wissens strafbar ohne Zulassung zu arbeiten und somit auch strafbar wenn mein Mann es für ihn tut.
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GKV oder Privat?
ergoSystemisch - Systemisches Arbeiten in der Ergotherapie
Informationen gibt es hier: https://www.ergoSystemisch.de
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GKV, Privat ginge, das wäre uns klar.
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Ohne Zulassung kein Behandlung für die GKVen...das ist eindeutig! Bleiben nur noch Arbeiten, die in ein mögliches Arbeitsfeld des Mitarbeiters fallen.... und dazu gehören sicher keine Umzugs, Ausräum- oder solche Aufgaben.
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Wo ist denn dein Mann angestellt? Ich bin beispielsweise bei Praxis xy angestellt und wenn mein Chef als Inhaber die Praxis verkaufen würde dann wäre ich weiterhin bei Praxis xy angestellt und mein Chef wäre nun der neue Inhaber.
Wenn dein Mann direkt bei seinem Chef angestellt wäre und dieser die Praxis aufgibt, dann liegt es am Chef entsprechende Aufgaben zur Verfügung zu stellen (siehe Arbeitsvertrag).
Ich hoffe du/ihr seid Mitglied im DVE. Die bieten auch eine Arbeitsrechtsberatung an. Was mich allerdings stutzig macht ist dass euer Anwalt nicht weiß was Sache ist, entweder hatte er nicht alle Infos (Arbeitsvertrag, Praxisform) oder euer Fall ist so komplex dass ihr in einem Ergoforum auch keine sichere Antwort bekommt.
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Registriert seit: 27.01.2009
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Vielen Dank für eure Antworten, er hat einen Vertrag direkt mit seinem Cjef. Deshalb denken wir ja das er nicht mehr einfach so arbeiten kann. Die neuen Vhefs haben sich im Vorfeld weder vorgestellt noch gab es neue Verträge zur Einsicht  . So geht man doch nicht mit Mitarbeitern um...
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ergo-ex
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Zitat / Lillly hat geschrieben:
Ja, wenn jemand noch angestellt ist und Geld bekommt, kann man erwarten das er arbeitet. Wie der ehemalige Chef es mit der Abrechnung macht, wird dieser schon geklärt haben. . Aber das muss ja nicht das Problem deines Mannes sein.
LG Lilly
das ist- sorry- sehr naiv gedacht.... Und das Thema Kassenzulassung/ notwendigen Institutionskennnummer nicht bedacht/verstanden. Inzwischen kam`s ja auch schon: ohne Zulassung keine Abrechnung über GKV... Alles Gute
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Danke
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Beiträge: 5
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Wie ist der Fall denn ausgegangen?
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