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Abrechnung/ Abkürzungen auf Verordnung

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11. Juni 2025 07:53 # 16
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 490

Zitat / KW hat geschrieben:
Hallo Kolleg*innen,

die Barmer hat meinem Abrechnungszentrum 3 Verordnungen storniert wegen "Benennung der Leistungen in nicht verständlichem Wortlaut". Ich vermute, hier geht es auch um nicht korrekte Abkürzungen.

Dass das eine Frechheit ist, brauchen wir nicht weiter zu besprechen, dass es mein eigener Fehler ist, auch nicht. Dazu brauche ich also keine Kommentare.

Meine Ansprechpartnerin im Abrechnungszentrum konnte mir bisher erschreckenderweise auch nicht sagen, wie ich vorgehen muss, um mein Geld doch noch zu erhalten oder, wie man so schön sagt, die Verordnungen zu "heilen". Das ist aber ein Kapitel für sich, das jetzt hier auch nicht kommentiert werden muss.

Was ich wissen möchte: Wie gehe ich jetzt vor, um mein Geld zu bekommen? Muss ich die Verordnungen als Duplikat neu anfordern? Kann ich die Kopien unterschreiben lassen, nachdem ich den Text bzw. die Abkürzungen korrigiert habe? Auf die Originale habe ich keinen Zugriff.

Bin dankbar für hilfreiche Tips, vorzugsweise von Kolleg*innen, die das schonmal gehandhabt haben.

Danke im Voraus,
Karsten
Du müsstest vom Abrechnungszentrum der Krankenkasse eine Kopie der Verordnung bekommen haben auf der du die Änderungen durchführen kannst. Diese Kopien entsprechen dem Original und sind auch so zu benutzen. Auf diesen führst du die Korrekturen durch und lässt diese erneut vom Patienten unterschreiben und reichst sie dann erneut zur Abrechnung als Korrekturrechnung unter der gleichen Rechnungsnummer ein.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
11. Juni 2025 12:04 # 17
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@ Onkel Tom:

Vielen Dank!
R46.2 – und Spaß dabei!
16. Januar 2026 18:44 # 18
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Beiträge: 63

Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. Totalabzug - zum Glück heilbar.
Hab es jetzt über https://www.ddg-osc.de/login das Rezept heruntergeladen, korrigiert, eingescannt und wieder hochgeladen. Ich denke es geht klar.

Schikane is das dennoch, denn dass "Beh" "Behandlung" heißen soll, oder eben das "B" ist doch eigentlich klar.

Ich denke, die Hotlines bei DDG laufen auf Hochtouren.
Aber wenn nur 10% der Rezepte nicht nachgefordert werden sollten, dann lohnt es sich für die BARMER ja dennoch.
___
Nicht vegan leben tut vielen Tieren sehr weh!
www.ergo-haenle.de
17. Januar 2026 11:50 # 19
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 490

Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh. Totalabzug - zum Glück heilbar.
Hab es jetzt über https://www.ddg-osc.de/login das Rezept heruntergeladen, korrigiert, eingescannt und wieder hochgeladen. Ich denke es geht klar.

Schikane is das dennoch, denn dass "Beh" "Behandlung" heißen soll, oder eben das "B" ist doch eigentlich klar.

Ich denke, die Hotlines bei DDG laufen auf Hochtouren.
Aber wenn nur 10% der Rezepte nicht nachgefordert werden sollten, dann lohnt es sich für die BARMER ja dennoch.
Laut GKV muss der Patient die Abkürzungen verstehen und mit den verordneten Heilmitteln vergleichen können. Dies funktioniert nur mit einheitlichen Abkürzungen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
20. Januar 2026 07:00 # 20
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 63

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Laut GKV muss der Patient die Abkürzungen verstehen und mit den verordneten Heilmitteln vergleichen können. Dies funktioniert nur mit einheitlichen Abkürzungen.

Und da steht...
https://www.dropbox.com/scl/fi/xood6wyvp5pjvwtk5331m/beh.png?rlkey=0xbkdtrcers8z652078gga3bm&raw=1
... "Beh."
___
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20. Januar 2026 18:36 # 21
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh.
in der ersten oder der zweiten Zeile?
20. Januar 2026 19:17 # 22
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 63

Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh.
in der ersten oder der zweiten Zeile?

1. Zeile "Sens. Perz. Beh."
2. Zeile "s.m.p. Beh."
und das wurde moniert. Wie gesagt zum 1. Mal.
Okay hab es über das Portal der DDG Essen heruntergeladen, ausgedruckt, korrigiert, eingescannt, hochgeladen und hoffe, dass das nun geht.
Aber wieso wird alles immer Schwieriger. Z.b. schrieb mir vor ein paar Jahren die AOK dass Wiederholungszeichen auf dem Rezept nicht mehr akzeptiert werden. Bei Rückspache mit der DDG Essen sagten die, ab Zeile 2 sind Wiederholungszeichen möglich.

Und online bei GKV fand ich in Anlage 3a und 3b keine Neuerungen bezüglich der erlaubten Kürzel seit 2021. (?)
___
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21. Januar 2026 15:03 # 23
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Habakuck hat geschrieben:
1. Zeile "Sens. Perz. Beh."
2. Zeile "s.m.p. Beh."
dann würde ich aber eher vermuten dass das Problem in der ersten Zeile liegt. Da fehlt ein Bestandteil der für motorisch steht.

Ansonsten macht man sich das Leben einfacher wenn man die Abkürzungen aus dem FAK nimmt. SPB oder Gänsefüßchen ist sogar noch weniger Arbeit (zumindest ab der zweiten Zeile) :-)
Ich drücke die Daumen dass das Geld bald kommt.
22. Januar 2026 11:30 # 24
Registriert seit: 10.02.2005
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Beiträge: 721

Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Zitat / Sssophie hat geschrieben:
Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Meine Mitarbeiterin schrieb s.p.Beh.
in der ersten oder der zweiten Zeile?

1. Zeile "Sens. Perz. Beh."
2. Zeile "s.m.p. Beh."
und das wurde moniert. Wie gesagt zum 1. Mal.
Okay hab es über das Portal der DDG Essen heruntergeladen, ausgedruckt, korrigiert, eingescannt, hochgeladen und hoffe, dass das nun geht.
Aber wieso wird alles immer Schwieriger. Z.b. schrieb mir vor ein paar Jahren die AOK dass Wiederholungszeichen auf dem Rezept nicht mehr akzeptiert werden. Bei Rückspache mit der DDG Essen sagten die, ab Zeile 2 sind Wiederholungszeichen möglich.

Und online bei GKV fand ich in Anlage 3a und 3b keine Neuerungen bezüglich der erlaubten Kürzel seit 2021. (?)



Das Heilmittel in der ersten Zeile muss immer ohne Abkürzungen ausgeschrieben werden.
Ab der zweiten Zeile sind folgende Abkürzungen erlaubt:
SPB, MFB, PFB, HLT.
Das ganze sollte gut leserlich sein.
R46.2 – und Spaß dabei!
22. Januar 2026 13:24 # 25
Registriert seit: 30.07.2001
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Beiträge: 174

Wir schreiben seit Jahrzehnten in der 1. Zeile "Beh."
Und "SMP" weiter.
In der 3. Zeile dann erst Gänsefüßchen.
Ohne Probleme.
3~°
22. Januar 2026 20:46 # 26
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / KW hat geschrieben:
Das Heilmittel in der ersten Zeile muss immer ohne Abkürzungen ausgeschrieben werden.
nicht ganz, laut FAK ist auch in der ersten Zeile u.a. folgende Abkürzung zulässig: Sensomot.-perz. Beh. (= Sensomotorisch-perzeptive Behandlung)
23. Januar 2026 13:29 # 27
Registriert seit: 21.06.2009
Beiträge: 63

Zitat / KW hat geschrieben:

Das Heilmittel in der ersten Zeile muss immer ohne Abkürzungen ausgeschrieben werden.
Ab der zweiten Zeile sind folgende Abkürzungen erlaubt:
SPB, MFB, PFB, HLT.
Das ganze sollte gut leserlich sein.

Nun es wäre schwierig, in eine Spalte, welche 55 mm breit ist
"sensomotorisch perzeptive Behandlung HB. TB. Anamn."
zu schreiben, denn dann bleibt pro Zeichen nur noch rund 1 mm Breite.
___
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24. Januar 2026 08:58 # 28
Registriert seit: 24.01.2026
Beiträge: 1

Hallo
Ich bin neu hier und habe noch nicht rausgefunden wie ich hier selber einen Beitrag einstellen kann.🫣
Weiß jemand wie ich am besten mit einem Seniorenheim abrechnen kann? Privat als Vertrag, oder lieber über die Kasse?
Danke für eure Unterstützung
24. Januar 2026 17:47 # 29
Registriert seit: 30.07.2001
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Beiträge: 174

Verstehe Deine Frage ehrlich gesagt nicht so ganz.
Es kommt darauf an, ob Dein Klient gesetzlich oder eben privat versichert ist (Sonderfall: Selbstzahler).
Je nach dem rechnest Du also über seine Krankenkasse ab (selbst - oder gegen Entgelt via einem Abrechnungs-Zentrum).
Bei "privat" am Besten mittels Honorar-Vertrag (in dem Fall muss er die Liquidation vorstrecken).
3~°
25. Januar 2026 14:33 # 30
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Habakuck hat geschrieben:
Zitat / KW hat geschrieben:

Das Heilmittel in der ersten Zeile muss immer ohne Abkürzungen ausgeschrieben werden.
Ab der zweiten Zeile sind folgende Abkürzungen erlaubt:
SPB, MFB, PFB, HLT.
Das ganze sollte gut leserlich sein.

Nun es wäre schwierig, in eine Spalte, welche 55 mm breit ist
"sensomotorisch perzeptive Behandlung HB. TB. Anamn."
zu schreiben, denn dann bleibt pro Zeichen nur noch rund 1 mm Breite.

Ich gehe davon aus des TB thermische Anwendung heißen soll, dann ist die Abkürzung TA. Anamn. soll vermutlich für die Funktionsanalyse stehen? Dann wird diese vom Patienten NICHT bestätigt. Sensomot.-perz. Beh. ist als Abkürzung zulässig.

Sensomot.-perz. Beh. + HB +TA passt wenn man klein schreibt.
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