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Diskussionsforum

Blanko Abrechnung, Vor/Nachbereitung zur reinen Arbeitszeit dazu ja?/Nein?.

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27. Juni 2025 10:49 # 1
Registriert seit: 13.09.2005
Beiträge: 47

Hallo in die Runde

ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku).
Rechne ich ab,
2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??


Vielen Dank
27. Juni 2025 11:01 # 2
Registriert seit: 17.10.2023
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 3

Moin! ::smile::

Ich möchte behaupten, dass hängt von deinem Abrechnungsprogram ab.

Wir nutzen Starke Praxis bzw. Flow (beides von Buchner) und dort wird die Vor- und Nachbereitungszeit automatisch beim abrechnen hinzugefügt.

VG
27. Juni 2025 12:19 # 3
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 445

Zitat / mercato hat geschrieben:
Hallo in die Runde

ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku).
Rechne ich ab,
2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??

Vielen Dank
Wenn du die VN Zeiten (je 15 min) nicht mit einberechnest, dann hast du einen geringeren Umsatz für die gleiche Arbeitszeit im Gegensatz zu einer normalen Heilmittelverordnung. In einer normalen Heilmittelverordnung ist die VN von 15 min mit eingepreist. Jetzt liegt es an dir was du der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung stellen willst. Die VN wird in deine Ampelberechnung mit eingerechnet.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
30. Juni 2025 13:52 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 156

Mit dem Unterschied, dass diese 1 Zeiteinheit eben auch als anteilige Zuzahlung (!) dem Klienten in Rechnung gestellt wird.
Da kommt dann halt evtl. zusätzlicher Erklärungsbedarf auf.
3~°
30. Juni 2025 14:07 # 5
Registriert seit: 13.09.2005
Beiträge: 47

Danke Euch!
30. Juni 2025 17:37 # 6
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 445

Zitat / Micha hat geschrieben:
Mit dem Unterschied, dass diese 1 Zeiteinheit eben auch als anteilige Zuzahlung (!) dem Klienten in Rechnung gestellt wird.
Da kommt dann halt evtl. zusätzlicher Erklärungsbedarf auf.
Wo ist da ein Unterschied? Auch für die Vor- und Nachbereitungszeit einer normalen Heilmittelverordnung zahlt der Patient/Klient anteilig seine Zuzahlung. Dafür hat der Patient/Klient auch schon beim vorherigen Bundesrahmenvertrag anteilig seine Zuzahlung bezahlt, als das 15 min Zeitfenster von der GKV noch gar nicht als Vor- und Nachbereitungszeit betitelt wurde. Damals hieß es z.B. nur "motorisch-funktionelle Behandlung 30-45 min, Mindestbehandlungszeit 30min".
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
28. August 2025 19:16 # 7
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 14

Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / mercato hat geschrieben:
Hallo in die Runde

ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku).
Rechne ich ab,
2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??

Vielen Dank
Wenn du die VN Zeiten (je 15 min) nicht mit einberechnest, dann hast du einen geringeren Umsatz für die gleiche Arbeitszeit im Gegensatz zu einer normalen Heilmittelverordnung. In einer normalen Heilmittelverordnung ist die VN von 15 min mit eingepreist. Jetzt liegt es an dir was du der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung stellen willst. Die VN wird in deine Ampelberechnung mit eingerechnet.


Hallo Onkel Tom!

Kannst du die Ampelberechnung evtl. erläutern oder stellst du bitte einen Link dazu ein? Für Anfänger..
Es geht sicherlich um die eigene Wirtschaftlichkeit, oder?
Liebe Grüße
Lene
30. August 2025 11:03 # 8
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 445

Zitat / Lene22 hat geschrieben:
Zitat / onkel tom hat geschrieben:
Zitat / mercato hat geschrieben:
Hallo in die Runde

ich habe 30 Min mot.-funkt. Behand. (also Arbeit am Patienten) und 1 Vor/Nachbereitung (Doku).
Rechne ich ab,
2xmot.funkt. = 35,18 Euro oder drei mal (kommt die Vor/Nachbereitungszeit zur Behandlungszeit dazu also)3x 17,59 = 52,77 Euro??

Vielen Dank
Wenn du die VN Zeiten (je 15 min) nicht mit einberechnest, dann hast du einen geringeren Umsatz für die gleiche Arbeitszeit im Gegensatz zu einer normalen Heilmittelverordnung. In einer normalen Heilmittelverordnung ist die VN von 15 min mit eingepreist. Jetzt liegt es an dir was du der gesetzlichen Krankenkasse in Rechnung stellen willst. Die VN wird in deine Ampelberechnung mit eingerechnet.


Hallo Onkel Tom!

Kannst du die Ampelberechnung evtl. erläutern oder stellst du bitte einen Link dazu ein? Für Anfänger..
Es geht sicherlich um die eigene Wirtschaftlichkeit, oder?
Liebe Grüße
Lene
THEVEA hat auf seinen Seiten hilfreiche Tipps. Link https://thevea.de/praxis-wissen/blankoverordnung-ergotherapie/?utm_source=google&utm_medium=cpc&utm_campaign=wissen&gad_source=1&gad_campaignid=21160657372&gclid=EAIaIQobChMIgvbQ_pWyjwMVCMh5BB15LgbvEAAYASAAEgJIL_D_BwE
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
5. September 2025 12:41 # 9
Registriert seit: 19.02.2007
Beiträge: 14

Vielen lieben Dank, die Seite und Infos sind sehr hilfreich.

Liebe Grüße Lene
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