Diskussionsforum
Privatpatientin zahlt nicht
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Beiträge: 8
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Hallo Ihr Lieben!
Ich schreibe mal ins Praxis-Inhaber-Forum, weil es hier am ehesten hineinpasst:
Ich bin in einer Klinik angestellt und habe dort einen dementen Privatpatienten einige Zeit betreut, der zuhause auch Aggressivität zeigte. Dennoch wollte die Ehefrau ihn zuhause pflegen. Da ich einen guten Draht zu beiden hatte und Sorge, dass die häusliche Situation eskalieren könnte, habe ich die ergotherapeutische Begleitung zuhause übernommen (auf selbständiger Basis, zusätzlich zu meiner Hauptarbeit).
Die Ehefrau war so begeistert und zufrieden, dass sie sich ebenfalls ein Ergo-Rezept für mich geholt hat - wegen nervöser Erschöpfung.
Leider habe ich keinen Honorarvertrag aufgesetzt und habe auf die Ehrlichkeit der Leute vertraut - ich weiß, ein Fehler.
Unsere MÜNDLICHE Vereinbarung war, dass sie mir nur das gibt, was ihre PV und ihre Beihilfe zahlt. Da wir nicht wussten, ob es prozentual berechnet wird, habe ich den 2,8fachen Satz zugrunde gelegt, damit die Kasse evtl. mehr zahlt - das war auch so in ihrem Sinne und außerdem bin ich seit über 20 Jahren im Job, bin Fachtherapeutin für Demenzerkrankungen und vieles mehr. (Ich wieß, zweiter großer Fehler!)
Nun habe ich beide 1,5 Jahre betreut. Habe meine hohen Rechnungen gestellt und von ihr immer wieder Teilzahlungen mit dem Vermerk "Teilzahlung zur Rechnung xy" erhalten. Nach Abschluss durch die PVK wollte sie mir dann den Rest zahlen - das ist aber erst 1 x passiert.
Da sie massiv überlastet war, habe ich nie gedrängelt (dritter Fehler).
Ich habe massiv viel Zeit bei ihr verbracht und ihre geholfen, ihren Alltag besser zu strukturieren. Dazu haben wir auch Wochenenden und Feiertage genutzt und teilweise mehrere Stunden pro Behandlungstag abgerechnet, weil es sinnvoller war, jeweils an einem Projekt länger dranzubleiben. (Das ist nicht erlaubt, oder? Dann wohl vierter Fehler...) Unterm Strich habe ich aber auch immer noch viel länger gearbeitet und nicht alles angerechnet. Also sie hat mehr Leistung erhalten als ich jemals abgerechnet habe - will nur sagen: daher habe ich da keine Schuldgefühle wegen irgendwelcher Doppeltermine oder ähnlichem...
Vor ca. 5 Wochen dann habe ich ihr geholfen, mal die Ergo-Abrechnungen der PVK und der Beihilfe zu kontrollieren. Dabei kam raus, dass sie mir noch 5.600 Euro schuldet, die die Kasse ihr bereits für meine Rechnungen erstattet hat. Sie fing plötzlich an: Das sei ja ein fürstlicher Stundenlohn, den ich da bekäme - auch wenn es "nur" der Anteil der Kasse sei... (die hat für 10 Stunden mit Hausbesuch ca. 1580 Euro erstattet). Sie habe wahnsinnig viel Geld für die Ergo gezahlt. Ich habe ihr dann gesagt, dass sie selbst NULL Euro gezahlt habe (jeder gesetzlich Versicherte hat eine Zuzahlung, sie musste mir nur das Geld geben, das die Kasse erstattet!).
Sie ist da uneinsichtig und sitzt auf dem Geld. By the way: Sie ist Beamtin (seit 2 Jahren krankgeschrieben) und riskiert damit ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche, habe ich gehört?
Ich habe das Geld nicht sehr dicke (eben weil ich meistens so gutmütig bin) und überlege, zum Anwalt zu gehen.
Dadurch, dass sie Teilzahlungen geleistet hat, hat sie wohl meine Rechnungen dann anerkannt - juristisch gesehen. (Also das dann trotz fehlendem Behandlungsvertrag). Nun haben mir Leute geraten, auch den vollen Rechnungsbetrag anzumahnen, da es unsere Vereinbarung nur mündlich gibt (das wären dann weit über 10.000 Euro!!!) - erst war ich nicht dafür und wollte es anderweitig klären, allerdings kommt immer mehr Ärger in mir auf über das Verhalten dieser Dame, die auch auf meien Mahnung nicht reagiert hat.
Frage: Hatte jemand schon mal so einen Fall und hat Erfahrungswerte? Und wie verhält sich das mit Mehrfach-Behandlungen an einem Tag? Kann ich dafür großen Ärger bekommen, auch wenn das therapeutisch sinnvoll war?
Ich denke, ich werde zu einem Anwalt gehen müssen, wenn ich überhaupt etwas von dem Geld sehen will... Oder die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkaufen...
Ich wäre Euch sehr dankbar für Euer Schwarmwissen!!!
Ganz liebe Grüße! :-)
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Zitat / Alexis29 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben!
Ich schreibe mal ins Praxis-Inhaber-Forum, weil es hier am ehesten hineinpasst:
Ich bin in einer Klinik angestellt und habe dort einen dementen Privatpatienten einige Zeit betreut, der zuhause auch Aggressivität zeigte. Dennoch wollte die Ehefrau ihn zuhause pflegen. Da ich einen guten Draht zu beiden hatte und Sorge, dass die häusliche Situation eskalieren könnte, habe ich die ergotherapeutische Begleitung zuhause übernommen (auf selbständiger Basis, zusätzlich zu meiner Hauptarbeit).
Die Ehefrau war so begeistert und zufrieden, dass sie sich ebenfalls ein Ergo-Rezept für mich geholt hat - wegen nervöser Erschöpfung.
Leider habe ich keinen Honorarvertrag aufgesetzt und habe auf die Ehrlichkeit der Leute vertraut - ich weiß, ein Fehler.
Unsere MÜNDLICHE Vereinbarung war, dass sie mir nur das gibt, was ihre PV und ihre Beihilfe zahlt. Da wir nicht wussten, ob es prozentual berechnet wird, habe ich den 2,8fachen Satz zugrunde gelegt, damit die Kasse evtl. mehr zahlt - das war auch so in ihrem Sinne und außerdem bin ich seit über 20 Jahren im Job, bin Fachtherapeutin für Demenzerkrankungen und vieles mehr. (Ich wieß, zweiter großer Fehler!)
Nun habe ich beide 1,5 Jahre betreut. Habe meine hohen Rechnungen gestellt und von ihr immer wieder Teilzahlungen mit dem Vermerk "Teilzahlung zur Rechnung xy" erhalten. Nach Abschluss durch die PVK wollte sie mir dann den Rest zahlen - das ist aber erst 1 x passiert.
Da sie massiv überlastet war, habe ich nie gedrängelt (dritter Fehler).
Ich habe massiv viel Zeit bei ihr verbracht und ihre geholfen, ihren Alltag besser zu strukturieren. Dazu haben wir auch Wochenenden und Feiertage genutzt und teilweise mehrere Stunden pro Behandlungstag abgerechnet, weil es sinnvoller war, jeweils an einem Projekt länger dranzubleiben. (Das ist nicht erlaubt, oder? Dann wohl vierter Fehler...) Unterm Strich habe ich aber auch immer noch viel länger gearbeitet und nicht alles angerechnet. Also sie hat mehr Leistung erhalten als ich jemals abgerechnet habe - will nur sagen: daher habe ich da keine Schuldgefühle wegen irgendwelcher Doppeltermine oder ähnlichem...
Vor ca. 5 Wochen dann habe ich ihr geholfen, mal die Ergo-Abrechnungen der PVK und der Beihilfe zu kontrollieren. Dabei kam raus, dass sie mir noch 5.600 Euro schuldet, die die Kasse ihr bereits für meine Rechnungen erstattet hat. Sie fing plötzlich an: Das sei ja ein fürstlicher Stundenlohn, den ich da bekäme - auch wenn es "nur" der Anteil der Kasse sei... (die hat für 10 Stunden mit Hausbesuch ca. 1580 Euro erstattet). Sie habe wahnsinnig viel Geld für die Ergo gezahlt. Ich habe ihr dann gesagt, dass sie selbst NULL Euro gezahlt habe (jeder gesetzlich Versicherte hat eine Zuzahlung, sie musste mir nur das Geld geben, das die Kasse erstattet!).
Sie ist da uneinsichtig und sitzt auf dem Geld. By the way: Sie ist Beamtin (seit 2 Jahren krankgeschrieben) und riskiert damit ihren Beamtenstatus und ihre Pensionsansprüche, habe ich gehört?
Ich habe das Geld nicht sehr dicke (eben weil ich meistens so gutmütig bin) und überlege, zum Anwalt zu gehen.
Dadurch, dass sie Teilzahlungen geleistet hat, hat sie wohl meine Rechnungen dann anerkannt - juristisch gesehen. (Also das dann trotz fehlendem Behandlungsvertrag). Nun haben mir Leute geraten, auch den vollen Rechnungsbetrag anzumahnen, da es unsere Vereinbarung nur mündlich gibt (das wären dann weit über 10.000 Euro!!!) - erst war ich nicht dafür und wollte es anderweitig klären, allerdings kommt immer mehr Ärger in mir auf über das Verhalten dieser Dame, die auch auf meien Mahnung nicht reagiert hat.
Frage: Hatte jemand schon mal so einen Fall und hat Erfahrungswerte? Und wie verhält sich das mit Mehrfach-Behandlungen an einem Tag? Kann ich dafür großen Ärger bekommen, auch wenn das therapeutisch sinnvoll war?
Ich denke, ich werde zu einem Anwalt gehen müssen, wenn ich überhaupt etwas von dem Geld sehen will... Oder die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen verkaufen...
Ich wäre Euch sehr dankbar für Euer Schwarmwissen!!!
Ganz liebe Grüße! :-)
Willkommen in der Welt der Selbständigen und Praxisinhaber. Einfach zusammengefasst, du kannst letztendlich nur das Honorar und auch nur für die Leistung einfordern das du vorab mit dem Patienten vereinbart hast. Gibt es keine oder nur eine unzureichende schriftliche Vereinbarung, dann hast du nur Anspruch auf die Vergütung die die PKV/Beihilfe des Patienten rückvergütet. Alles was du zusätzlich gemacht hast, das ist dein Privatvergnügen, so lange du nicht nachweisen kannst das dein Patient dich damit beauftragt hat. Wenn du dein Geld von den Patienten haben möchtest, dann wirst du erst einmal weiter Geld in die Hand nehmen müssen um einen Anwalt bezahlen zu müssen, oder ein Onlinemahnverfahren einzuleiten. Deine vermeintliche Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen wird nur funktionieren wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, ein Gericht deine Patienten zur Zahlung verurteilt hat. Solltest du selbst jedoch kein Gewerbe/Selbständigkeit angemeldet haben, dann droht dir ein Verfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. Die PKV/Beihilfe kann dann auch die schon geleisteten Zahlungen an deine Patienten von dir zurückfordern und ausstehende Zahlungen verweigern. Wie professionell arbeitest du denn, wenn du noch nicht einmal deine Außenstände selbst im Blick hast? Wie gibst du denn deine Einnahmen bei deiner Steuererklärung an? Mich würde es nicht wundern wenn am Ende alle, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Zoll, Patienten und PKV/Beihilfe, ect., von dir Geld haben wollen und du umsonst gearbeitet hast und vielleicht sogar noch drauf zahlst, nur weil dein Unternehmen und deine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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"... auf selbständiger Basis, zusätzlich zu meiner Hauptarbeit)." ?????Ohne eine eigene Praxis oder eine freiberufliche Mitarbeit in einer Praxis hättest Du das gar nicht machen dürfen. Es wird nahezu unmöglich sein, die Rückstände einzufordern. Du kannst eher froh sein, wenn die PKV und insbesondere die Beihilfe die bereits gezahlten Beiträge nicht zurückfordern und Dir richtig Ärger machen. Und dass Du Dich nicht über Mehrfach-Behandlungen VOR deren Durchführung informierst, halte ich auch für schwer bedenklich. Die Kassen interessiert es überhaupt nicht, was therapeutisch sinnvoll ist sondern nur, was rechtlich erlaubt ist, und da geht es in erster Linie um Wirtschaftlichkeit. Selbst wenn Du einen Honorarvertrag abgeschlossen hättest, hätte dieser überhaupt keine Relevanz, wenn Du keine selbstständige Tätigkeit angemeldet hast. Du kannst tatsächlich froh sein, wenn Du "nur" Deine Außenstände abschreiben kannst und wenn nicht darüber hinaus Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen folgen. Ich würde an Deiner Stelle in Deckung gehen ... Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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--> Erst mal vielen Dank für Deine Mühen!
Einfach zusammengefasst, du kannst letztendlich nur das Honorar und auch nur für die Leistung einfordern das du vorab mit dem Patienten vereinbart hast. Gibt es keine oder nur eine unzureichende schriftliche Vereinbarung, dann hast du nur Anspruch auf die Vergütung die die PKV/Beihilfe des Patienten rückvergütet. Alles was du zusätzlich gemacht hast, das ist dein Privatvergnügen, so lange du nicht nachweisen kannst das dein Patient dich damit beauftragt hat.
--> Stimmt so nicht ganz. Laut einer Kollegin kann ein Honorarvertrag auch mündlich geschlossen werden (klar ist schriftlich besser!) Außerdem gilt eine Rechnung juristisch als anerkannt und akzeptiert, wenn der Schuldner einen Teilbetrag zahlt - ich habe Überweisungen erhalten mit dem Vermerk "Teilzahlung zur Rechnung Nr. xy...", somit ist juristisch der Tatbestand eingetreten, dass die Patientin die Forderung akzeptiert hat (laut Anwalt).
Wenn du dein Geld von den Patienten haben möchtest, dann wirst du erst einmal weiter Geld in die Hand nehmen müssen um einen Anwalt bezahlen zu müssen, oder ein Onlinemahnverfahren einzuleiten. --> Definitiv, den freiwillig zahlt sie ja nicht.
Deine vermeintliche Forderung an ein Inkassounternehmen zu verkaufen wird nur funktionieren wenn du einen vollstreckbaren Titel hast, ein Gericht deine Patienten zur Zahlung verurteilt hat. --> Stimmt so nicht - das hatte ein Kollege mal. Man kann eine offene Forderung ans Inkasso verkaufen, ohne dass man einen Titel hat. Das Inkassobüro prüft die Rechnungen und Mahnungen und bietet dann eine Summe X für den Kauf an, nimmt dafür das Risiko in Kauf, evtl. nicht alles zu bekommen. Wenn ich einen vollstreckbaren Titel habe, brauche ich kein Inkasso-Büro mehr, sondern kann selbst den Gerichtsvollzieher hinschicken.
Solltest du selbst jedoch kein Gewerbe/Selbständigkeit angemeldet haben, dann droht dir ein Verfahren wegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung. --> Danke für den Hinweis, aber selbstverständlich habe ich das ordnungsgemäß gemacht. Habe ich schon in meiner Vergangenheit teilweise so gehandhabt und auch ganz ordnungsgemäß natürlich mit dem Finanzamt abgerechnet.
Die PKV/Beihilfe kann dann auch die schon geleisteten Zahlungen an deine Patienten von dir zurückfordern und ausstehende Zahlungen verweigern. --> ...kann es meiner Meinung nach eigentlich nicht, weil ich dafür auch die Leistung erbracht habe.
Zur Info: Ich kann auf selbständiger Basis Privatpatienten mit Hausbesuchsverordnung abrechnen. Und NUR die. Keine Kassenpatienten und keine Privatpatienten ohne Hausbesuchsverordnung, da ich ja keine Praxisräume habe.
Wie professionell arbeitest du denn, wenn du noch nicht einmal deine Außenstände selbst im Blick hast? --> Sehr unfreundlich von Dir, mich so anzufeinden - aber zur Info: ich habe meine Außenstände im Blick, allerdings habe ich ihr immer wieder Zeit gelassen, weil sie aufgrund ihrer persönlichen Situation doch sehr belastet war.
Wie gibst du denn deine Einnahmen bei deiner Steuererklärung an? Mich würde es nicht wundern wenn am Ende alle, Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Zoll, Patienten und PKV/Beihilfe, ect., von dir Geld haben wollen und du umsonst gearbeitet hast und vielleicht sogar noch drauf zahlst, nur weil dein Unternehmen und deine Tätigkeit nicht ordnungsgemäß angemeldet wurde. --> Wie schon geschrieben als selbständige Tätigkeit als Ergotherapeutin, das habe ich alles bereits abgeklärt und ist auch so vom Finanzamt anerkannt.
Ist halt steuerlich noch mal ein Unterschied zur kompletten Selbständigkeit...
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Zitat / KW hat geschrieben:"... auf selbständiger Basis, zusätzlich zu meiner Hauptarbeit)." ?????
Ohne eine eigene Praxis oder eine freiberufliche Mitarbeit in einer Praxis hättest Du das gar nicht machen dürfen. Es wird nahezu unmöglich sein, die Rückstände einzufordern. Du kannst eher froh sein, wenn die PKV und insbesondere die Beihilfe die bereits gezahlten Beiträge nicht zurückfordern und Dir richtig Ärger machen.
--> Stimmt leider nicht, da bist Du nicht richtig informiert.
Und dass Du Dich nicht über Mehrfach-Behandlungen VOR deren Durchführung informierst, halte ich auch für schwer bedenklich. --> Ist häufig Usus in der therapeutischen Arbeit, dass z. B. zur Befundung Doppeleinheiten gemacht werden, weil man dazu z. B. mehr Zeit braucht. Was mich da interessiert hätte: WEISS jemand, ob das Konsequenzen hätte und welche? Am besten aus eigener Erfahrung? Spekulation bringt mich da wenig weiter...
Die Kassen interessiert es überhaupt nicht, was therapeutisch sinnvoll ist sondern nur, was rechtlich erlaubt ist, und da geht es in erster Linie um Wirtschaftlichkeit.
Selbst wenn Du einen Honorarvertrag abgeschlossen hättest, hätte dieser überhaupt keine Relevanz, wenn Du keine selbstständige Tätigkeit angemeldet hast. --> Keine Sorge, ist doch alles passiert!
Du kannst tatsächlich froh sein, wenn Du "nur" Deine Außenstände abschreiben kannst und wenn nicht darüber hinaus Rückforderungen oder rechtliche Konsequenzen folgen.
Ich würde an Deiner Stelle in Deckung gehen ... Gruß, Karsten --> Danke Karsten, aber ich bin hier wirklich auf der Suche nach Hilfe und nicht nach wilden Spekulationen!
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Beiträge: 44
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Hallo Alexis29,
auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag. Obwohl aus Beweisgründen eine Vergütungsvereinbarung besser gewesen wäre. Inwiefern hast Du bei dieser Frau denn nun die Daumenschrauben angezogen? Gibt es noch Möglichkeiten vor der Vertretung durch einen Anwalt? Für mich liest sich der Fall so als würde sie Abrechnungsbetrug begehen. Ihr steht es ja nicht zu das Geld zu behalten. Ich würde ihr das schriftlich, per Einwurfeinschreiben, mitteilen und ihr ankündigen, das der Kasse zu melden. Setze ihr auch eine Frist, um das Geld zu bezahlen. Vielleicht bewegt sie sich dann. Ansonsten bleibt wohl nur der Anwalt.
Beste Grüß, Susanne
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Zitat / Susa Li hat geschrieben:Hallo Alexis29,
auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag. Obwohl aus Beweisgründen eine Vergütungsvereinbarung besser gewesen wäre. Inwiefern hast Du bei dieser Frau denn nun die Daumenschrauben angezogen? Gibt es noch Möglichkeiten vor der Vertretung durch einen Anwalt? Für mich liest sich der Fall so als würde sie Abrechnungsbetrug begehen. Ihr steht es ja nicht zu das Geld zu behalten. Ich würde ihr das schriftlich, per Einwurfeinschreiben, mitteilen und ihr ankündigen, das der Kasse zu melden. Setze ihr auch eine Frist, um das Geld zu bezahlen. Vielleicht bewegt sie sich dann. Ansonsten bleibt wohl nur der Anwalt.
Beste Grüß, Susanne
Hier bestehen 2 unterschiedliche Verträge für ein und die selbe Leistung mit der Patientin. Einerseits wurde der Patientin ein maximales Honorar in Höhe der Beihilfeerstattung versprochen, andererseits ein um vielfach höheres Honorar in Rechnung gestellt. "... Unsere MÜNDLICHE Vereinbarung war, dass sie mir nur das gibt, was ihre PV und ihre Beihilfe zahlt. Da wir nicht wussten, ob es prozentual berechnet wird, habe ich den 2,8fachen Satz zugrunde gelegt, damit die Kasse evtl. mehr zahlt ..." Dies nennt man normalerweise Abrechnungsbetrug und persönliche Bereicherung, wenn es wie hier um eine reine Gewinnmaximierung zu Lasten Dritter geht. Alexis29 unterstützt den Betrug an der Beihilfe/PKV und beschwehrt sich, dass die Patientin auch Alexis29 über den Tisch zieht. Ich würde sagen, es gibt hier zwei Abrechnungsbetrüger die sich gerade über die Beute streiten. Klingt vielleicht hart, ist letztendlich aber so. Hier wurde so viel gemauschelt und außerhalb des ursprünglichen Vertrages "gearbeitet", dass jedem Richter die Haare zu Berge stehen werden. Sollten bei einem Gericht beide Parteien gegeneinander losgelassen werden und alle zwielichtigen Fakten auf den Tisch kommen, dann kann Alexis29 sich auf eine tiefergehende Prüfung seiner Nebentätigkeit durch das Finanzamt und den Rententräger freuen. Wenn beide etwas finden sollten, dann gibt es Nachforderungsansprüche für die letzten mind. 4 Jahre.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Hier bestehen 2 unterschiedliche Verträge für ein und die selbe Leistung mit der Patientin. Einerseits wurde der Patientin ein maximales Honorar in Höhe der Beihilfeerstattung versprochen, andererseits ein um vielfach höheres Honorar in Rechnung gestellt. "... Unsere MÜNDLICHE Vereinbarung war, dass sie mir nur das gibt, was ihre PV und ihre Beihilfe zahlt. Da wir nicht wussten, ob es prozentual berechnet wird, habe ich den 2,8fachen Satz zugrunde gelegt, damit die Kasse evtl. mehr zahlt ..." Dies nennt man normalerweise Abrechnungsbetrug und persönliche Bereicherung, wenn es wie hier um eine reine Gewinnmaximierung zu Lasten Dritter geht. Alexis29 unterstützt den Betrug an der Beihilfe/PKV und beschwehrt sich, dass die Patientin auch Alexis29 über den Tisch zieht. Ich würde sagen, es gibt hier zwei Abrechnungsbetrüger die sich gerade über die Beute streiten. Klingt vielleicht hart, ist letztendlich aber so. Hier wurde so viel gemauschelt und außerhalb des ursprünglichen Vertrages "gearbeitet", dass jedem Richter die Haare zu Berge stehen werden. Sollten bei einem Gericht beide Parteien gegeneinander losgelassen werden und alle zwielichtigen Fakten auf den Tisch kommen, dann kann Alexis29 sich auf eine tiefergehende Prüfung seiner Nebentätigkeit durch das Finanzamt und den Rententräger freuen. Wenn beide etwas finden sollten, dann gibt es Nachforderungsansprüche für die letzten mind. 4 Jahre.
---> Das sehe ich anders. Unter Beihilfe-Satz hätte ich niemals behandelt - das würde wohl niemand hier machen. Ich habe den Satz in Rechnung gestellt, den ich stellen darf. Die mündliche Abrede, dass es okay ist, wenn sie mir einfach das gibt, was die Beihilfe zahlt, ist nicht schriftlich festgehalten und wird ihr schwer fallen zu beweisen - da steht laut Anwalt Aussage gegen Aussage. Ich habe der Patientin quasi die Zuzahlung erlassen. Und bei der Steuer das angegeben, was ich bekommen habe. Also sehe ich hier keinen Betrugsfall.
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Zitat / Susa Li hat geschrieben:Hallo Alexis29,
auch ein mündlicher Vertrag, ist ein Vertrag. Obwohl aus Beweisgründen eine Vergütungsvereinbarung besser gewesen wäre. Inwiefern hast Du bei dieser Frau denn nun die Daumenschrauben angezogen? Gibt es noch Möglichkeiten vor der Vertretung durch einen Anwalt? Für mich liest sich der Fall so als würde sie Abrechnungsbetrug begehen. Ihr steht es ja nicht zu das Geld zu behalten. Ich würde ihr das schriftlich, per Einwurfeinschreiben, mitteilen und ihr ankündigen, das der Kasse zu melden. Setze ihr auch eine Frist, um das Geld zu bezahlen. Vielleicht bewegt sie sich dann. Ansonsten bleibt wohl nur der Anwalt.
Beste Grüß, Susanne
Danke Susanne, für Deine Antwort. Ich habe der Dame auf Rat eines Juristen den vollen Betrag per Übergabeeinschreiben in Rechnung gestellt - wie gesagt, laut ihm ist es ganz einfach: sie hat Teilzahlungen geleistet und sich damit mit der Rechnung einverstanden erklärt. Meine Hoffnung war, dass sie sich daraufhin meldet und einlenkt und mir das Geld gibt, das die Beihilfe und PKV gezahlt hat, so wie vereinbart. Das ist leider nicht geschehen, sie hat es ignoriert. SIE hat meiner Meinung nach Betrug der Krankenkasse begangen, weil sie sich das Geld aus der Erstattung einbehalten hat. Da sie Beamtin ist, ist die Frage, ob sie nicht damit ihren Beamtenstatus und sogar Pensionsansprüche gefährdet. So wie es aussieht, bleibt mir wohl doch nur der Weg zum Anwalt...
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Moin, Privatpatienten die nicht zahlen wollen gibt es schon mal. Klar hätte einiges beser laufen können, aber das weißt Du ja. Bevor Du aber nun viel Geld für einen Anwalt ausgibst, kannst Du ein Online Mahnverfahren einleiten. Das ist eine offizielle Seite. Bundesland unbedingt auswählen und dann weiter. Nervt etwas, bewirkt aber häufig den erwünschten Effekt. Ein Schreiben von offizieller Seite bewirkt Wunder. Lass Dich nicht verunsichern und versuch das einfach mal! Viel Erfolg
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=3916208-1757582507905&Command=start
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