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Hallo ich habe folgendes Problem und zwar hat mich mein Patient einfach so auf dem Mund geküsst. Also so ein flüchtiger Kuss. Ich hatte mich jetzt auch nicht gewehrt. Ich hatte an sich eher blöd geschaut. Jetzt hatte das natürlich auch seine Frau gesehen. Und uns natürlich auch zur Rede gestellt. Das Verhältnis zu meinen Patienten war an sich sehr freundschaftlich. Und so ne kurze Umarmung so gab es schon öfters mal und höchstens einen Kuss auf die Wange. Mehr nicht. Ich möchte auch nichts von diesem Patienten, allerdings der Patient was von mir. Jetzt wollte er mich auf einmal auf den Mund küssen. Was er auch getan hatte und ich hatte mich beim Kuss jetzt nur etwas weg gedreht. Jetzt will die Frau mich anzeigen. Was soll ich tun. Die Therapie wurde darauf hin auch beendet. Also ich sehe den Mann nicht mehr. Er hatte allerdings schon öfters mal mein Grenze versucht zu überschreiten. Ich hatte ihn immer wieder erklärt, dass ich meinetwegen einen Kuss auf die Wange so Bussi rechts und links ok finde. Aber mehr nicht.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
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Mir fällt spontan keine Grundlage ein auf der dich die Frau anzeigen könnte. Also welches Vergehen im Strafrechtlichen Sinne wirft sie dir denn vor?
Glaube das was du nun tun kannst ist zukünftig deine Grenzen klarer zu stecken und eben auch keine Küsschen, auch nicht auf sie Wange zu zu lassen.
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Na ja weil es ja so eine Patienten Therapeutensituation ist. Sexuelle Handlungen sind doch unter Patienten und Therapeuten verboten soweit ich weis. Aber in dem Sinne wäre es für mich noch keine Sexuelle Handlung gewesen, da es ja nur ein sehr kurzer flüchtiger Kuss war. Also so ein Bussi wie ich es meinem Sohn gebe. Den küsse ich auch mal auf dem Mund oder so unter Freunden. Ok da wäre es eher die Wange rechts links. Gut er wollte schon bisschen mehr nur ich nicht. Mein Problem war es nur bisschen klarer die Grenzen abzustecken. Was schreibe ich in dem Therapiebericht rein warum die Therapie abgebrochen wurde. Pat konnte keine Grenzen wahren. Deswegen wurde die Therapie beendet.
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Zitat / Kukdiehe hat geschrieben:Na ja weil es ja so eine Patienten Therapeutensituation ist. Sexuelle Handlungen sind doch unter Patienten und Therapeuten verboten soweit ich weis. Aber in dem Sinne wäre es für mich noch keine Sexuelle Handlung gewesen, da es ja nur ein sehr kurzer flüchtiger Kuss war. Also so ein Bussi wie ich es meinem Sohn gebe. Den küsse ich auch mal auf dem Mund oder so unter Freunden. Ok da wäre es eher die Wange rechts links. Gut er wollte schon bisschen mehr nur ich nicht. Mein Problem war es nur bisschen klarer die Grenzen abzustecken. Was schreibe ich in dem Therapiebericht rein warum die Therapie abgebrochen wurde. Pat konnte keine Grenzen wahren. Deswegen wurde die Therapie beendet. Es bedarf keiner Begründung für einen Therapieabbruch, nur das Abbruchdatum muss eingetragen werden. Der Patient ist nicht dein Kind und auch nicht aus deinem Freundeskreis, dann hast du schon vorab viel zu viel zugelassen. Da du ja schreibst, dass der Patient schon öfters "bisschen mehr" wollte, hätte deine Grenze schon viel früher klar gesetzt werden müssen. Zur Not hättest du seine Frau auch schon viel früher ins Boot holen können um dich bei der Abgrenzung zum Patienten zu unterstützen. Es ist wie es ist, das nächste Mal hälst du die therapeutische Distanz vielleicht von dir aus ein, bevor es eskaliert.
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Geändert am 29.05.2026 09:46:00
also ich würde ehrlich gesagt den Patienten anzeigen wegen eines sexuellen Übergriffes.. Vor allem wenn er vorher schon grenzüberschreitend war. Dass du dich nicht gewehrt hast spielt ja keine Rolle. Du wolltest es nicht und fertig. Es wird wahrscheinlich im Sande verlaufen, da wir in Deutschland immer noch etwas rückschrittlich sind, aber es geht eher ums Prinzip finde ich. Und um dem, was vermutlich jetzt kommt, vorweg zu greifen. Ja, mir persönlich wäre ein Kuss auf die Wange oder eine Umarmung deutlich zu viel und ich würde schon weit vorher eine Grenze setzen, aber da ist jeder Mensch unterschiedlich. Letztendlich ist es trotzdem keine Einladung eine Person einfach auf den Mund küssen zu dürfen, ohne deren Zustimmung und die Schuld liegt hier definitiv nicht bei der Therapeutin, sondern einzig und allein bei dem grenzüberschreitenden Verhalten des Patienten (evtl Diagnose bedingt, das kann ich nicht beurteilen, ist aber letztlich trotzdem keine Entschuldigung)
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Nein es gib um den Therapiebericht an dem Arzt der ja einen Bericht anfordert. Ich habe jetzt an sich geschrieben. Da der Patient Probleme hatte die Distanz zu wahren, gerade dann, wenn seine Frau nicht da war und er obwohl ich das nicht möchte, immer wieder versucht hatte mich sexuell anzumachen die Therapie vorzeitig beendet. Er hatte sich immer wieder bei mir für sein Verhalten entschuldigt. Da jedoch auf Grund dessen die therapeutische Distanz nicht mehr eingehalten werden kann, habe ich die Therapie nun bei ihm abgebrochen. Es ist besser, wenn die Behandlung in Zukunft eine andere Praxis übernimmt. Das hatte ich jetzt so im Therapiebericht geschrieben. Kann ich das so schreiben?
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Geändert am 29.05.2026 12:00:00
würde ich anders formulieren. Eher in Richtung: Der Patient zeigte sich im Kontakt wiederholt grenzüberschreitend und distanzgemindert, so dass eine angemessene therapeutische Behandlung für mich nicht mehr umsetzbar ist. Darüber hinaus stimme ich meinen Vorschreibern zu: Achte zukünftig auf eine professionelle Distanz zu den Patienten. Bis auf absolute Ausnahmesituationen (z.B.Patient bricht emotional völlig weg, weil grade eine wichtige Persönlichkeit in seinem sozialen Umfeld verstorben ist) würde ich sowas wie Umarmungen nicht zulassen. Und Wangenküsschen schon gar nicht. Ich persönliche bleibe auch dabei mich mir "sie" und meinem Nachnamen ansprechen zu lassen, das schafft schon ein wenig Distanz. Lediglich Kinder durften mich "du", aber trotzdem mit Nachnamen ansprechen - also "du, Frau ..." LG Salu
Liebe ist, dem Geliebten zu geben, was er braucht. Der Geliebte wird dir geben, was du brauchst, wenn du die Erwartung aufgibst, etwas zu bekommen. [Anita Balser]
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Die Frau ist in ihrem Stolz verletzt. Ich wüsste nicht, wie sie dich rechtens anzeigen kann. Würde mir bei der Ehefrau eher Sorgen um Rufmord machen, wenn sie die Tatsachen verdreht.
Ich bleibe zu meinen Patienten immer distanziert. Auch weil ich sehr empfindlich mit "persönlichem Körperkontakt" bin und das nicht mag. Wangenküsschen halte ich für unangebracht, sofort das nicht ein lokaler Brauch zur Begrüßung ist. Bei erwachsenen Patienten, die kognitiv nicht eingeschränkt sind, bleibe ich konsequent beim Sie. Das hilft mir dabei, mich soweit emotional zu distanzieren, dass ich den Beruf nicht mit nach Hause nehme.
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Zitat / Lerchenblick hat geschrieben:Die Frau ist in ihrem Stolz verletzt. Ich wüsste nicht, wie sie dich rechtens anzeigen kann. Würde mir bei der Ehefrau eher Sorgen um Rufmord machen, wenn sie die Tatsachen verdreht.
Ich bleibe zu meinen Patienten immer distanziert. Auch weil ich sehr empfindlich mit "persönlichem Körperkontakt" bin und das nicht mag. Wangenküsschen halte ich für unangebracht, sofort das nicht ein lokaler Brauch zur Begrüßung ist. Bei erwachsenen Patienten, die kognitiv nicht eingeschränkt sind, bleibe ich konsequent beim Sie. Das hilft mir dabei, mich soweit emotional zu distanzieren, dass ich den Beruf nicht mit nach Hause nehme. Na ja wenn sie uns eine Beziehung unterstellt. Beziehungen unter Patienten und Therapeuten sind ja verboten so weit ich weiß. Kann man da nicht seine Zulassung verlieren. Wobei wenn die Therapie beendet wurde und es steht ja im Therapiebericht warum die Therapie beendet wurde.
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Zitat / Kukdiehe hat geschrieben: Beziehungen unter Patienten und Therapeuten sind ja verboten so weit ich weiß. Kann man da nicht seine Zulassung verlieren. Wobei wenn die Therapie beendet wurde und es steht ja im Therapiebericht warum die Therapie beendet wurde.
Ein Kuss ist keine Beziehung, oder? Schon gar nicht, wenn er einseitig "verabreicht" wurde. Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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