Die Unterscheidung ist nicht ganz richtig. Praxisgemeinschaften können auch aus verschiedenen Heilmittelerbringern bestehen, die dadurch zwingend eigene IK Nummern benötigen. Generell handelt es sich bei beiden um Organisations- und keine Rechtsformen. Die Ausgestaltung ist demnach völlig frei. Generell läßt sich sagen, daß eine Gemeinschaftspraxis die engere Form der organisatorischen Zusammenarbeit darstellt, während die Praxisgemeinschaft die lockere Form darstellt. Wer es ganz genau wissen möchte, dem sei angeraten die Existenzgründungsbroschüre zu erwerben. Dort wird diese Thema eingehend und gänzlich behandelt.
Beste Grüße
Christine Donner Diplom-Betriebswirt Moderator Forum Existenzgründung beratung@ergoxchange.de
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