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freiberufliche tätigkeit als ergo...benötige dringend rat!!!!

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8. Dezember 2004 19:58 # 1
Registriert seit: 21.09.2002
Beiträge: 9

hi,
ich wohne und lebe in münchen. die arbeitsmöglichkeiten für ergos sind miserabel. keine vollzeitstellen !!!
jetzt überlege ich mir, mich als freiberufler mein brot zu verdienen. fachgebiet: pädiatrie. leider habe ich wenig bzw. überhaupt keine ahnung, was da auf mich zukommt. auf was sollte ich achten? bzw. was ist notwendig, um überhaupt freiberuflich arbeiten zu können. habe die vorherigen antworten gelesen - dennoch tauchen viele fragen auf...
- ich habe ein angebot für eine bereits bestehende praxis, freiberuflich zu arbeiten ( 40 % geht an die praxis - 60% an mich),
- ich muss meinen kundenstamm jedoch selber aufbauen (!) d. h. am anfang keine patienten!!!!

- was für versicherungen brauche ich denn?
- welche abgaben kommen da auf mich zu?
- muss ich - obwohl ich anfangs "nichts" verdiene, in die gesetzliche rentenversicherung?
- lohnt sich das alles überhaupt? macht freiberufliches arbeiten denn spaß?
- wieviele patienten benötige ich denn um einigermaßen über die runden zu kommen?
- könnte ich mir noch ein zweites standbein schaffen? möglicherweise in kindergärten oder heimen behandeln? ist das sinnvoll?

viele fragen - ich weiß - wär super, wenn mir jemand helfen könnte!!!!

vielen lieben dank


8. Dezember 2004 20:43 # 2
Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland
Beiträge: 1172

Hallo,
Such´Dir ne 2. Praxis, sonst bist Du scheinselbständig oder nimm Privat- patienten hinzu, sie sind auch Auftraggeber.
Alle Versicherungen mußt selbst zahlen: BfA, KK, BG, B.haftpflicht(ist so das gröbste)
Risiko trägst du ganz alleine, bist unternehmerisch am Markt tätig bist nicht weisungsgebunden, Urlaub gibt´s nicht oder Du mußt vorarbeiten, krank sein ist nicht drinnen...
Es macht aber Spaß!!!!
Du solltest mindestens ab 24 Einheiten in der Woche haben.
Ohne eigene Praxis ist es nicht möglich auf Rechnung in Heinem zu arbeiten
(Sage ich da etwas falsch, bitte ich um Brücksichtigung)
So viel zum freien Arbeiten, bei Bedarf findest Du meine Mail hier im Forum.
L.G. Masterli
17. März 2005 12:07 # 3
Registriert seit: 28.11.2002
Beiträge: 229

Da diese Anfrage sehr häufig kommt, hat der Bundesverband für Ergotherapeuten e.V. noch einmal mit der BfA gesprochen. Das überraschende Ergebnis: (b)Es kann gar keine Scheinselbständigkeit im Bereich der Heilmittelerbringer geben! (/b) Begründung: Therapeuten sind laut Gesetz besonders schutzbedürftig und deshalb bereits Kraft Gesetzes Rentenversicherungspflichtig. Die anderen Sozialversicherungsleistungen und beträge interessieren in dem Zusammenhang nicht, da die BfA Scheinselbstständigkeit prüft. Also kommen die Kriterien für Scheinselbstständigkeit ja oder nein erst gar nicht zum Tragen!!

Beste Grüße




Christine Donner
Diplom-Betriebswirt
Moderator Forum Existenzgründung
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