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Heilmittel können zukünftig auch per Videosprechstunde verordnet werden

Ärzte und Ärztinnen können Heilmittel zukünftig auch per Videosprechstunde verordnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in einer Änderung der Heilmittelrichtlinie konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich sein wird. So muss es sich bei der Heilmittelverordnung beispielsweise um eine Folgeverordnungen handeln, nicht um eine erstmalige Verordnung. Die Regelungen treten voraussichtlich ab Oktober 2023 in Kraft.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Für die Verordnung von Heilmitteln per Videosprechstunde gilt insbesondere Folgendes:

  • Die jeweiligen medizinischen Verordnungsvoraussetzungen, etwa die verordnungsrelevante Diagnose, müssen bereits durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung festgestellt worden sein.
  • Ob die medizinischen Voraussetzungen für einen Leistungsanspruch zum Zeitpunkt der Verordnung (weiterhin) bestehen, muss per Videosprechstunde sicher beurteilt werden können. Bestehen Zweifel, ist nochmals eine unmittelbare körperliche Untersuchung notwendig.
  • Die Erstverordnung von Heilmitteln per Videosprechstunde ist generell nicht möglich.
  • Sind der Verordnerin oder dem Verordner zusätzlich alle verordnungsrelevanten Informationen bekannt, können weitere Verordnungen bzw. Folgeverordnungen für Heilmittel nicht nur per Videosprechstunde, sondern ausnahmsweise auch nach Telefonkontakt ausgestellt werden.
  • Ein Anspruch auf eine Verordnung ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt besteht nicht.

Inanspruchnahme voraussichtlich ab Oktober 2023

Die Änderung der Heilmittelrichtlinie tritt in Kraft, wenn das Bundesministerium für Gesundheit sie rechtlich nicht beanstandet und der G-BA die Beschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlicht hat. Anschließend prüft noch der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen – ein Gremium, in das der G-BA nicht eingebunden ist – ob die ärztliche und psychotherapeutische Vergütung angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.

Weitere Informationen im Beschluss des G-BA:
Beschluss - Heilmittel-Richtlinie: Verordnungen im Rahmen der Fernbehandlung



Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)


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