Registriert seit: 13.04.2008
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Hallo,
hat man als Freiberufler eigentlich auch Anspruch auf Elterngeld? und welche Ämter können mir da auch Auskunft geben? Wer von Euch ist während der Selbständigkeit schwanger geworden und würde mir ihre Erfahrungen mitteilen?!
liebe Grüße,
Sandra.
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Glückwunsch zur Schwangerschaft. In meinen Augen ist der beste Ansprechpartner Deine KK MfG Igelchen
"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Hallo, wende dich nicht nur an die KK sondern auch an Sozialamt , arge etc. am besten immer schriftlich kurz die Lage erklären, denn die Schwangerschaft ist ja nicht die finanzielle durststrecke, die kommt erst mit geburt...und wenn du nicht mindestens einen finanziell unterstützenden Ehemann hast, dann mußt du den behörden-weg gehen, sonst stehst du erstmal ohne Kohle da, denn ansrpuch auf elterngeld oder Mutterschaftsgeld hast du nur, wenn du in einer gesetzlichen KK bist (geht ja auch als freiwillig versicherter). Viel Glück !!! C.
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Na ist ja mal gut, daß ich vor kurzem aus der gesetzlichen KK ausgetreten bin...  . Danke für Eure Hinweise! Grüße, Sandra.
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saloia
Ehemaliges Mitglied
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so doof es jetzt für dich ist-- privatversichert mit kind geht eigentlich gar nicht, weil doppelt teuer.. evtl noch schnell wechseln??
gruß - saloia
---- selbständig als freie mitarbeiterin ----
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...oder schnell heiraten, dann in die familienversicherung...  ...scherz nach hause... am Besten sofort bei der gesetzlichen, in der Du vorher warst anrufen, nicht sagen, daß du gerade schon schwanger bist , nur um eine wiederaufnahme bitten , manchmal geht das, sie sind aber nicht verpflichtet dazu....und an die Behörden wenden, möglichst schon im Vorfeld um keinen Fehler zu machen, denn sonst hast du ja auch keine Mutterschutzfrist, dh. Du kannst bist zur Geburt maloche, sonst gibts kein geld: tu dir das nicht an!!! Trotzdem viel Glück mit den Behörden, meist sind sie eher kooperativ, auch mal bei (weiß nicht wie die genau heißen) ich glaube Schwangerschaftshilfe-Beratungsstellen (oder so ähnlich heißen die) fragen. Kopf hoch !!! Das anstrengenderere daran wird immer noch die Geburt und "Aufzucht" sein, bis dahin geniesse deine Schwangerschaft!! LG C.
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Hey Goldster, Sandra, ganz so schlimm wie meine VorrednerInnen fürchten, ist es gar nicht. Du hast auch als Selbständige Anspruch auf Elterngeld. Das sind 67% deines Einkommens, unabhängig ob aus selbständiger oder abhängiger Arbeit, wenn du nichts verdienst- jeder Verdienst wird aufgerechnet. Du bist in in der Regel auch bei der privaten KK beitragsfrei versichert, solange du nichts verdienst, die Grenzen sind hier je nach PKV unterschiedlich.
Wichtig ist, dass du alle Abrechnungen vor der Niederkunft fertig hast. Rechnungen, die du später schreibst, werden quasi negativ angerechnet, denn dann ist es ja Einkommen nach der Geburt, dass von der Summe des Elterngeldes abgezogen wird. Also vor allem in den letzten Wochen vor Entbindung sehr diszipliniert Rechnungen schreiben, denn es könnte sich ja durchaus auch zu früh auf den Weg machen, das Purzel.
Also schön Bauch einölen, Rechnungen schrieben, entspannen. Vergiss nicht - der Vater kann auch Elterngeld in Anspruch nehmen!
LG Hanneke
Hanneke
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Hallo!
Vielen lieben Dank für die hilfreichen und zahlreichen Info´s von Euch! @ronny: "Aufzucht"?? Hört sich nach Dieter Nuhr an :"Zaun drum rum und 3x tägliche Fütterung reichen doch!"
@hanneke: weißt Du auch, welches Amt für die Beantragung des Elterngeldes zuständig ist? Mein monatliches Einkommen kann ich doch nur durch einen Halbjahresabschluß nachweisen bzw. Jahresabschluß, wo ich dann den monatlichen Durchschnitt ermittle. Oder welche Möglichkeiten hat mir mein Steuerberater nicht gesagt? Weißt Du, ob mein Lebensgefährte komplett das Elterngeld bekommen kann? Das ist wiederum mit der Elternzeit gekoppelt, nicht wahr? Kann unser Kind nicht einfach über meinen Lebenspartner versichert sein? Oder ist das mit dem Sorgerecht verbunden, oder wonach geht das, wo das Kind versichert ist?
Habe gerade mit meiner Versicherungstante gesprochen und die muß sich auch erst einmal erkundigen. Bekomme hoffentlich nä Woche von Ihr Info´s.
Schönes Wochenende Euch allen.
Sandra.
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hanneke: weißt Du auch, welches Amt für die Beantragung des Elterngeldes zuständig ist? Das ist je nach Land unterschiedlich, in NRW war das mal das VErsorgungsamt. dass es ja nun nicht mehr gibt. Frau Google hilft weiter. Mein monatliches Einkommen kann ich doch nur durch einen Halbjahresabschluß nachweisen bzw. Jahresabschluß, wo ich dann den monatlichen Durchschnitt ermittle. Oder welche Möglichkeiten hat mir mein Steuerberater nicht gesagt? Soviel ich weiss, handhaben die Ämter das unterschiedlich. Entweder wird das Einkommen geschätzt, oder das letzte abgeschlossene Jahr als Berechnugsgrundlage genommen und dann nach ca. einem halben Jahr nachgerechnet. Vorsicht- da könnten auch Rückforderungen draus resultieren! Weißt Du, ob mein Lebensgefährte komplett das Elterngeld bekommen kann? Das ist wiederum mit der Elternzeit gekoppelt, nicht wahr? Recht auf Elterngeld wird der- oder diejenige, die/der seine/ihre Arbeitszeit dementsprechend reduziert. Ob xx oder xy ist egal. Zusätzlich kann der jeweils andere 2 Monate Elternzeit nehmen und dafür auch Elternzeit beanspruchen. Das geht, glaube ich, sogar auch parallel. Kann unser Kind nicht einfach über meinen Lebenspartner versichert sein? Das ist abhängig von der Höhe des Einkommens. Die gesetzliche lehnt die Familienversicherung ab, wenn der andere Elternteil besser verdient. Oder ist das mit dem Sorgerecht verbunden, oder wonach geht das, wo das Kind versichert ist? Das hat nichts mit der Versicherung zu tun. Kann aber für das Elterngeld eine Rolle spielen. Es macht für die frühzeitige Antragstellerei Sinn, die Vaterschaft vor der Geburt anerkennen zu lassen. Das geht auch mit dem Sorgerecht(ist dann aber sehr schwer rückgängig zu machen) Schau mal hier: Link ----wenn es klappt, ist das meine erster link---- *stolzbin* Erkundige dich am Besten nochmal bei der zuständigen Stelle, teilweise werden Sachen, die nicht ausdrücklich im Gesetz stehen, unterschiedlich gehandhabt. Die beitragsfreie Weiterversicherung in der PK könnte vertragsabhängig sein! ... Tief durchatmen, es kommt noch mehr Behördenkram. Beckenbodentraining nicht vergessen.  LG Hanneke
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Hallo Goldster,
also ich bin selbständig und habe vor 3 Monaten unser 2. Kind geboren. Das mit den Ämtern war gar nicht so schwer... Ich habe das Elterngeld beim Amt für Versorgung und Soziales gestellt, die haben mich auch im Vorfeld sehr nett beraten. Von meinen Steuerberater habe ich den Verdienst der letzten 12 monate vor Entbindung nachweisen lassen, weil ich noch keine Antwort vom Finazamt habe. Da ich selber eine Praxis habe, wird das Einkommen aus der Praxis aber gegengerechnet. Da für mich eine Babyvertretung da ist, für die ich ja Ausgaben habe, sah die Rechnung für das Kindergeld so aus: 67% der letzten 12 Monate-vorraussichtliches Einkommen der nächsten 12 Monate+Aufwand für Schwangerschaftsvertretung für die nächsten 12 Monate.
Ich bin eigentlich ganz zufrieden, es reicht für die KV und eine halbe Miete. Das Baby ist beim Papa versichert, da er in den letzten 12 Monaten vor Entbindung mehr verdient hat, hatte ich auch alles im Vorfeld schon beabtragt (mit gleichem Schreiben des Steuerberaters wie für das Elterngeld) und nach der geburt dann nur noch die Geburtsurkunde hingeschickt.
Viel Spaß in der Schwangerschaft, genieße die Zeit!
Liesel
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Ich kann mich nur nochmals für eure tollen Info´s danken.- Aber ich bin doch noch gar nicht schwanger  , mir sind nur die Info´s vorab wichtig, daß ich nicht erst während der Schwangerschaft damit anfangen muß. Ich denke, da gibt es noch genug zu klären, wenn es dann soweit ist. Und durch Eure Erfahrungen und Info´s bin ich mir sicherer in meinem Vorgehen, was die Ämter und so angeht. Also: Danke und gerne noch weiter schreiben  Schönes Wochenende, bei uns regnet es zwar den ganzen Tag schon, aber der Garten und ich freuen uns darüber! Sandra
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@hanneke: ja, Dein Link funktioniert!!! Danke. Du bist super informiert.
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