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Wohnung als Praxis ?

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17. März 2010 15:47 # 1
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 159

Guten Tag ,

meine Frage : ist es möglich eine Wohnung anzumieten und in dieser eine Praxis zu eröffnen? Oder darf man das nur in einer Gewerbeimmobilie?

Lg zorali



17. März 2010 15:50 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo zorali,
wenn dem Nutzungsänderungsantrag beim örtlichen Bauamt statt gegeben worden ist, ist das dann kein Problem mehr
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
17. März 2010 16:05 # 3
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 159

Hallo Igelchen,

muss ich diesen Antrag stellen, oder muss das der Vermieter tun ??

glg zorali

17. März 2010 16:45 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

....dies müßte der Vermieter machen, da das auch was kostet....
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
17. März 2010 19:12 # 5
Registriert seit: 08.02.2010
Beiträge: 122

hi du, also, die Praxis in der ich arbeite liegt auch in einem Wohngebiet.
Und ist auch eine "normale" Wohnung. Die Voraussetzungen stimmen alle und den Rest hat Igelchen ja schon geschrieben

lg, sara

_____________________________________
Ich kann nur unter Druck lernen.........
drückst du mich???
17. März 2010 19:31 # 6
Registriert seit: 07.05.2009
Beiträge: 3

Hallo,
meine Praxis hat sich gerade erweitert und dafür wurde Wohnraum genutzt welcher weder als Gewerbeimmobilie gekennzeichnet ist noch irgendwo beantragt als xy wurde. Laut KVs in Hessen ist dies auch nicht notwendig!
Also, bei sowas würde ich lieber auf Nummer sicher gehen, Rahmenverträge sichten, KVs direkt kontaktieren oder den Verband befragen!
17. März 2010 21:32 # 7
Registriert seit: 17.06.2004
Beiträge: 4

Hallo zorali,
wir sind Freiberufler, nicht Gewerbetreibende.
Aber: frag doch bitte einfach auch bei den Praxenzuständigen der beiden Berufsverbände nach.
Und: prüfe, ob die ehemaligen Wohnräume auch groß genus sind und die Deckenhöhe ausreicht im geforderten Mindestmaß.
Viel Erfolg und Gruß,
klaudia

18. März 2010 07:56 # 8
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 159

Hallo an alle ,

vielen Dank für die Infos... werde mich mit den Berufsverbänden nochmal in Verbindung setzen, denn ich habe eigentlich den selben Gedanken wie Kloster und dachte daher , das wir keine Gewerbegenehmigung für Praxisräume benötigen.

einen schönen Frühlingstag wünscht
zorali



18. März 2010 08:26 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

moin...
ihr habt recht damit, das ergotherapie kein gewerbe ist.
bei der thematik geht es allerdings weniger um diesen aspekt, sondern um die unterscheidung von "beruflich genutzten räumen" zu purem "wohnraum" und der freigabe von wohnraum dafür..
insofern ist eine nutzungsänderung- evtl bundeslandabhängig- tatsächlich nötig

nicht zuletzt sind gewerbemietverträge anders gehalten als wohnmietverträge...




gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!

18. März 2010 09:10 # 10
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 18.03.2010 09:25:00
Hallo Gärrie,
Mieträume haben nichts, aber auch gar nichts mit RV und den Zulassungsstellen der GKV zu tun.
Da den Antrag der Vermieter stellen muß, hat der das vielleicht auch getan und Du weißt es nur nicht
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
18. März 2010 09:19 # 11
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

Hallo an alle ,

vielen Dank für die Infos... werde mich mit den Berufsverbänden nochmal in Verbindung setzen, denn ich habe eigentlich den selben Gedanken wie Kloster und dachte daher , das wir keine Gewerbegenehmigung für Praxisräume benötigen.

einen schönen Frühlingstag wünscht
zorali




Ja wir sind ein freier Beruf,
aber auf dem Gebiet der "Büro und Praxisflächen " sind wir, wie auch u.a. RA, Ärzte, Steuerberater, ein Gewerbe.
Wohnraum muß in "gewerblich genutzte Räume" umgewandelt werden. Da können sogar ganz tolle Auflagen kommen, behinderten gerechter Zugang (muß für die KK nicht sein, da Kannbestimmung), extra Parkplätze und....
Das böse Erwachen kann sonst noch kommen.
In BW sind schon deswegen Praxen wieder geschlossen worden.
MfG
Igelchen


"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
18. März 2010 09:36 # 12
Registriert seit: 27.12.2005
Beiträge: 159

Hallo nochmal ),

ok alles verstanden vielen, vielen Dank für eure Hilfe...

lg zorali

18. März 2010 10:25 # 13
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Hallo, gerade wenn dies ein reines Wohngebiet ist, könnte das Ordnungsamt (?) sagen, dass gerade hier nicht genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind und somit die Anwohner durch die parkenden Klienten keinen Platz mehr zum parken haben. Ich hatte mich mal erkundigt und da gab es genau dieses Problem.
Anja

18. März 2010 19:27 # 14
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

...und es geht nur in misch-gebieten oder gewerbegebieten....in reinen wohngebieten gibts keine nutzungsänderungsmöglichkeit.
C.

18. März 2010 19:47 # 15
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Zitat:

...und es geht nur in misch-gebieten oder gewerbegebieten....in reinen wohngebieten gibts keine nutzungsänderungsmöglichkeit.
C.



diese aussage ist nicht ohne einschränkungen, da kommt es sehr auf struktur und "offenheit" des bezirks/der gemeinde an....



gruß - saloia
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