Registriert seit: 21.05.2004
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Schon wieder eine Frage von mir...: Was muss auf dem Praxisstempel stehen? Name der Praxis ist klar, evtl. Tel. und Adresse, aber muss da auch IK-Nr. drauf oder irgendwas anderes Wichtiges? Ich habe da echt keine Ahnung... Hoffe auf Hilfe, Gruß
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Hallo Ergolack, auf einem Praxisstempel sollte Name, Anschrift und eine Telef.Nr. sein, das reicht vollkommen. Mehr ist Luxus und unübersichtlich  MfOstergrüßen Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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jepp....
____________________________________________________________________ Was bringt es mir einen Schritt voraus zu sein, wenn mein Weg der Falsche ist?!
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okay, danke
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Registriert seit: 21.06.2007
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Da hätte ich noch eine dazu passende Frage: Wo habt ihr lieben Praxisinhaber eure Stempel anfertigen lassen? - habt ihr da ne gute Adresse die ihr empfehlen könnt? Bin auch noch auf der Suche nach jemand der mir ein Praxisschild fertigen kann - hat dafür jemand eine empfehlenswerte Adresse? Freue mich über jegliche Hilfe - vielen Dank!!!
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Hallo, ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, dass das IK auf dem Stempel steht. Vorallem weil ich manche VOs zur Genehmigung in die KK schicken muss... Die freuen sich dann, wenn sie die VO nicht umdrehen müssen, um das IK zu lesen. Ich habe mich sowohl beim Stempel, als auch beim Schild an ortsansässige Firmen gewendet, da konnte ich auch mal noch was ändern lassen. Außerdem unterstützt man so die Wirtschaft...
VLG Susan
- SusanRoth86@aol.com -
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Registriert seit: 21.05.2004
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Also ist die IK-Nr. doch sinnvoll, wenn auch nicht erforderlich,
danke für eure Hilfe!
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Geändert am 15.04.2010 18:07:00
...das IK ist nicht erforderlich...und für die 2-3 Genehmigungen muß man nicht unbedingt sich einen "Riesen - Praxisstempel" zu legen.... Bei mir in der Praxis stand und jetzt auch bei meinem AG steht das IK schon auf dem Musterfaxformular(für die Genehmigung) MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Hallo, es ist natürlich keine Pflicht, dass das IK auf dem Stempel steht. Allerdings bin ich immernoch davon überzeugt, dass es praktisch ist. Ich schicke mehr als 2 VOs zur Genehmigung, da ich in Sachsen arbeite... Und die Übersichtlichkeit ist meiner Meinung nach trotzdem gegeben. Mir kommt es bei einem Stempel auch auf den Wiedererkennungswert an. Bis jetzt ist er immer gut angekommen.
Die Entscheidung musst du treffen...
VLG Susan
- SusanRoth86@aol.com -
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Hallo Susan, ich hatte ja auch geschrieben, dass das IK auf dem Genehmigungsfaxformular schon steht, also brauche ich dafür keinen extra Stempel...und Wiedererkennungswert auf Stempel (ist dafür ein IK erforderlich??  )l Hm... was habe ich darunter auf einem Stempel zu verstehen???? Schönes Wochenende MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Registriert seit: 18.10.2005
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Leider muss ich die originalen VOs zur KK schicken. Das geht via Fax nicht. Kommt aber auf das Bundesland an. VLG Susan
- SusanRoth86@aol.com -
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Geändert am 17.04.2010 16:04:00
Zitat: Leider muss ich die originalen VOs zur KK schicken. Das geht via Fax nicht. Kommt aber auf das Bundesland an. VLG Susan
- SusanRoth86@aol.com -
Hallo Susan, dann brauchst Du doch erst recht keinen Stempel mit IK, denn auf Deinem Begleitschreiben (Praxisbrief) wird doch wohl das IK stehen??? Denn es muß ja auch die Vollmacht der Versicherten vorliegen!!!!! LinkAber jeder macht es so, wie er möchte MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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