Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
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Hallo mal wieder, Wenn auf einer privaten VO steht: "10 x motor.-fu. Beh. (Doppelstunde) 10 x thermische Maßnahmen" (mit Hausbesuch) sind das 10 Termine oder nur 5, wie bei GKVs? (Ich würde dann auch nur 5 therm. Maßnahmen machen) Hat da jemand Erfahrungen? Die PKV ist sehr knausrig, will wie wohl alle ja nicht zu viel zahlen. Eine Sachbearbeiterin empfahl der Pat. tel., mit mir zu handeln, dass ich z.B. eine Eineit weniger zu ihr zum Hausbesuch komme und ihr dafür keine Fahrtkosten berechne.... Naja.... Vielen Dank für Eure Antwort und schönen Sonntag-Abend
Frenzie
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
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Der Arzt wird sich bei den Doppelstunden was gedacht haben...
Ich würde 10 x 60 min mofu berechnen und zusätzlich 10 x therm. mit HB (selbstverständlich).
Daß die PKV knauserig ist, ist nicht Dein Problem. Die Patientin ist schließlich Deine Vertragspartnerin. Wieviel sie ersetzt bekommt, muß sie selbst mit der PKV verhandeln. Ansonsten sollte sie beim Arzt die VO verändern lassen (so, daß sie alles von der PKV bekommt).
Daß die PKV-Sachbearbeiterin zum "Handeln" rät, ist die absolute Frechheit!!
LG, chipchap
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tilman
Ehemaliges Mitglied
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Hallo Frenzie, Wenn ich mich jetzt nicht ganz schlimm täusche, sind auch bei den GKVs 10 Doppelstunden = 20 Therapieeinheiten a´30 Minuten. Die thermischen Maßnahmen( da ergänzendes Heilmittel) dann in dem Fall 10x. Zwischen den PKVs gibt es riesige Unterschiede, aber mit mir handeln lassen würde ich sicher nicht! (Sollte die Kasse deinen geforderten Betrag nicht zahlen, kannst du´s der Patientin ja im Nachhinein immer noch erlassen.) Übrigens Danke für den NHPT-Link! Tilman
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
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Hallo Tilmann, bei der GKV sind 10 x z.B. mo-fu: 5 Doppelbehandlungen, d.h. 5 Termine à 60 min. Das weiß ich sicher! Darum habe ich ja wegen der PKVs nachgefragt. Bei den PKV sind es nach chipchap 10 Doppelbehandlungen à 60 min.
Danke an Euch beide; gerne Tilmann. Interessante Seite, oder? Schönen Abend
Frenzie
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tilman
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 110
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Also ich wär mir da nicht sicher. Wir rechnen z.B. im Pädiatrischen Bereich ein Rezept mit 5x sensomot-perzeptiv Doppelstunde =10 Th. - Einh. a´45 min. ab (2 Unterschriften pro Sitzung). Kann mir nicht vorstellen, dass es bei mot.-fu. anders ist. Ich selbst hatte diesen Fall im Erwachsenen-Bereich noch nicht, meine aber von meiner Kollegin zu wissen, dass sie in so einem Fall einfach das Rezept auf der Unterschriften- Seite kopiert hat, für Unterschriften 11-20. Müßte aber nochmal nachfragen. Grüßle Tilman
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Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland Beiträge: 1172
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Hallo, Habe auch mit intensiver Googlerei keine eindeutige Hinweise gefunden, auch nicht in verschiedenen Beihilfestatuten. Oft richten sich die PKV´s auch schon nach den GKVen in etlichen Vorgehensweisen. Ich würde 5 Termine à je 2 Einheiten= eine Doppeleinheit machen. Und mich so verhandeln lassen wie das Sachbearbeiterin es meint kommt schon mal gar nicht in die Tüte. Denk nur mal glatte Straßen im Winter beim Hausbesuch und es kommt zum Unfall... "Der Teufel steckt im Detail" (Muß gerade an einen Mituser in meinem Pug-CC-Freunde-Forum denken, der sich diesen Spruch als Signatur zugelegt hat  )Da ist was dran. Die mot- funkt. Therapie im Kombi mit thermischer Maßnahme ist in in der Doppeleinheit doch gut zu bewerkstelligen und auch sinnvoll. Ich benutze das Wort "Stunde" gar nicht gerne, denn das kann schnell zu Mißverständnissen führen. M. Mieux vaut prévenir que guérir (frz. Sprichwort) M.G. Masterli 207CC-RCZ
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Registriert seit: 25.05.2008
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Zitat: Hallo Frenzie, Wenn ich mich jetzt nicht ganz schlimm täusche, sind auch bei den GKVs 10 Doppelstunden = 20 Therapieeinheiten a´30 Minuten. Die thermischen Maßnahmen( da ergänzendes Heilmittel) dann in dem Fall 10x. Zwischen den PKVs gibt es riesige Unterschiede, aber mit mir handeln lassen würde ich sicher nicht! (Sollte die Kasse deinen geforderten Betrag nicht zahlen, kannst du´s der Patientin ja im Nachhinein immer noch erlassen.) Übrigens Danke für den NHPT-Link! Tilman
Hallo Tilman, hier kannst Du es mal nachlesen: Link ...und dann 11). MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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tilman
Ehemaliges Mitglied
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Hallo zusammen, Hab mich jetzt auch noch mal erkundigt, und es ist wohl so, dass beide Varianten möglich sind. Bei der DAK z.B., sind 10x mo-fu Doppelstunde = 5x 60 min. Bei den meisten (aber nicht allen!!) AOKs sind 10x Doppelstunde= 20 Behandlungen! Also immer erkundigen bei der KK. Gruß, Tilman
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Geändert am 27.10.2010 09:47:00
Zitat: Hallo zusammen, Hab mich jetzt auch noch mal erkundigt, und es ist wohl so, dass beide Varianten möglich sind. Bei der DAK z.B., sind 10x mo-fu Doppelstunde = 5x 60 min. Bei den meisten (aber nicht allen!!) AOKs sind 10x Doppelstunde= 20 Behandlungen! Also immer erkundigen bei der KK. Gruß, Tilman
Hallo Tilman, das hat nichts mit der KK- Art zu tun. Der Link, den ich eingestellt habe ist was sehr ????????"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort Hallo Admins, Wo habt Ihr den Rest meines Beitrags versteckt ????Igelchen
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tilman
Ehemaliges Mitglied
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Also am besten machst es du so wie bisher und ich auch. Scheint ja jeder mit seiner Art der Abrechnung gut gefahren zu sein.
den Schuh im Zweifelsfall einfach mal ne Nummer größer kaufen (indisches Sprichwort)
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Registriert seit: 30.10.2003
Bundesland: Saarland Beiträge: 1172
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Hallo Igelchen, Ja genau beim anderen Forum, so und nicht anders habe ich es gedacht und würde auch so vorgehen.  @ die Anderen Wir sind doch mündige Leute und mir fällt es auch nicht schwer bei der PKV der betreff. Pat. anzurufen um das im Zweifelsfalle so abzuklären, auch wenn bei den PKV`e die Patienten unsere Vertragspartner sind. M. Mieux vaut prévenir que guérir (frz. Sprichwort) M.G. Masterli 207CC-RCZ
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Registriert seit: 25.05.2008
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Zitat: Also am besten machst es du so wie bisher und ich auch. Scheint ja jeder mit seiner Art der Abrechnung gut gefahren zu sein.
den Schuh im Zweifelsfall einfach mal ne Nummer größer kaufen (indisches Sprichwort)
...ach Tilman, in meinem Alter und mit meiner Erfahrung im Gesundheitswesen steh ich über solchen Antworten Wünsch Dir einen schönen Arbeitstag Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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tilman
Ehemaliges Mitglied
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Hallo Igelchen, sorry, hatte gestern nen gebrauchten Tag. Wollte eigentlich nicht mit meinem 5. Beitrag gleich jemandem ans Bein pinkeln...
Freunde?
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Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 227
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Hallo! Einen herzlichen Dank an Euch alle. Also ist nix gwiss, außer das Minimum. Alles andere muss man selbst rauskriegen, um es bezahlt zu bekommen. Schönen Tag noch.
Frenzie
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Registriert seit: 25.05.2008
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Geändert am 28.10.2010 09:45:00
Zitat: Hallo Igelchen, sorry, hatte gestern nen gebrauchten Tag. Wollte eigentlich nicht mit meinem 5. Beitrag gleich jemandem ans Bein pinkeln...
Freunde?
 hallo Tilman, ist schon ok...wir sind ja alle nur Menschen mit guten und schlechten Tagen; aber lies mal den von mir eingestellten link und da Punkt 11. Der Inhalt hat nix mit physio .de zu tun...also ist eine offizielle Formulierung oder Definierung zu HMR. Doppelbehandlung ist keine offizielle Pos, daher sollte man es so handhaben wie es dort geschrieben ist (GKV), sonst kann es im Rahmen der Prüfpflicht zu Absetzungen, oder gar Einbehalt und Nichtbezahlung der KK kommen Gruß Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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