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Tests ohne Verordnung

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8. März 2011 20:10 # 1
Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 17

Habe gelesen, dass eine Praxis Befunderhebungen für Kinder ohne ärtzliche Verordnung auf Honorarbasis anbietet.
Ist das ok?



8. März 2011 20:33 # 2
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo Camille,

formal: wenn die PI eine Heilpraktikererlaubnis hat, dann ja. Sonst nicht. Voraussetzung für eine ergotherapeutische Intervention ist zumindestens eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Arzt.

Wenn es sich um eine Konkurrenzpraxis von dir handelt: freu dich. Sowas ist nämlich akquisatorischer Selbstmord. Stell dir mal vor, wie es den Kinderärzten geht, wenn jetzt Eltern ankommen, die sagen, "wir waren bei der Ergotherapeutin und die hat Mäxchen getestet und es kam raus, dass er ganz dolle Defizite hat...". Die Kinderärzte fühlen sich doch dann erpreßt und genötigt oder?

Falls die Praxis Privatleistungen anbietet, könnte das zwar den Ärzten kurzfristig entgegenkommen, aber auf lange Sicht bei den Eltern der Kinder ganz schlecht ankommen. Ergotherapie ist ein Heilmittel, das Versicherten zusteht, sobald eine Indikation besteht.

Der bessere Weg ist meiner Ansicht nach, evidenzbasierte Ergotherapie gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V zu erbringen und das sauber zu dokumentieren. Damit kann kein Arzt in den Regress genommen werden und es ist insgesamt eine seriöse Leistung.

Die Testerei in der Ergotherapie ist sowieso fragwürdig. Etliche "Tests" sind gar nicht valide und die Ergebnisse ungültig. Zudem testen wir meist gar nicht auf der Ebene, auf der wir arbeiten (sollen).

Grüße von

Oetken1
8. März 2011 20:49 # 3
Registriert seit: 15.03.2006
Beiträge: 111

ich bin ganz Otkensmeinung,

wobei ich weiß das die Praxis der Testerei , unglaublich groß ist.
kenne kaum eine Praxis die nicht sofort einen Test anberaumt, um zu Wissen was sie tun muß.

Ich bin der Meinung das Testresior sollte bei den Psychologen bleiben. #
Wobei im Studium bereits eifrig an Testverfahren für die Ergotherapie gearbeitet wird.

Diese Entwicklung finde ich sehr bedenklich , zumindest aus systemischer sicht betrachtet ist eine Diagnose /Testauswertung immer ein Stempel der bestätigt das Kind ist Krank und damit nach kreativen Lösungsversuchen zu suchen einschränkt.

Sowie so ist ein Test immer ein Versuch der Gleichmacherei , eine Individuelle Betrachtung wird dadruch nur schwer möglich.

LG

9. März 2011 15:25 # 4
Registriert seit: 18.11.2004
Beiträge: 17

Vielen Dank für die Antworten! Es ist eine Konkurrenzpraxis, war leicht irritiert, aber das mit dem Akquise Selbstmord seh ich genauso. Tja jedem das seine...

9. März 2011 19:46 # 5
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Dies bietet bei uns auch eine Praxis an.

Mit der Begründung, dass ich nur tätig werden darf, mit einem ärtzlichen Auftrag, also mit Verordnung, bekommen alle ohne Probleme eine Verordnung bzw. ich habe keine solchen Anfragen mehr.

Dies soll nicht heißen, dass zu uns keine mehr kommen, sondern wir schaffen die Neuaufnahmen nur mit Wartezeit und Springerterminen.

Also habe keine Sorge den geraden Weg zu gehen.

Grüße von

Maria2

10. März 2011 10:53 # 6
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242

Hallo kroby,

was ist ein "Testresior"?

Psychologen dürfen keine Befunde erheben (d.h. Krankheiten oder Störungen diagnostizieren), wenn sie nicht gleichzeitig Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker und damit zur Heilkunde zugelassen sind.

Katze
11. März 2011 22:05 # 7
Registriert seit: 22.06.2009
Beiträge: 130

Zitat:

Hallo kroby,

was ist ein "Testresior"?

Psychologen dürfen keine Befunde erheben (d.h. Krankheiten oder Störungen diagnostizieren), wenn sie nicht gleichzeitig Arzt, Psychotherapeut oder Heilpraktiker und damit zur Heilkunde zugelassen sind.

Katze


Hallo,
es ist vermutlich Testressort gemeint. Aber das nur nebenbei. Es ist vielleicht auch gemeint, dass Psychologen im Verlauf des Studiums sowohl die Konstruktion, als auch die Anwendung, Auswertung und Interpretation gängiger Tests erlernen und diese deshalb auch verantwortlich anwenden dürfen. In keiner anderen Berufsausbildung wird dieser Bereich ähnlich umfangreich und tiefgehend gelehrt.
Du liegst aber damit richtig, dass eine Diagnose im Sinne einer Krankheit nur von für die Heilkunde zugelassenen Angehörigen genannter Berufsgruppen daraus abgeleitet werden darf.
Einen Test zur Messung der intellektuellen Leistungsfähigkeit (z.B. Intelligenz) anwenden, auswerten und interpretieren darf ein Psychologe aufgrund seiner Ausbildung, eine Intelligenzminderung diagnostizieren als eine in der ICD 10 genannten Störung darf er formal nicht.
Gruss.

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