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Diskussionsforum

Angestelltenführung

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27. April 2011 19:15 # 1
Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 99

Hallo,

ich hätte eine Frage. Da ist schon viel zu geschrieben worden, trotzdem interessiert mich der weitere Austausch.
Das wir alle als Ergotherapeuten nicht reich werden, wissen glaube ich alle. Aber die meisten ahben den Beruf ja auch aus einem anderen Grund geählt, denke ich.
Als Praxisinhaber hat man das gesamte Risiko und auch eine Menge Ausgaben an Miete, Materialien....
Ich würde gerne wissen, welches Gehalt kann realistisch angesetzt werden, so dass man als Inhaber auch was übrigbehält.
Ich finde es manchmal sehr interessant, dass Mitarbeiter usw. in den Urlaub fahren, auch sich teures leisten können und AG nicht. Das ist nämlich die andere Seite.
Ich höre auf Fortbildungen oft die Angestellten klagen, sie verdienen zu wenig...usw. Mein Steuerberater hat mal gesagt, dass mehr als 13 Euro Stundenlohn nicht geht, denn als Praxisinhaber muss man auch davon leben können. Und ich habe kein Eigentum, fahre kein teures Auto.... Immerhin muss jeden Monat für Ausfälle und schlechte Zeiten auch was zur Seite gelegt werden.

Und wie gleidert ihr die Arbeitszeit.
Wenn beispielsweise Mitarbeiter abends um sechs die letzte Einheit beendet haben, endet dort die Arbeitszeit oder zahlt ihr auch das Licht ausmachen usw.....
Vielleicht ist die Frage doof, aber alle Praxen regeln das anders.

Und wie ist das mit Situationen, wenn der Mitarbeiter ein Krankheitsbisl nicht kennt. Liest er dann die Literatur in der Praxis in der Arbeitszeit oder Privat zu Hause.?


Vielleicht kann auch jemand eine gute Fortbildung zur Mitarbeiterführung empfehlern. Das wäre toll.

Ich bin auch der Meinung, wir verdienen zu wenig usw.... Aber ich sehe auch, dass Praxisinhaber das ganze Risiko tragen, oft abends und am Wochenende viel arbeiten.....

Ich freue mich über anregende Gespräche und Tipps.
Vielen Dank

27. April 2011 21:33 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Grundsätzlich lösen sich viele Fragen in Luft auf, wenn man als AG
die arbeitsrechtlichen Grundlagen (Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz etc.)
kennt und umsetzt.
Dann ist zum Beispiel auch klar, daß ALLE Arbeiten, die der AG vom AN erwartet,
natürlich bezahlt werden müssen...

Das Geheimnis liegt in einer realistischen Gehaltskalkulation,
die alle relevanten Faktoren mit einbezieht:
- Wochenarbeitszeit des AN
- Festlegung der OFF-Zeiten prozentual
- Jahresarbeitszeit des AN (minus Urlaub, Feiertage, Durchschnittskrankheitstage, evtl. Fobitage)
- darauf aufbauend zu erwartender Jahresumsatz des AN (Ausfälle durch Pat. einkalkulieren) anhand der
Gebührensätze im Bundesland
- Überlegung, wieviel vom Jahresumsatz (in Prozent) an den AN weitergegeben wird
- davon die AG-Sozialabgaben abziehen
- das Lohnwuchergesetz beachten (kein AN darf weniger als 2/3 seines Tarifgehaltes erhalten..)

Die Aussage des Steuerberaters zeigt mir eins: er hat keine Ahnung von Gehaltskalkulation !
Einfach einen Betrag (13 Euro) in den Raum zu stellen spricht für sich...
Wer mit dem Stundenlohn statt mit dem Jahresumsatz/gehalt zu rechnen beginnt, kommt schnell ins schleudern.

Beim DVE gibt es Fortbildungen für AG zu den Themen Arbeitsverträge mit AN und Mitarbeiterführung durch
einen Unternehmensberater, der seit sehr vielen Jahren ETs berät.
Einfach mal auf die webside gucken...

28. April 2011 06:25 # 3
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

hallo, es ist natürlich auch möglich leistungsbezogene löhne zu bezahlen. zb. ein festgehalt und darauf aufbauend eine leistungsbezogene bezahlung , das ist ein anreiz für den angestellten und der pi kann mit dem "mindestlohn" kalkulieren. auch wäre dann eine fortbildungszahlung möglich, das kann der pi gut steuerlich absetzen.

liebe grüße
claudia

28. April 2011 15:41 # 4
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3622

ich bin kein PI, finde es aber spannend, wenn nicht symptomatisch, daß sich das problemfeld angestelltenführung - mal wieder- hauptsächlich/nur an gehaltsfragen festmacht.

für mich gehört nämlich einiges mehr dazu, als angemessene entlohnung.
oder habe ich eine falsche definition vom begriff "angestelltenführung"?



gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



28. April 2011 16:44 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Zitat:

ich bin kein PI, finde es aber spannend, wenn nicht symptomatisch, daß sich das problemfeld angestelltenführung - mal wieder- hauptsächlich/nur an gehaltsfragen festmacht.

für mich gehört nämlich einiges mehr dazu, als angemessene entlohnung.
oder habe ich eine falsche definition vom begriff "angestelltenführung"?

Hallo saloia,
Deine Frage ist sehr berechtigt und auf einen guten Punkt gebracht, leider fixieren sich viele AN und AG nur auf das Gehalt.
MfG
Igelchen






gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)





"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
28. April 2011 19:57 # 6
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Geändert am 28.04.2011 20:06:00
Hallo nicole88,


deine Frage ist berechtigt und betrifft so gut wie alle PIs.

Ich habe mir vor Jahren diese Fragen auch alle gestellt und fand weder die Hinweise meines Steuerberaters wirklich konkret genug, noch die Vorschläge diverser Unternehmensberater wirklich zielführend.

Chipchap hat oben schon die wesentlichen Hinweise gegeben.

Ich habe dann selbst ein Lohnmodell mit entsprechenden Arbeitsverträgen entwickelt, das aus einem festen Grundgehalt und einem umsatzabhängigen Anteil besteht, in dem genau festgelegt ist, wie die Arbeitszeit sich berechnet und was innerhalb dieser Zeit zu erledigen ist und bin damit recht zufrieden.

Leider ist so etwas noch recht ungewöhnlich und was die steuerlichen und die arbeitsrechtlichen Fragen angeht, gibt es sehr unterschiedliche Meinungen dazu.

Ich bin unter folgender Bedingung bereit, dieses Modell weiterzureichen: diejenigen, denen ich es sende, versprechen mir, dass sie es von ihrem Anwalt und ihrem Steuerprüfer berurteilen lassen und mir eine schriftliche Rückmeldung senden.

So haben wir alle was davon.

Ihr bekommt Anregungen und spart wahrscheinlich viel Zeit und womöglich auch Geld und ich gewinne neue Erkenntnisse und Sicherheit.

Grüße von

Oetken1
28. April 2011 21:21 # 7
Registriert seit: 28.04.2011
Beiträge: 1

Hallo, ich habe gerade diese angefangene Diskussion verfolgt und bin froh, dass ich darauf gestoßen bin.
Ich stehe nämlich gerade vor genau der gleichen Situation mit dem Gehalt, denn ich möchte den MA nicht unterbezahlen, denn er soll ja auch Freude und Motivation bei der Arbeit haben und diese auch behalten aber auf der anderen Seite, muss man auch die Betriebswirtschaft im Auge behalten...
Habe mir dazu auch schon viele, viele Gedanken gemacht und zu keinem Ergebnis gekommen, welches für beide Seiten gerecht ist.
Deshalb wäre es super, wenn sich oetken1 dazu bereit erklärt, das Modell weiter zu geben. Natürlich würde ich auf die Bedingung eingehen. Ich wäre daran sehr interessiert und würde mich vielleicht weniger Kopfzerbrechen kosten.
Vielen Dank!!!

28. April 2011 21:41 # 8
Registriert seit: 22.04.2007
Beiträge: 99

Hallo Oetken,

wie teuer wäre denn so eine Überprüfung?
Und muss das ein spezielelr Anwalt sein?
Vielen Dank für das Angebot?
Kann ich den Vertrag den so umsetzen auf meine Praxis?

Lieben Gruß

29. April 2011 16:57 # 9
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Geändert am 29.04.2011 16:58:00
Zitat:

Hallo, ich habe gerade diese angefangene Diskussion verfolgt und bin froh, dass ich darauf gestoßen bin.
Ich stehe nämlich gerade vor genau der gleichen Situation mit dem Gehalt, denn ich möchte den MA nicht unterbezahlen, denn er soll ja auch Freude und Motivation bei der Arbeit haben und diese auch behalten aber auf der anderen Seite, muss man auch die Betriebswirtschaft im Auge behalten...
Habe mir dazu auch schon viele, viele Gedanken gemacht und zu keinem Ergebnis gekommen, welches für beide Seiten gerecht ist.
Deshalb wäre es super, wenn sich oetken1 dazu bereit erklärt, das Modell weiter zu geben. Natürlich würde ich auf die Bedingung eingehen. Ich wäre daran sehr interessiert und würde mich vielleicht weniger Kopfzerbrechen kosten.
Vielen Dank!!!




Hallo Audi1,

das trifft sich ja gut.

Dann bitte einfach bei mir melden.
Da es schon öfter vorgekommen ist, dass beim Mailkontakt über dieses Forum Fehlermeldungen erschienen, besser meine Praxismailadresse nutzen: info@ergo-oetken.de

Grüße von


Oetken1
29. April 2011 17:04 # 10
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Zitat:

Hallo Oetken,

wie teuer wäre denn so eine Überprüfung?
Und muss das ein spezielelr Anwalt sein?
Vielen Dank für das Angebot?
Kann ich den Vertrag den so umsetzen auf meine Praxis?

Lieben Gruß



Hallo nicole88,

es ist gut, wenn so eine Überprüfung ein Fachanwalt für Arbeits- bzw. Vertragsrecht macht. Ich habe damals (2007) für die anwaltliche Stellungnahme 230 Euro bezahlt, aber die Gebühren können unterschiedlich sein, je nachdem, was man mit dem Anwalt vereinbart (Stunden- oder inhaltlicher Aufwand).

Einfach anfragen.

Mein Modell beinhaltet einen Mustervertrag inkl. Anlage, in dem die Ausführung beschrieben ist. Kostenmäßig muß es natürlich an die Bedingungen bei dir angepaßt werden, aber inhaltlich kann das Ganze eigentlich überall angwandt werden, auch unabhängig vom Fachbereich und der Größe der Praxis.

Grüße von

Oetken1
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