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Hilfskraft für Gruppentrainings – rechtliches

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19. Oktober 2011 22:09 # 1
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 723

Hallo KollegInnen,

ich möchte für Gruppen-Aufmerksamkeitstrainings eine Hilfskraft engagieren. Sie ist keine Ergotherapeutin. Meine Frage: Gibt es Gründe, die dagegen sprechen, mit einer nicht ergotherapeutisch ausgebilddeten Hilfskraft (Lern- und Familientherapeutin) zu arbeiten? Ich leite natürlich die Gruppe an und bin immer dabei. Und gibt es irgendwelche Gründe, die für das Finanzamt dagegen sprechen könnten, dass mir die Hilfskraft für ihre Arbeit Honrarrechnungen stellt?

Manchmal kann man ja gar nicht so dumm denken, wie es denn kommt...

Herzliche Grüße, Karsten

19. Oktober 2011 23:24 # 2
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo KW,

also ich denke, dass die Sachbearbeiter beim Finanzamt in Tränen ausbrechen werden, wenn du ihnen deine Berechnung vorlegst ...

Nein im Ernst: abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, wie sich das rechnen soll, kannst du natürlich für nicht-therapeutische Leistungen eine Hilfskraft einstellen.
Allerdings darf die ergotherapeutische Leistung nur von Ergos erbracht werden.

Ich weiß, dass das mancherorts sehr "großzügig" gehandhabt wird, aber das kann auch nach hinten losgehen. Zum einen könnten dir die Ärzte das verübeln, zum Anderen davon ausgehen, dass du so "gut" verdienst, dass man auch andere Praxen bedenken kann.

Abgesehen davon: falls du wirklich mal von den Kassen geprüft wirst, kämst du echt in Erklärungsnot. Wie sollten die Patienten z.B. erkennen, wer Ergo und wer Lerntherapeut ist?

Idee: die Lerntherapeutin versucht, Maßnahmen über das Jugendamt finanziert zu bekommen. Dann kannst du ihr deine Praxisräume untervermieten. Das hätte u.U. gute Synergieeffekte.

Grüße von

Oetken1
20. Oktober 2011 13:44 # 3
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo Karsten,
warum denn eigentlich ne Hilfskraft?
Gruß Sabine

"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
20. Oktober 2011 22:37 # 4
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 723

Herzlichen Dank, Oetken1, für Deine, wie immer, profunde Antwort!

Biene37, ich mache das Attentioner-Training, und ab einer Größe von 6 Kindern halte ich es für sinnvoll, das zu zweit zu machen, denn es ist inhaltlich sehr komplex und auch für Therapeuten sehr fordernd. Das ganze mit 6 hyperaktiven Kids, zugleich noch ein bisschen beobachten und dokumentieren – da kommt man allein ganz schön ins Schwitzen.

Gruß, Karsten

28. Oktober 2011 20:07 # 5
Stups
Stups
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 10

Hallo zusammen,

jetzt mal 'ne wichtige Frage: Wie rechtfertigt ihr eine Gruppengröße von 6 Kindern, wenn wir als Ergos laut Heilmittelrichtlinien maximal 5 Kinder in eine Gruppe nehmen dürfen? Das würde mich echt mal interessieren.

Vielen Dank,

Sara

28. Oktober 2011 22:13 # 6
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Zitat:

Herzlichen Dank, Oetken1, für Deine, wie immer, profunde Antwort!

Biene37, ich mache das Attentioner-Training, und ab einer Größe von 6 Kindern halte ich es für sinnvoll, das zu zweit zu machen, denn es ist inhaltlich sehr komplex und auch für Therapeuten sehr fordernd. Das ganze mit 6 hyperaktiven Kids, zugleich noch ein bisschen beobachten und dokumentieren – da kommt man allein ganz schön ins Schwitzen.

Gruß, Karsten



Hallo Karsten,


jetzt verstehe ich. Du bietest "Attentioner" als Privatleistung an.
Na, da kannst du eigentlich machen, was du willst.

Denn es handelt sich nicht um eine ergotherapeutische Leistung - sofern das keine private Fortsetzung einer auf ärztliche VO erbrachten Ergotherapie ist. Dann könnte es haarig werden.

Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Einen Stolperstein für nicht-therapeutische Angebote, die in der Praxis erbracht werden könnte es geben: es gibt eine Ankündigung, dass ab 2012 der Freibetrag für die Umsatzsteuerpflicht für Selbstzahlerleistungen abgeschafft werden soll.
Es gibt noch nichts Genaues.

Das hieße, dass für alle diese Leistungen Umsatzsteuer gezahlt werden muß, was man in seine Kalkulation einfließen lassen sollte.

Grüße von

Oetken1
31. Oktober 2011 15:11 # 7
Registriert seit: 28.10.2011
Beiträge: 14

Geändert am 18.11.2011 21:09:00
Hab ich es überlesen oder wie rchtfertigt sich nun die Anzahl von 6 Kindern? Ist ja schon wichtig!
Ich denke auch der Abschluss eine Lebensversicherung war der richtige Schritt für mich über Link
Liebe Grüße

31. Oktober 2011 22:12 # 8
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 408

Zitat:

Hab ich es überlesen oder wie rchtfertigt sich nun die Anzahl von 6 Kindern? Ist ja schon wichtig!

Liebe Grüße




Wie bereits erwähnt: Er bietet es als Privatleistung an, von daher muss er es nirgendwo rechtfertigen und kann es handhaben wie er will...

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