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Höchstverordnungsmenge pro VO

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24. Januar 2012 13:07 # 1
Registriert seit: 26.01.2003
Beiträge: 86

Hallo KollegInnen.

Wir haben eine chronisch erkrankte Patientin, die bereits die Verordnung außerhalb des Regelfalls erhält und nun wissen möchte, wie viele Einheiten maximal auf einer Verordnung stehen dürfen. Bisher waren es 20 - sie möchte 30 (wie bei Physio), damit sie nicht so oft bei der Zuzahlung die 10,- € VO-Gebühr zahlen muss...
Danke für Infos.

LG ergo97

24. Januar 2012 13:44 # 2
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Geändert am 24.01.2012 13:45:00
Hallo ergo97,
das hängt von der Frequenz ab:
Schau einmal hier im §8 der HMR.
>> § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls
(1) 1Lässt sich die Behandlung mit der nach Maßgabe des Heilmittelkatalogs bestimmten Gesamtverordnungsmenge nicht abschließen, sind weitere Verordnungen möglich (Verordnungen außerhalb des Regelfalls, insbesondere längerfristige Verordnungen). 2Solche Verordnungen bedürfen einer besonderen Begründung mit prognostischer Einschätzung. 3Dabei sind die Grundsätze der Verordnung im Regelfall mit Ausnahme des § 7 Absatz 10 anzuwenden. 4Die Verordnungsmenge ist abhängig von der Behandlungsfrequenz so zu bemessen, dass mindestens eine ärztliche Untersuchung innerhalb einer Zeitspanne von 12 Wochen nach der Verordnung gewährleistet ist.
(2) Bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls ist nach vorausgegangenen Heil-mittelanwendungen kein behandlungsfreies Intervall zu beachten.
(3) Insbesondere bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls hat die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt störungsbildabhängig eine weiterführende Diagnostik durchzuführen, um auf der Basis des festgestellten Therapiebedarfs, der Therapiefähigkeit, der Therapieprognose und des Therapieziels die Heilmitteltherapie fortzuführen oder andere Maßnahmen einzuleiten.
(4) 1Begründungspflichtige Verordnungen sind der zuständigen Krankenkasse vor Fortsetzung der Therapie zur Genehmigung vorzulegen. 2Nach Vorlage der Verordnung durch die oder den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Genehmigungsantrag, längstens jedoch bis zum Zugang einer Entscheidung über die Ablehnung der Genehmigung. 3Verzichtet die Krankenkasse auf ein Genehmigungsverfahren hat dies die gleiche Rechtswirkung wie eine erteilte Genehmigung. 4Sie informiert hierüber die Kassenärztliche Vereinigung.
(5) 1Auf Antrag der oder des Versicherten entscheidet die Krankenkasse darüber, ob der oder dem Versicherten wegen der sich aus der ärztlichen Begründung ergebenden besonderen Schwere und Langfristigkeit ihrer oder seiner funktionellen/strukturellen Schädigungen, der Beeinträchtigungen der Aktivitäten und des nachvollziehbaren Therapiebedarfs die insoweit verordnungsfähigen Leistungen in dem insoweit verordnungsfähigen Umfang langfristig genehmigt werden können. 2Die Genehmigung kann zeitlich befristet werden, soll aber mindestens ein Jahr umfassen.<<
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
24. Januar 2012 14:01 # 3
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo ergo97,

das Problem ist, dass die Patientin alle 12 Wochen zum Arzt muss. Also bei 2x pro Woche 24 Einheiten.



Grüße von

Maria2

24. Januar 2012 18:48 # 4
Registriert seit: 26.01.2003
Beiträge: 86

Vielen herzlichen Dank für eure Antworten - das hat mir weitergeholfen!

LG ergo97

25. Januar 2012 13:15 # 5
Registriert seit: 19.07.2008
Beiträge: 840

Geändert am 25.01.2012 13:16:00
Hi,

ich habe u.a. zwei Pat. - eine mit 24 Behandlungen SPB und eine Pat. mit 40 Mofu jeweils HB !
Bezüglich der VO Menge gab es noch nie Probleme hoffe das bleibt so

Matti

4. Juni 2012 14:59 # 6
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Hallo,
ich habe zu diesem Thema nun auch mal eine Frage.
Gerade habe ich eine Rezeptkopie von der Tkk wieder bekommen. Es handelt sich um ein 20ger Rezept und die ersten 10 waren laut deren Aussage nicht zulässig. Sie zahlen nur das halbe Rezept.
Habe ich in den HMR was überlesen? Es ist ein Folgerezept.

LG Anja

4. Juni 2012 16:11 # 7
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Hallo Anja,
das liegt daran dass es keine VO außerhalb des RF war sondern eine Folge-Verordnung für die die Höchstverordnungsmenge (siehe Heilmittelkatalog) gilt. Wäre es eine VO außerhalb des RF wäre dies je nach Frequenz möglich.
Grüße
Cora-01

5. Juni 2012 07:35 # 8
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Vielen Dank Cora.
LG Anja

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