sonja.
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Guten Abend,
ich möchte mich einmal umhören, in wie weit die leistungsbezogene Vergütung (ich meine hiermit die ausschließliche Bezahlung der erbrachten Einheiten je nach Behandlungsform) statt eines Festgehaltes Einzug in die Praxen erhält. Ich hörte, dass immer mehr Praxeninhaber auf dieses Modell umstellen. Ich wusste nicht, dass dies rechtens ist - oder alles wieder Auslegungssache? Ist dies ein neuer Trend? Hat der Angestellte irgendeinen Vorteil von diesem Modell außer dass er das Unternehmensrisiko mit trägt? Ist dies eine Möglichkeit für Praxeninhaber die "Minuseinheiten" zu umgehen oder ein niedriges Gehalt zu verschleiern?
Was ist los in den Praxen?
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Hallo sonja,
eine rein umsatz- oder leistungsabhängige Bezahlung wäre in unserem Bereich nicht rechts. Dies entspräche einer freien Mitarbeit und für die gelten andere Bedingungen als für eine Anstellung.
Es kann aber vertraglich vereinbart werden, dass ein Teil des Gehaltes leistungs- bzw. umsatzabhängig ausgezahlt wird.
Dafür gibt es an sich auch Vorgaben, aber das Ganze ist im Heilmittelbereich noch unüblich. Deshalb existieren auch keine Vertragsmuster dazu, meines Wissens gibt es auch keine Literatur.
Ich habe mit meinen Mitarbeitern solche Verträge vereinbart und sie von Arbeitsrechtlern (Rechtmässigkeit), meinem Steuerberater (Steuerkompatibilität) und einem Unternehmensberater (Wirtschaftlichkeit) prüfen lassen und dann angepasst.
Zur reellen Gehaltsberechnung gab es schon viele Beiträge hier.
Grüße von
Oetken1
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sonja.
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Vielen Dank für deine Antwort. Dies entspricht meiner Ahnung. Ich war nur sehr verwundert zu hören, dass (angeblich) viele Praxen darauf umgestellt haben...
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Zitat: Vielen Dank für deine Antwort. Dies entspricht meiner Ahnung. Ich war nur sehr verwundert zu hören, dass (angeblich) viele Praxen darauf umgestellt haben...
Hallo sonja, kann ja sein, würde mich aber wundern. Wer behauptet das? Grüße von Oetken1
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Hallo Sonja,
ich bin die zwei Jahre, die ich vor 9 Jahren in einer Ergopaxis gearbeitet habe folgendermaßen bezahlt worden: ein gewisses Fixgehalt und dann on top nach Einheiten. Mir wurde immer ewas weniger ausgezaht. So hatte ich einen Puffer, damit ich bei Krankheit oder Urlaub eben das gleich Gehalt wie sonst hatte. Als ich dann die Praxis verlassen habe wurde mir der "Puffer" ausbezahlt. Wie das genau lief weiss ich nicht mehr. Aber so wie Angelika das schreibt war es bei mir auch. Alles über den Steuerberater abgeklärt und sehr durchsichtig für uns Mitarbeiter. Ich habe diese Bezahlung als angenehm empfunden. Vor allem dann, wenn man eben auch Einheiten für kranke Kollgen oder in Urlaubszeiten übernommen hat. Es ging aber nicht nur um Einheiten. Wir haben natürlich Teambesprechungen oder Vorbereitungszeit gehabt, die natürlich auch vergütet wurde. Es gab für ich nie das Gefühl, dass die Praxisinhaberin Minuseinheiten umgehen oder ich ein Unternehmerrisiko mitgetragen hätte. Das war meine persönliche Erfahrung zur leistungsbezogenen Vergütung. LG Christina
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Hallo in die Runde, das was Tinawi schreibt klingt interessant. Ich selbst habe jedoch noch nie von diesem leistungsbezogenen Modell gehört! Würdest Du bitte genaueres über diesen Arbeitsvertrag berichten, z.B. wie hoch (ungefähr) Dein Festgehalt war, sofern es so genannt werden kann und wieviel zu den einzelnen Therapieeinheiten dazukam..... Ich kenne es nur so, dass bei Urlaub oder Krankheit voll bezahlt werden muss. Vielen Dank und LG
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sonja.
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Hallo Oetken, zum einen habe ich diese Behauptung von einem Praxisinhaber, der dieses Modell nun auf Biegen und Brechen durchsetzen möchte ("Die machen das alle so hier im Umkreis"  und zum anderen berichtete mir unabhängig davon innerhalb von 24 Stunden ein Bekannter, er habe von einer Ergotherapeutin aus NRW gehört, dass die Praxeninhaber dort anfangen, Verträge zu gunsten dieses Modells zu ändern. Da bin ich hellhörig geworden, da ich eigentlich den Eindruck hatte, dass durch viel Aufklärung weniger "unseriöse" Arbeitsstellen angenommen werden. Habe einen gegenläufigen Trend befürchtet. Gute Nacht
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chipchap
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Eine leistungsbezogene Vergütung ist rechtlich einwandfrei, solange es sich um ein Kombilohnmodell handelt. Für eine vereinbarte Arbeitszeit wird ein Sockelbetrag/Grundlohn bezahlt, für alle weiteren TEs darüber hinaus eine weitere vereinbarte Summe. Aber Achtung: der Sockelbetrag darf nicht lächerlich niedrig sein, muß also im Grundsatz der vereinbarten Arbeitszeit entsprechen. Zudem verstehe ich bei tinawi die Berechnung von Urlaub und Krankheit nicht... Bei einem Kombilohn ist bei U und K der Durchschnitt der letzten 3 Monate heranzuziehen (und zwar Sockel + Leistungszulage) um dann heruntergerechnet auf den einzelnen Arbeitstag ausbezahlt zu werden. Würde nur der Sockelbetrag für die Berechnung herangezogen werden, hätte der Arbeitnehmer einen erheblichen finanziellen Nachteil bei Urlaub und Krankheit - und das wiederspricht dem Prinzip des "Angestelltemtums", entspricht dagegen dem Prinzip der Selbständigkeit. Hier würde also die Verantwortung des AG auf den AN übertragen werden. Leider stimmt es, daß immer mehr AG in Praxen leistungsbezogenes Gehalt zahlen, sich nicht richtig beraten lassen (Steuerberater sind keine Arbeitsrechtler) und dann für den AN nachteilige Verträge abschließen. Die AN nehmen diese Verträge an, da sie in der Regel noch sehr viel weniger Wissen von Arbeitsrecht haben und nicht den Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen ("bin ja froh, einen Job bekommen zu haben!"  . LG, chipchap Ach ja, als Tipp: beim DVE gibt es die Broschüre "Arbeitsrecht für Ergotherapeuten", die erstmal alle relevanten Gesetze und deren Anwendung am Arbeitsplatz enthält. Dazu gibt es aber auch Muster- Verträge in verschiedenen Variationen, auch zum Kombilohn.
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Zitat:
Zudem verstehe ich bei tinawi die Berechnung von Urlaub und Krankheit nicht... Bei einem Kombilohn ist bei U und K der Durchschnitt der letzten 3 Monate heranzuziehen (und zwar Sockel + Leistungszulage) um dann heruntergerechnet auf den einzelnen Arbeitstag ausbezahlt zu werden. Würde nur der Sockelbetrag für die Berechnung herangezogen werden, hätte der Arbeitnehmer einen erheblichen finanziellen Nachteil bei Urlaub und Krankheit - und das wiederspricht dem Prinzip des "Angestelltemtums", entspricht dagegen dem Prinzip der Selbständigkeit. Hier würde also die Verantwortung des AG auf den AN übertragen werden.
LG, chipchap
Hallo Bettina, hallo Elisabeth, also wie gesagt, hatte ihm Urlaub oder bei Krankheit (war aber in den zwei Jahren vielleicht höchstens insg. 8 Tage) keinen finanziellen Nachteil. Es war allerdings nicht nur über einen Steuerberater abgesichert, sondern durch mehrere Stellen, so wie Angelika geschreiben hat, und auch durch meinen Steuerberater. Ich würde sagen, wen es genauer interessier,t kann mich gerne per PN kontaktieren. Ich habe ja meinen "alten" Arbeitsvertrag noch und kann dann Genaueres schreiben! LG Christina
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Geändert am 27.01.2012 13:58:00
Zunächst hat Chipchap mit ihrer fundierten Beschreibung in allen Punkten recht. Bei uns wird lediglich die jährliche Einmalzahlung mit Leistungsbezug berechnet. Ansonsten ist das Salär jeden Monat das selbe. Vorteile: weniger Rechenarbeit, und für beide Seiten hohe Kalkulationssicherheit. Die Sch****ung der Auftragslage, die bezüglich der Liquiditätsplanung einer Praxis eine echte Herausforderung darstellt, federn wir ausschließlich über Arbeitszeitkonten ab. D.h. in "guten" Zeiten wird mehr geleistet für das selbe Gehalt. In "schlechten" Zeiten ist es umgekehrt. Über das Jahr gleicht sich das bei einer vernünftigen Kalkulation des Gehaltsniveaus der Belegschaft auf einem gesunden Niveau aus (siehe Oetkens Beitrag unter "Frage wegen Praxisgehalt - osten" ). Das Motiv für LOB (leistungsorientierte Bezahlung) ist ja immer auch, die Motivation von Mitarbeitern für verantwortlichen Umgang mit der wirtschaftlichen Seite einer Praxis zu fördern. Da ist nix schlechtes dran. Allerdings bezweifel ich persönlich, dass ein solches Modell in seiner Effektivität andere Möglichkeiten übertrifft. Als das Mittel der Wahl IMHO: Transparenz gepaart mit CI. Einen interessanten Abriss, über den aktuellen (oder auch steinalten) Erkenntnisstand zur Motivationsförderung, bietet diese (englisch-sprachige) Animation von RSA.org: LinkFür jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken) P.S.: dieses Forumsscript nervt gewaltig...
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Geändert am 15.04.2012 08:35:00
Hallo, habe in einer Praxis gearbeitet nach Einheiten, Vorteile hast du null. Am Ende hab ich Minusstd. gemacht bei Krankheit, Urlaub etc. weil mein Arbeitgeber der Meinung war das auch da keine durchschnittlichen Std. zählen. Lohnfortzahlung gibt es nicht. Bei Hausbesuchen gabs km geld 0,30 aber keine Fahrpauschale die ja immerhin bei um die 11 Euro von den Kassen gezahlt wird pro HB. Nach 5 Jahren Ärger hab ich gekündigt , Praxis aufgemacht. Und seit ich sehe was ich abrechne nun ja ein faires Gehalt ist immer drin,  ). Das Faß war voll als ich Patienten von Karfreitag und Ostermontag ohne Bezahlung verlegen sollte. da sie ja im Rahmen der Stunden waren selbstverständlich unbezahlt. den Urlaub vorher hab ich Minusstd. gemacht weil ich nicht 1 Std. bezahlt bekommen habe . man soll nicht glauben aber das ist in Praxen oft zu finden. Hatte dann noch direkt ein Vorstellungsgespräch und bekam den gleichen Vertrag vorgeschlagen, nein Danke. nun hab ich eine Praxis und weiß wofür ich arbeit und es läuft und macht riesen Spaß und ich verdiene noch dazu...
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HI- von einem neues Trand kann man nicht sprechen. Als ich 1997 das erste mal in einer Praxis tätig gewesen und dort war das schon vor 15 Jahren ein gängiges Modell. Gefällt mir allerdings nicht, da man auch unter Druck kommt. Weiterhin stimmt irgedwann die Qualität nicht mehr, da du dann mehr ans Geld denkst und nur noch in Einheiten absolvierst- nach dem Motto: viele Einheiten= viel Geld am Ende des Monats. Ich kann bis heute auch nicht die PI verstehen.......anscheinend steht das wirtschaftliche im Vordergrund  Da liebe ich meine FM Tätigkeit und mehr als 35- 40 Behandlungen gibt es nicht. Ich gehe lieber glücklich und zufrieden nach Hause. LG Matti
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Hallo zusammen,
dieser Diskusion würde ich mich gerne anschließen...
warum sollte ein AN für 11 €/Stunde (teils sogar weniger) das wirtschaftliche Risiko eines Unternehmens mittragen (müssen)? -- Wobei ich es (für mich) für selbstverständlich erachte, abgesagte Therapieeinheiten möglichst zu füllen bzw. Nachholterimne zeitnah anzubieten -- und sollte ein abgesagte Einheit, trotz aller Bemühungen, doch als Lücke bleiben, die ein AN mit Praxistätigkeiten etc.füllt, warum sollte der AN dafür finanziell geradestehen? Zumal, wenn man z.B. nur 2 Tage/Woche arbeiten, stellt es sich als etws schwierig da, selbstverantwortlich die abgesagten Termine zu füllen... schafft man das nicht, wird dies zu Lasten des AN gelegt. Bei 11 €/Stunde finde ich das, ehrlich gesagt, nicht gerechtfertigt. Dann noch mit dem Hintergrund, dass z.B. Fortbildungen vertraglich nicht bezuschusst werden... ein AN im Laufe schon weniger Berufserfahrung aber vielleicht schon fast 10.000 Euro in Fortbildungen investiert hat um dauerhaft einen vielversprechenden Arbeitsplatz zu finden.
Noch etwas, warum sollte ein AN die Ausfallgebühr bei zu kurzfristig abgesagten Terminen persönlich bei seinem Patienten einkasieren müssen? Ich finde, das tut dem Therapeuten-Patienten-Verhältnis nicht gut und sollte daher vom PL übernommen werden, zumal der AN nichts für die kurzfristige Absage kann und den Ausfall sicherlich zu Gunsten der Praxis füllt. (Was leider nicht jeder AN als seine Plicht sieht..)
Diese Gegebenheiten liegen mir etwas ungut im Magen und es fällt mir schwer, Vorteile für den AN darin zu sehen.
Ich verstehe die Situation der Praxisinhaber - kein Thema - aber bestimmte Dinge (wie z.B. das wirtschaftliche Unternehmenesrisiko) auf Rücken der Angestellten abzulegen, finde ich (als AN) nun wirklich nicht toll.
Sind meine Erwartungen etwa zu hoch gestellt?
Schönen Sonntag wünscht, Froggy
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Zitat: Ich verstehe die Situation der Praxisinhaber - kein Thema - aber bestimmte Dinge (wie z.B. das wirtschaftliche Unternehmenesrisiko) auf Rücken der Angestellten abzulegen, finde ich (als AN) nun wirklich nicht toll.
Sind meine Erwartungen etwa zu hoch gestellt?
Schönen Sonntag wünscht, Froggy
Hallo Froggy, erstmal hier eine Definition, was mit "Unternehmerrisiko" eigentlich gemeint ist LinkLetztendlich geht es bei einer Praxis darum, wirtschaftlich zu arbeiten. Wie man das schafft, dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Jeder Angestellte kann leicht selbst ausrechnen, ob das eigene Bruttogehalt angemessen ist: Den realen Jahresumsatz (nicht den geschätzten!!!!!) halbieren. Von diesem Wert wiederum ein Sechstel abziehen (Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen) und den Rest durch 12 teilen. Der Wert, der rauskommt ist das, was der Arbeitgeber monatlich an reinen Bruttogehalt für diesen Arbeitnehmer ausgeben kann. Nimmt man diese Berechnung ernst - und das sollte man, denn ohne Praxis kein Arbeitsplatz - dann gibt es nur zwei Wege, das Monatsbrutto zu erhöhen: - Kosten senken - Umsatz steigern Beides hat Konsequenzen. Und wenn Angestellte und PI jeweils sachlich und fair verhandeln, dann wird es immer eine Lösung geben, die so gerecht wie möglich ist. Das gefühlte Engagement allein, also was der Angestellte an Einsatz empfindet, führt noch nicht automatisch zu einer Umsatzsteigerung und damit zu einer Erhöhung der Wirtschaftlichkeit. Und die gefühlte Belastung des PIs kann auch auf Überforderung beruhen. Sie rechtfertigt keinerlei Abrechnungsbetrug oder gesetzeswidrige Anstellungspraktiken. Wenn Emotionen und Sachinformationen getrennt berücksichtigt werden, dann sollte eine Einigung gelingen. Ist das nicht möglich, sollte man sich voneinander trennen. Denn dann ist die Gefahr, dass die therapeutische Arbeit ebenfalls emotionsgesteuert und willkürlich ist zu groß. Grüße von Oetken1
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Zitat:Jeder Angestellte kann leicht selbst ausrechnen, ob das eigene Bruttogehalt angemessen ist:
Den realen Jahresumsatz (nicht den geschätzten!!!!!) halbieren. Von diesem Wert wiederum ein Sechstel abziehen (Arbeitgeberanteil Sozialversicherungen) und den Rest durch 12 teilen. Vorweg: Weder habe ich eine Praxis, muss also die Existenz einer solchen nicht sichern, noch arbeite ich in einer... Dass vom Jahresumsatz aber 50% für den Unterhalt der Praxis und einen angemessenen Gewinnanteil des PI zu veranschlagen sind wundert mich schlicht. SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
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