Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 725
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Ich habe eine demente Dame zu Hause behandelt. Sie ist privat versichert. Eine Honorarvereinbarung habe ich mit der im Hause lebenden Tochter abgeschlossen. Leider hat die Tochter, obwohl sie laut eigener Aussage das Geld zu 100% von der privaten KV bekommen hat, die letzten beiden Rechnungen nicht bezahlt. Nach 3 Mahnungen und einigen Telefonaten hat sie ihre Zahlungswilligkeit erklärt, steckt jedoch selber in finanziellen Schwierigkeiten. Wir haben (ich habe eine E-Mail von ihr) Ratenzahlungen vereinbart. Diese hält sie nun aber leider nicht ein und ist telefonisch nicht mehr erreichbar.
Ich habe nächste Woche einen Termin bei einem Anwalt. Das möchte ich ihr vorher noch mitteilen, um sie zur Zahlung zu bewegen.
Nun meine Frage: ist die Tatsache, dass die Tochter das Geld von der privaten KV an mich nicht weitergeleitet hat, zusätzlich auch ein Straftatbestand? Unterschlagung oder so? Ich würde nun gern, da ich echt sauer bin, ein Drohszenario aufbauen, um sie in letzter Minute zur Zahlung zu bewegen.
Vielleicht kennt sich ja jemand von Euch in diesen rechtlichen Dingen aus oder hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Viele Grüße, Karsten
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Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 408
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Also ich bin mir ziemlich sicher, das man sich bei der PKV der Dame melden kann und denen sagen kann das das Geld nicht angekommen ist. Dann hat die PKV umsonst das Geld ausbezahlt und ist somit ein Strafbestand...Betrug...
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Registriert seit: 26.05.2012
Beiträge: 33
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Hallo Karsten,
ich würde mich da gar nicht mehr selber drum kümmern, sondern nach der 3. Mahnung einfach deinen Anwalt einschalten. Das ist zwar umständlich und teuer, aber du solltest eine nicht bezahlte Rechnung nicht zum persönlichen Feldzug machen. Die Erfahrung mit anderen Branchen (in denen so ein Verhalten weitaus häufiger vorkommt) zeigt, stell die Behandlung ein (also erbringe keine Leistung mehr bis zur Zahlung der offenen Summe), leite die Forderungen zu professionellen Händen weiter. Ob du Sie dann nach Zahlung der Summe weiter behandelst oder nicht, kannst du dann ja von Fall zu Fall entscheiden. Welcher Straftatbestand da noch zum tragen kommt und ob du da weiter nachhacken möchtest, solltest du auch mit deinem Rechtsbeistand direkt klären.
Lg
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
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Hallo, übergib Deine ausstehenden Rechnungen dem Anwalt und gut ist... Was die Dame mit ihrer PKV veranstaltet ist absolut nicht Dein Bier. SIE ist deine Vertragspartnerin und nicht die PKV. LG, chipchap
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 563
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Was verstehst du unter "Mahnung"? Im Grund bist du zu keiner einzigen Zahlungserinnerung verpflichtet, wenn du in der ersten Rechnung ein Zahlungsziel angegeben hast. Üblich sind da 14 Tage.
Den Gang zum Anwalt kannst du dir jetzt sparen. Statt dessen gehst du direkt zum Gericht und beantragst einen echten "Mahnbescheid" (einfach mal in wikipedia eingeben. Wird dann ncht bezahlt kannst du bei Gericht einen Vollsterckungsbescheid beantragen. Damit schlägt dann der Gerichtsvollzieher beim Schuldner auf.
Das alles ist 0815 Papierkram. Das Gericht prüft im Grunde ncht mal deinen Anspruch....
SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 725
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Danke für Eure Antworten – so verschieden si auch sind, ihr habt alle recht. Mir geht es eigentlich nur um einen Warnschuss an die Frau, damit sie DOCH noch zahlt, bevor ich zum Anwalt renne. Deshalb meine Frage nach einem möglichen Straftabestand. Do. bin ich beim Anwalt - und die Kosten darf die Dame dann auch tragen. Natürlich behandlke ich sie nicht mehr. Ich bin kein Samariter...
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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du hast seit freitag ne PN.... guck mal nach
gruß - saloia -------------------------------------
>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern Beiträge: 348
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Ich habe eine ähnliche frage: ein privatpatient mit zwei offenen rechnungen ist kürzlich verstorben. das ganze läuft jetzt über einen anwalt, der den nachlass verwaltet. nun soll aufgrund von schulden ( zuviele gläubiger, zu wenig geld) privatinsolvenz beantragt werden.... werde ich mein geld wieder bekommen? kann ich irgendetwas tun?
Liebe Grüße
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
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Ja, Du kannst etwas tun: Lehrgeld zahlen! Und nie wieder jemand weiterbehandeln, solange es noch offene Rechnungen gibt!!
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Registriert seit: 18.12.2002
Bundesland: Bayern Beiträge: 348
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und sonst??? außerdem war nicht absehbar das der patient stibt...
Liebe Grüße
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saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
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grundsätzlich hat chipchap aber recht-- solange noch ein rechnung offen ist, sollte es keine weiteren behandlungen geben... egal, ob der patient "absehbar" versterben könnte, oder nicht... wer einmal nicht zahlt, wird nicht "auf risiko" ein zweites mal bedient
wenn du bereits zahlungsaufforderungen an den patienten gestellt hast, bist du in der menge der gläubiger schon mit drin-- und evtl einer derjenigen, für die kein geld mehr da ist...
wenn nicht, umgehend forderung einreichen, BEVOR die privatinsolvenz beantragt wird... näheres evtl über google "ausstehende forderungen bei privatinsolvenz" o.ä., bzw deinen anwalt...
gruß - saloia -------------------------------------
>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242
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Hallo KW,
du schreibst "die Kosten darf die Dame dann auch tragen". Wenn die Schuldnerin aber kein Geld hat, wirst du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Hallo lrdeiter,
einem Mahnbescheid kann widersprochen werden und viele Schuldner machen das auch. In diesem Fall müsste KW Zahlungsklage einreichen, Anwalts- und Gerichtskosten vorschießen und das Risiko eingehen, dass die Dame dennoch nicht zahlt, weil sie z.B. eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben hat.
Ich stimme chipchap zu: das Ganze unter "Lehrgeld" verbuchen und aus dieser negativen Erfahrung für die Zukunft lernen. Das ist bitter, aber der Gang zum Anwalt und/oder zum Gericht wird den finanziellen Schaden mit hoher Wahrscheinlichkeit vergrößern.
Gruß!
Katze
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Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 725
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Nee, Katze, so läuft das nicht. Wenn das Schule macht, dass man ausstehende Rechnungen als Lehrgeld abschreibt, dann zahlt ja bald keiner mehr!!! Aus Furcht vor Folgekosten auf seine Ansprüche zu verzichten, halte ich für nicht klug.
Karsten
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Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394
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Geändert am 02.08.2012 08:44:00
Hallo Karsten, oh ich denke schon das man sich das gut überlegen sollte, hab jetzt schon ein paar mal den Weg des gerichtlichen Mahnverfahrens gewählt und mein Fazit: es lohnt sich nur bei sehr hohen Geldbeträgen und ob man einschätzen kann ob der Patient noch Geld hat oder nicht!! Es kostet Zeit (geht seeeehr lange), da der Schuldner immer wieder Einspruch einlegen kann und man dann seinerseits wieder schriftlich darauf reagieren muss. Dann hat man endlich ein Gerichtsurteil in den Händen ( hat bei mir schon bis zu einem halben Jahr gedauert) dann muss man das Geld noch über einen Gerichtsvollzieher einholen lassen ( der auch wieder nur durch Vorkasse von mir tätig wird) und dann bekommst du eines Tages mittgeteilt, dass kein Geld mehr zu holen ist!!! Zeit und finanzieller Aufwand unglaublich hoch und Erfolgchancen meist sehr gering!! Grüße Lusa
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Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 563
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Zitat: einem Mahnbescheid kann widersprochen werden und viele Schuldner machen das auch. In diesem Fall müsste KW Zahlungsklage einreichen, Anwalts- und Gerichtskosten vorschießen und das Risiko eingehen, dass die Dame dennoch nicht zahlt
Natürlich kann widersprochen werden. KW plant hier aber erst einmal ein "Drohszenario" aufzubauen bzw "geht es eigentlich nur um einen Warnschuss an die Frau, damit sie DOCH noch zahlt, bevor ich zum Anwalt renne". Und das geht mit einem Schreiben vom Gericht sehr gut. Siehe auch: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid Link Den Anwalt benötigt man erst wenn auch dann nicht gezahlt und Einspruch erhoben wird. SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
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