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Diskussionsforum

Software Theorg kündigen

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25. Juni 2014 17:48 # 1
Registriert seit: 22.08.2005
Beiträge: 35

Hallo liebe Forumteilnehmer,
ich bitte hiermit um Eure Unterstützung. Ich bin selbständig mit einer Ergotherapiepraxis und habe die Software Thoerg benutzt. Mittlerweile ist sie mir zu teuer und ich würde gerne eine andere benutzen. Die lange Kündigungsfrist habe ich schon geschluckt. Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass ich nach Beendigung der Frist (Ich habe Theorg gemietet) das ganze Programm vom PC entfernen muss. Nun bin ich ratlos - was soll ich mit den über die Jahre dort vorhandenen Informationen (Patientendaten, Terminpläne, Buchhaltung...) machen. Das hieße ja, ich bin lebenslang an dieses Programm gebunden, weil ich sonst meine Daten verliere.
Wer weiß Hilfe oder hat Erfahrungen damit???

Viele Grüße
Anja
25. Juni 2014 19:40 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Bei einigen Programmen können die Daten importiert werden.
Ob dies bei Thera-Pi möglich ist, wird dir HHAltona beantworten können.
Bei Starke Praxis musst du anfragen, aber ich meine dort wäre es möglich.
Grüße von

Maria2


25. Juni 2014 21:26 # 3
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 723

Die können das doch wohl nicht überprüfen, ob das Programm gelöscht wurde, oder?
Ich meine, was die wollen und was sie bekommen, muss ja nicht zwangsläufig übereinstimmen.
Zumal das wirklich eine fiese Knebelei ist...

Viel Erfolg,
Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
26. Juni 2014 07:31 # 4
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Ist es nicht nachvollziehbar, dass Theorg möchte das du Ihr Programm nicht mehr benutzt wenn du es kündigst? Insofern finde ich es schon in Ordnung wenn die verlangen, dass du es löschst! Zumal die Daten sicherlich von einem Profi gerettet werden können...

Ich hab das komplette Programm incl. 3 Mitarbeiter und zahle 40€ im Monat. Mit hinsicht auf Qualität und Service ist der Preis eig ziemlich gut.

Viele Grüße
26. Juni 2014 09:42 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Miete oder Kauf? Ein Für und Wider! Jetzt fällt Ihnen halt das Wider auf die Füße. Wenn ein Mietvertrag beendet wird, darf der Mieter die Mietsache nicht und in keiner Weise weiter verwenden. Ist doch logisch?

Was eine Software via Winsocket nach irgendwo übermitteln kann? Ne Menge. Ob Theorg das tut? Keine Ahnung...
26. Juni 2014 11:07 # 6
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492

Wenn die Daten nicht kopiergeschützt sind wäre klasse. Dann könntest du die einfach aus dem Programm heraus kopieren und auf deinem Rechner in einem neuen Ordner neu anlegen.
Aber das Theorg das möchte, dass du auch dann anschließend das Programm herunterlöscht ist doch auch klar. Was man Mietet muss man auch wieder zurück geben. Du bist nur der Besitzer nicht der Eigentümer.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
26. Juni 2014 12:33 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Geändert am 26.06.2014 13:10:00
"Aus dem Programm heraus" geht schon mal gar nichts. Die Datenbanken kann man zwar kopieren, doch was fängt man dann damit an? (--> Datenbankformat, welche der Datenbanken sind überhaupt relevant, Tabellenstruktur, chiffrierte Datenfelder...)

Ohne einen Profi dürfte sich der Transfer der Daten in das neue System schwierig gestalten.

Nachtrag:
Ihre Buchhaltung können Sie, Anjaftl, ja nicht mehr in der geforderten elektronisch lesbaren Form vorhalten (für´s FA). Deshalb hilft nur ein ausdruck der gesamten Konten/Kassenbücher und OP-Listen.
Terminpläne sind mW nicht relevant (vorhaltepflichtig).
Patientendaten u.ä. können Sie ausdrucken und manuell in das neue Programm einpflegen. Ob da nicht ein professioneller Import billiger kommt, müssen Sie selbst entscheiden.

(Übrigens: das mit "Für und Wider und auf die eigenen Füße fallen" ist keineswegs zynisch gemeint. Wer als Unternehmer nie eine Entscheidung im Nachhinein bereut hat, hat davor noch nie eine Entscheidung gefällt.)
26. Juni 2014 16:53 # 8
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Halb so wild, bei meinem letzten Besuch auf der MEDICA - Messe in Düsseldorf habe ich mich intensiver mit dem Thema Praxissoftware auseinander gesetzt. Dort haben die verschiedenen Anbieter u.A. damit geworben, dass gerade patientenrelevante Informationen problemlos in die neue Software importiert werden können.
Ich arbeite seit langer Zeit mit einem recht "einfachen" Programm, komplexere übersteigen zum einen meine Geduld und zum anderen scheinbar meinen Horizont, da wenig intuitiv in de Handhabung.
So genug, du brauchst jemanden der dir weiterhilft.

Ruf den Mann hier an:
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Gruss BV
29. Juni 2014 20:46 # 9
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Was willst du bei Theorg kündigen? Du kannst den kompletten Servicevertrag kündigen. Dann bekommst du aber auch keine Updates mehr. Was du dann mit den von dir bezahlten Programm machst, ist deine Sache. Theoretisch könntest du es weiter benutzen, bleibst aber dann auf deinem letzten Update. Theorg kann von dir keine Löschung verlangen, zumindest nicht vor Ablauf der 10-jahresfrist nach Beendigung des Servicesvertrages.

MfG falladar
28. Juli 2014 12:43 # 10
Registriert seit: 28.07.2014
Beiträge: 1

Nach dem Patientenrechtegesetz sind sie dazu gesetzlich verpflichtet den Nachweis der Behandlung für 10 Jahre, nach der letzten Behandlung nachzuweisen. Daraus ergibt sich für den Softwarehersteller ihnen diese Daten - in geeigneter, angemessener, lesbarer Form - für den Zeitraum verfügbar zu machen. Eine Beendigung der Vertragsbeziehung hebelt dies nicht aus. Das ist auch keine xml-Struktur, keine Datenbank und sicher kein Ausdruck. Sollte er dieser Anforderung nicht nachkommen können, würde ich es auf jeden Fall einklagen.
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