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Erstmals Mitarbeiter einstellen - was muss ich beachten??

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18. Oktober 2015 12:05 # 1
Registriert seit: 16.08.2013
Beiträge: 6

Hallo ihr Lieben!

Ich führe seit 2014 eine Ergo-Praxis in Sachsen und werde nun ab 1.12. eine Mitarbeiterin in Teilzeit einstellen. Der Arbeitsvertrag ist schon unterschrieben und ich freue mich riesig :)

Leider finde ich nirgendwo einen einheitlichen Leitfaden, was ich nun alles beachten/ organisieren muss...

Ich weiß, dass ich sie bei der BG und den Krankenkassen anmelden muss.
Ich hoffe auch, dass die BG mir dann Hinweise bzgl. Arbeitsschutzunterweisung etc gibt.

*** Was fällt euch noch ein, was ist unbedingt notwendig, wenn sie bei mir anfängt? ***

Welche Daten das Steuerbüro benötigt, weiß ich schon.

Ich danke euch für eure Hilfe!!!
18. Oktober 2015 13:25 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Hallo!

Auf der webside der BG bekommst du bereits viele wichtige Informationen.
www.bgw-online.de
Unter Branche Gesundheit findet man als Unterpunkt "therapeutische Praxen".
Zum Beispiel gibt es Erläuterungen zur Verpflichtung zum "Betriebsarzt und Sicherheitstechnik":

Zitat:
"Organisation der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung

Jedes Unternehmen, das Mitarbeiter beschäftigt, muss sich beim Arbeits- und Gesundheitsschutz von einem Betriebsarzt und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen lassen. Dabei stehen verschiedene Betreuungsformen zur Auswahl. Unser Suchassistent hilft, die passende zu finden. Viele Fragen zur konkreten Organisation beantwortet auch die Rubrik FAQ."

Abgesehen davon sollte ein Arbeitgeber mit dem Arbeitszeitgesetz, dem Bundesurlaubsgesetz
und (im Fall der Fälle) mit dem Mutterschutzgesetz vertraut sein.
18. Oktober 2015 14:42 # 3
Registriert seit: 16.08.2013
Beiträge: 6

Danke für die Info. Auf der BG hatte ich auch schon geschaut und diverse Infos gefunden.

Ich frage mich, ob ich meine Mitarbeiterin unabhängig von BG- und Krankenkassenmeldung noch irgendwo anmelden muss bzw. ob ich vorher noch andere Dinge organisieren müsste
27. Oktober 2015 09:37 # 4
Registriert seit: 09.01.2004
Beiträge: 128

Hallo,

bei mir macht dies der Steuerberater. Er ist dann auch zuständig für die Erstellung der monatlichen Gehaltsabrechnung usw.


lg
28. Oktober 2015 16:57 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... Zulassungsänderung bei den PKVen.
... ggf. Versicherungen (Rechtschutz, Haftpflicht, ect.) anpassen.

MfG falladar
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