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Absetzung DAK

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22. Oktober 2015 17:22 # 1
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Hallo Ihr Lieben,

ich hatte so etwas noch nie, deshalb die Frage: Die DAK hat mir eine Verordnung nicht bezahlt, da der erste Behandlungstag bereits mit der vorherigen Verordnung abgerechnet wurde. Nimmt man den zweiten Behandlungstag, wird die 14 Tagesfrist des Behandlungsbeginns nicht eingehalten.

Die DAK hat daher das komplette Rezept (Wert 1034 Euro) nicht erstattet, mir aber das Orignialrezept auch nicht zurückgeschickt.

Wie gehe ich vor?

vlG Kramela
22. Oktober 2015 17:38 # 2
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

In erster Linie ist das dem Rechenzentrum aufgefallen. Die machen nichts anderes als Kreuzchen, Daten und Formaljuristisches auf der Verordnung zu checken.
Da der erste Behandlungstermin bereits auf der alten VO abgerechnet wurde und du mit dem folgenden Termin die 14-Tage frist überschreiten würdest, ist die Kürzung leider berechtigt.
In einigen Fällen (Ähnliches ist mir natürlich auch schon passiert) konnte ich im direkten Gespräch mit der Sachbearbeiterin der Krankenversicherung (nicht vom Rechenzentrum) trotzdem die Zahlung erwirken.
Das war allerdings nur möglich, weil ich mich am Telefon wirklich als Bittsteller dargestellt habe, der auf die Kulanz der großen Krankenkasse angwiesen ist, weil Leistung ja erbracht wurde und ich Löhne und Gehälter zu zahlen habe und so weiter (mimimi) und Bitte Bitte.
Tja, viel Glück.
22. Oktober 2015 22:00 # 3
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

trotzdem...Widerspruch mit der Chance auf Korrektur...
lg Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
22. Oktober 2015 22:23 # 4
Registriert seit: 05.04.2010
Beiträge: 924

hallo,

bei uns hat bei der aok-no mal ein seeeehhhhhr freundliches bitten geholfen.

viel erfolg!
23. Oktober 2015 07:36 # 5
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Geändert am 23.10.2015 07:54:00
Die Krankenkasse MUSS dir 9 Termine (bzw. Alle Minus 1) bezahlen! Ich hoffe du hast dir Kopien von dem Rezept gemacht. Wie biene schon sagt, du musst jetzt in Widerspruch gehen und der KK klar mitteilen, dass die 9 Termine bezahlen müssen, da sind auch die 14 Tage bis zum zweiten Termin irrelevant.

Stellt sich die KK dann immer noch quer geht das ganze an den Anwalt. Wenn du beim BED bist machen die das alles für dich, wie das beim DVE ist weiß ich nicht. Im Verband bist ja hoffentlich, falls nicht macht der BED das glaube ich auch ohne Mitgliedschaft!

Viel Erfolg
23. Oktober 2015 12:05 # 6
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... die GKV muss in ihren Augen nichts bezahlen, da es sich eigentlich um Abrechnungsbetrug handelt. Einen Termin doppelt abzurechnen geht nun einmal nicht. Somit wuerde ich nicht mit einem Anwalt drohen, sondern auf die Kulanz der GKV setzen und mit dem zustaendigen MA zu reden versuchen. Die Richtlinien sind allen PI bekannt und sollten eingehalten werden - auch wenn wir sie nicht immer gut finden.

Vielleicht war es doch nur ein Schreibfehler und du hast nur den falschen Termin eingetragen. Lass dir doch alle Termine von deinem Patienten noch einmal schriftlich bestaetigen und weise der GKV den Uebertragungsfehler deinerseits auf diesem Wege nach und bitte um eine Korrekturmoeglichkeit der Verordnung/Abrechnung. (falls es so gewesen sein sollte)

MfG falladar
23. Oktober 2015 13:01 # 7
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Sag ich in der Autowerkstatt" sie haben den Fehler nicht gefunden, da haben sie Pech gehabt, fürs Suchen gibts kein Geld"?
Dort hab ich trotzdem 19,00€ für die Fehlerdiagnose hinzulegen....
Wir als Therapeuten sind doch keine Hanswurste..mit denen man alles machen kann. Das tut mir leid, das kann ich so nicht akzeptieren.
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
23. Oktober 2015 13:21 # 8
Registriert seit: 27.11.2011
Beiträge: 226

Ja das seh ich auch so. Zumal wir ja von einem Rezept mit 20 Einheiten reden....

Habe heute mit der Kasse telefoniert. Der Mitarbeiter sagte mir, dass er am Telefon gar nichts machen könnte. Ich soll schriftlich Widerspruch einreichen. Wortwörtlich: "Ich wünsche Ihnen viel Glück." Na gut, ich werde das mal machen.
Schauen wir mal was rauskommt, ich halte Euch am Laufenden.

Aber ich bin echt nicht gewillt, das einfach so hinzunehmen. 1034 Euro!!!
Klar war es ein Fehler, aber das ist ja wohl menschlich und kann mal passieren.
23. Oktober 2015 17:43 # 9
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Zitat / Regneg hat geschrieben:
Die Krankenkasse MUSS dir 9 Termine (bzw. Alle Minus 1)



leider eben nicht, weil 1. ein Termin doppelt abgerechnet wurde/werden soll (Lesart Kasse- versuchter Betrug!!! ::scared:: )und 2. damit der nachgesetzte Folgetermin über der "14-Tage-Regelung" liegt.

Ich kanns auch nicht gut und mag es überhaupt nicht, aber bei einer derartigen Summe "muss man" manchmal zu Kreuze kriechen und sich als "zerknirschter, fehlbarer Therapeut" darstellen, der nun ganz gaaaaaanz doll auf die Kulanz und menschliches Verständnis der (allmächtigen, hochheiligen uswusf) Kasse hofft...
23. Oktober 2015 21:09 # 10
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Geändert am 23.10.2015 21:13:00
Liebe Leute,

Betrug ist juristisch schon noch mal was anders. Da redet man davon wenn etwas vorsätzlich passiert.

"Der Tatbestand des Betruges muss vorsätzlich verwirklicht werden."
"Voraussetzung für den Betrug ist zunächst eine Täuschungshandlung des Täters. Darunter versteht man das intellektuelle Einwirken auf das Vorstellungsbild eines anderen, z.B. durch Vorspiegeln, konkludentes Verhalten oder Unterlassen der Aufklärung. "

Also lasst mal die Kirche dort, wo sie eben hingehört...

In diesem Falle ist das in meinen Augen recht übersichtlich. DAK hat ein die Rechnungsprüfung outgesourced. D.h. Sie werden fürs Fehler finden bezahlt. Nachfragen kannst du versuchen, glaub nicht, dass es geht.
Mit der Geschichte in Wiederspruch gehen. Das unbedingt.
Dann gleichzeitig zu deinem Berufsverband und einem Anwalt übergeben. Dein Berufsverband kann dir ggf. einen Anwalt empfehlen oder versucht selbst dort nachzuhaken. Mit dieser Hilfe habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht. Ich selber bin im DVE (was nicht heißt, dass der BED so etwas nicht leistet).
26. Oktober 2015 10:48 # 11
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148

Geändert am 26.10.2015 10:51:00
Wie ich schon schrieb leistet der BED das auch. Nur das der eben kein Anwalt empfiehl sonder einen eigenen Anwalt hat der das für dich macht, also alles noch wesentlich unkomplizierter. Ich habe gerade so ein Verfahren laufen was beim BED Anwalt liegt, nicht ganz der selbe Fall aber ein "Mehr als 14-Tage Fall". Ich kann ja mal schreiben was rauskommt....

@saloia

dieses MUSS kommt nicht von mir sondern sind Informationen des Berufsverbandes! Daher geh ich mal davon aus das es auch so ist!

Viele Grüße

PS: Ich würde für den zweiten Termin (der der mehr als 14 Tage ist) mir den Behandlungsbeginn auf der Vorderseite im nachhinein auf das entsprechende Datum ändern lassen. Ich hoffe du hast dir das Rezept kopiert bevor du es abgerechnet hast. Damit wäre dieses 14 Tage Ding zumindestens kein Argument mehr gegen Dich....
26. Oktober 2015 15:37 # 12
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Naja..wieder etwas zu Verwirrung beigetragen! ;)

Ob beim BED ein Anwalt das versucht zu lösen oder ein ander/e MitarbeiterIn ist letztendlich egal. Weil juristisch tätig werden, kann kein Anwalt, der vom Verband angeheuert wird! ;)

Wenn ein Anwalt juristisch tätig werden soll in einem konkreten Fall, kann das nur die "Streitpartei" initiieren. Also der Praxisinhaber.

Insofern dient deine Aussage mehr der Verwirrung.

Wenn du aber ausdrücken willst, dass du den BED empfehlen möchtest, weil das für dich gut läuft...dann mach es doch einfach! ::tongue::
26. Oktober 2015 19:29 # 13
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

Mschiew... als PI solltest du wissen welche Termine du abrechnest. Du stellst deine Rechnung mit dem Vorsatz die aufgeführten Termine bezahlt zu bekommen - und zwar genau für die aufgeführten Termine und zu genau dem aufgeführten Preis. Der Fehler liegt hier nicht bei der GKV sondern beim PI. Die Abrechnungsmodalitäten sind jedem PI bekannt und er hat unterschrieben, dass er diese akzeptiert. Macht er die Fehler, so muß er auch die Konsequenzen tragen.

Wenn ich einen Termin doppelt in Rechnung gestellt bekomme, zweifle ich auch die gesamte Rechnung an. Eine Betrugsabsicht kann ich meinem Vertragspartner dann sofort unterstellen. Er muß dies mir dann erst einmal widerlegen um seine Forderung, in der Art und Weise seiner Rechnungsstellung, erfüllt zu bekommen. "Mschiew, du zahlst wohl gern falsch gestellte Rechnungen, oder schiebst den eigenen Fehler anderen in die Schuhe?"

Vereinbarungen/Rahmenrichtlinienen/Fristen/evt. sind zwischen den Vertragsparteien nicht umsonst vereinbart worden. Wer sich nicht an die Regeln halten will, kann seine Kassenzulassung jederzeit wieder zurückgeben. Es ist ja nicht so, als wenn wir als PI gezwungen worden sind mit den GKVen Verträge abschließen zu müssen, oder sich als Unternehmer zu betätigen. Die eigene Unfähigkeit der Unternehmensführung kann ich keinem anderen zur Last legen, dafür bin ich allein verantwortlich. Da hilft auch kein Anwalt.

MfG falladar
26. Oktober 2015 19:44 # 14
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Geändert am 26.10.2015 19:49:00
Zitat / falladar hat geschrieben:
Mschiew... als PI solltest du wissen welche Termine du abrechnest.


Kurze aber wichtige Anmerkung. DAS ist nicht mein Fall! Vielleicht hast du das noch nicht so mitbekommen. ::wink::

Du kennst dich mit Juristerei wohl aus!::thumbup::


Das die GKV-Verträge nicht aufgezwungen werden, sehe ich deutlich anders. Eine frei Ausübung des Berufes mit eigenen Preisen ist ja wohl nicht möglich. Die Kassen reglementieren zu viel und deutlich mehr als das Gesetz verlangt! Aber ausführen möchte ich das dir nicht...ist zu viel zum texten!

Na dann.....
26. Oktober 2015 19:52 # 15
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

Zitat / falladar hat geschrieben:


Wenn ich einen Termin doppelt in Rechnung gestellt bekomme, zweifle ich auch die gesamte Rechnung an. Eine Betrugsabsicht kann ich meinem Vertragspartner dann sofort unterstellen. Er muß dies mir dann erst einmal widerlegen um seine Forderung, in der Art und Weise seiner Rechnungsstellung, erfüllt zu bekommen.


::smile::::smile::

ich war schon etwas verwundert...........
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