Registriert seit: 27.11.2011
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Hallo Ihr Lieben, kurze Frage: eine Mitarbeiterin ist schwanger und möchte ganz normal in Mutterschutz gehen. Mein Steuerberater braucht dazu eine kurze schriftliche Bestätigung des vorraussichtlichen Entbindungstermins. Der Frauenarzt der MA hat ihr eine kurze Bestätigung auf ein normales Privatrezeptformular ausgestellt und dafür Geld verlangt. Diese Quittung hat mir die MA wie selbstverständlich vorgelegt mit dem Hinweis ich müsse dafür aufkommen. Ist das so?? Wir sind eine normale Praxis, kein Tarifvertrag. Mir geht es ums Prinzip, da ich im allgemeinen sehr großzügig bin. Außerdem hab ich sehr auf sie geachtet und jede nur erdenkliche Möglichkeit geschnappt um es ihr möglichst gut gehen zu lassen. Inklusive viel Arbeitszeit für eventuelle Planungen, Ordnungen usw. Die Kosten des Attests betragen sage und schreibe 2€. VlG
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242
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Hallo kramela,
deine MA hat recht. In Paragraf 5 des Mutterschutzgesetzes steht das hier:
(1) Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter zu benachrichtigen. Er darf die Mitteilung der werdenden Mutter Dritten nicht unbefugt bekannt geben. (2) Für die Berechnung der in § 3 Abs. 2 bezeichneten Zeiträume vor der Entbindung ist das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme maßgebend; das Zeugnis soll den mutmaßlichen Tag der Entbindung angeben. Irrt sich der Arzt oder die Hebamme über den Zeitpunkt der Entbindung, so verkürzt oder verlängert sich diese Frist entsprechend. (3) Die Kosten für die Zeugnisse nach den Absätzen 1 und 2 trägt der Arbeitgeber.
Wolltest du dich wegen 2 Euro streiten? Das wäre auch ohne genaue Kenntnis des Mutterschutzgesetzes ganz schön kleinlich.
Gruß!
Katze
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Danke für die schnelle Rückmeldung. Ehrlich gesagt, ja wollte ich. Es geht nicht um die 2€. Ich hab so oft Essen besorgt, Gelüste gestillt usw. Alles zu meinen Kosten. Da war mir die Forderung nach den 2€ schlichtweg zu frech. Da es ihr wichtig genug war, dieser einzufordern, war es mir wichtig genug, das anzusprechen. Vieles wird nur noch als selbstverständlich angesehen.
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Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 242
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Hallo kramela,
wahrscheinlich hat ihr der Arzt / die Arzthelferin gesagt, dass sie die 2 Euro von dir zurück bekommt und dann war es für sie das Normalste der Welt, dir das so zu übermitteln.
PS: Als deine schwangere MA wird die Dame noch viele weitere Monate am längeren Hebel sitzen. Ich kenne deine Situation...
Gruß!
Katze
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
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Geändert am 22.03.2016 08:43:00
... willkommen im Club. Das Mutterschutzgesetz hast du doch hoffentlich öffentlich in der Praxis ausliegen? MfG falladar
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Registriert seit: 27.11.2011
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Ähm nein hab ich nicht. Sollte ich das??
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
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Ist jeder Arbeitgeber zu verpflichtet. Es gibt die sogenannten "aushangpflichtigen Gesetze"... Können im Sozialraum oder am Empfng oder ähnlich ausliegen/aushängen. Pflicht ist, daß die MA jederzeit darin lesen können, ohne den AG danach fragen zu müssen. In unserer Klinik liegt der Wälzer im Empfang..für jeden zu den Dienstzeiten greifbar.
Google "aushangpflichtige Gesetze 2016": z.Bsp. bei amazon für knapp 10,- Euro zu haben.. "Die aktuellen aushangpflichtigen Gesetze 2016: Mitarbeiterrechte - Mitarbeiteransprüche; Die wichtigsten Vorschriften im Überblick; Mit Kordel zum Aushängen Broschiert – 18. März 2016 von Walhalla Fachredaktion (Autor)"
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Registriert seit: 27.11.2011
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Ok. Danke. Gibt es eine Übersicht oder so was ich noch alles machen muss? Langsam aber sicher macht mich das Ganze wahnsinnig.
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Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150
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Habe das ganze schon mehrfach in den letzten 15 jahren durch....sehr wichtig ist die Titer Bestimmung weil sich ja danach richtet ob sie überhaupt weiter mit den Patienten arbeiten darf. Auch die Rechnung muss leider der AG zahlen. Alle Rechte und Pflichten kannst du googeln oder beim Berufsverband erfragen. Ist leider wirklich recht viel was beachtet werden muss:-(
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