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Personalbemessung

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23. Juni 2023 18:19 # 1
Registriert seit: 23.06.2023
Beiträge: 1

Hallo ihr lieben,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich arbeite in einer Seniorenbetreuungseinrichtung und habe mich aktuell viel mit dem Thema Personalbemessung beschäftigt. Leider finde ich nur Infos die die Pflege betreffen. Weiß irgendjemand von euch wie es mit uns Ergos in den Pflegeheimen weitergeht. Die Gruppierungen und die Tätigkeitsbeschreibung sind nur auf Pflegekräfte ausgelegt. Natürlich würden wir logischer Weise in QN 4 wegen unserer dreijährigen Ausbildung fallen, aber die Tätigkeitsbeschreibung passt ja überhaupt nicht zu uns. Ich habe das Gefühl es wurde in keiner Weise daran gedacht, dass auch andere Berufsgruppen wie zb Ergotherapeuten in den Einrichtungen arbeiten. Es wär super, wenn sich jemand auskennt und mir dazu was schreiben kann.
Vielen lieben Dank
LG ergonaddel
26. Juni 2023 09:55 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481

Zitat / ergonaddel hat geschrieben:
Hallo ihr lieben,
ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Ich arbeite in einer Seniorenbetreuungseinrichtung und habe mich aktuell viel mit dem Thema Personalbemessung beschäftigt. Leider finde ich nur Infos die die Pflege betreffen. Weiß irgendjemand von euch wie es mit uns Ergos in den Pflegeheimen weitergeht. Die Gruppierungen und die Tätigkeitsbeschreibung sind nur auf Pflegekräfte ausgelegt. Natürlich würden wir logischer Weise in QN 4 wegen unserer dreijährigen Ausbildung fallen, aber die Tätigkeitsbeschreibung passt ja überhaupt nicht zu uns. Ich habe das Gefühl es wurde in keiner Weise daran gedacht, dass auch andere Berufsgruppen wie zb Ergotherapeuten in den Einrichtungen arbeiten. Es wär super, wenn sich jemand auskennt und mir dazu was schreiben kann.
Vielen lieben Dank
LG ergonaddel
Dann gehört wohl die Ergotherapie in einem Pflegeheim doch nicht zur eigentlichen Grundversorgung der Bewohner und ist eher als Luxuszugabe und Lückenfüller für die Pflege anzusehen. Therapeutische Maßnahmen können für den Kostenträger des Heimes zum Nulltarif als Kassenleistung durch externe Unternehmen geleistet werden. Nicht umsonst verlangen viele Heime, dass sich externe Therapeuten in den Patientenunterlagen verewigen sollen, um deren Angebot künstlich aufzuhübschen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
27. Juni 2023 17:16 # 3
Registriert seit: 22.10.2022
Beiträge: 34

Hallo!
Leider kann ich dir dazu auch nur sagen, dass es genauso undurchsichtig ist, wie du es selbst findest. Es gibt die Personalbemessung für Pflegekräfte und auch für zusätzliche Betreuungskräfte (hier liegt der Schlüssel bei 1:20). Wir Ergos werden (leider) nach Lust und Laune des Trägers bzw der Heimleitung eingestellt oder eben nicht eingestellt. Ich habe es selbst in meinem Heim so erlebt: Wurde eingestellt bei vorheriger Leitung als 4. Ergo im Haus (plus eine Ergo im Babyjahr). Die neue Leitung ist jetzt entsetzt über die Menge an Ergos und würde uns am liebsten entweder kürzen oder als Lückenfüller in die Pflege einbinden.

An uns wurde einfach wirklich nicht gedacht und inzwischen sehe ich es wie mein Vorredner: Wir sind die Lückenfüller.

Am liebsten wäre der Leitung nun eine einzige Alibi-Ergo, die selbstverständlich keine Ergotherapie leistet, sondern alle organisatorischen Aufgaben übernimmt und Handlanger für alles ist.

Vielleicht kannst du besseres aus deiner Stelle berichten. Wie sieht es denn bei dir aus mit der Personalsituation und Aufgabenbereichen?

28. Februar 2025 19:30 # 4
Registriert seit: 28.02.2025
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1

Hallo zusammen,

der Beitrag ist zwar bereits älter, aber da das Thema ja immer mehr an Bedeutung gewinnt, möchte ich es gerne hervorholen.

Unsere Heimleitung hat bereits gesagt, dass sie sich gern dafür einsetzen möchte, dass wir Ergos in den Pflegeheimen dann zukünftig auch auf Rezept behandeln dürfen, sodass wir auch ganz offiziell therapieren dürfen und die externen Ergos somit eventuell überflüssig werden. Es müsse natürlich geschaut werden, wie und ob die Rezepte dann heimintern abgerechnet werden können. Denn das wäre logischerweise die Voraussetzung.

Sollte das irgendwie realisierbar sein, fände ich das einerseits natürlich schön, da man somit als Ergo im Pflegeheim eben nicht mehr nur „Mädchen für alles“ wäre. Andererseits denke ich, dass ich dann wohl die Leitung der sozialen Betreuung, die ich aktuell innehabe, an unsere dritte Fachkraft im Bunde - einen Erzieher - abgeben würde, sodass er sich dann um den ganzen organisatorischen Kram kümmern würde. Anders wäre es mit der neueren Regelung für mich sicherlich nicht mehr machbar, alles unter einen Hut zu bekommen - also die komplette Organisation und zusätzlich noch zig Therapien. Mir bereitet diese Umstellung aktuell ein wenig Bauchschmerzen, aber ich bin trotzdem gespannt darauf zu sehen, wo die Reise für uns Ergos in den Pflegeheimen dann letztendlich hingeht.
1. März 2025 10:09 # 5
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Zitat / Ergozauber hat geschrieben:
Unsere Heimleitung hat bereits gesagt, dass sie sich gern dafür einsetzen möchte, dass wir Ergos in den Pflegeheimen dann zukünftig auch auf Rezept behandeln dürfen, sodass wir auch ganz offiziell therapieren dürfen und die externen Ergos somit eventuell überflüssig werden. Es müsse natürlich geschaut werden, wie und ob die Rezepte dann heimintern abgerechnet werden können. Denn das wäre logischerweise die Voraussetzung.
Um zu Lasten der GKV abrechnen zu können braucht es eine Praxis die über geeignete Räumlichkeiten verfügt und ausgestattet ist alle Fachbereiche zu behandeln. Ich kenne Konzepte bei denen eine Ergotherapiepraxis in einem größeren Heimkomplex untergebracht ist und dann sowohl interne als auch externe Patienten behandelt. Ich kenne auch Konzepte bei denen ein Heim eine Kooperation mit einer externen Ergotherapiepraxis hat. Die Ergotherapeuten behandeln dann nur die Patienten im Heim, sind aber in der Praxis angestellt und diese rechnen auch ab. Oder es gibt Ergotherapeuten die als freie Mitarbeiter die selbstständig Leistungen erbringen und dafür u.a. mehrere Arbeitgeber brauchen um nicht als scheinselbstständig zu gelten. Diese können dann in einem Heim Verordnungen erfüllen und in einer anderen Praxis abrechnen.

Zusammengefasst: die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen erlauben es nicht dass euer Heim Rezepte annimmt und abrechnet. Als Angestellte eines Pflegeheim wirst du keine Verordnungen entgegennehmen können die zu Lasten der GKV angerechnet werden können. Kein Grund für Bauchschmerzen also.
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