Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 6
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Hallo,
ich freue mich sehr, denn nach 13,5Jahren in der selben Praxis, habe ich seit gestern die Zusage für eine neue Stelle in einer anderen Praxis. Eine neue Stelle suche ich schon etwas länger. Die neue passt so super. Leider ist das Timing bescheiden: Ich bin die einzige Mitarbeiterin in dieser Praxis. Und meine Chefin wird kommende Woche operiert. Mit Krankenhausaufenthalt und ambulanter Reha und so weiter wird sie mindestens 6-8 Wochen komplett ausfallen. Wie es überhaupt in der Zeit laufen soll, wie lange das ganze dauert und so weiter..dazu habe ich keine Informationen bekommen, nur dass ich ein paar Patienten übernehmen soll. Das ist ein Grund, weshalb ich schon länger kündigen möchte, denn im Grunde halte ich gefühlt die Praxis am laufen, ohne, dass meine Arbeit geschätzt wird. Die Kündigungsfrist sind 4 Wochen. Und ich warte wirklich lange auf einen beruflichen Wechsel, denn die aktuelle Stelle ist kräftezehrend, nervenaufreibenden und wenig wertschätzend. Aber natürlich fühlt es sich komisch an genau jetzt zu kündigen, wenn meine Chefin nicht in der Praxis sein kann. Aber ich habe das Gefühl ihr nichts schuldig zu sein. Und es ist nicht meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Praxis genug Geld einbringt, während meine Chefin krank ist.... besonders nicht für das mickrige Gehalt. Habt ihr Tipps, wie ich das ganze durchziehen soll? Auch was das rechtliche angeht?
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Registriert seit: 27.04.2004
Beiträge: 17
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Geändert am 02.05.2025 11:00:00
Habt ihr Tipps, wie ich das ganze durchziehen soll? Auch was das rechtliche angeht? formale, rechtsgültige, schriftliche Kündigung reicht, wenn nicht noch etwas anderes in deinem Vertrag steht ( sonstige Verpflichtungen/ Vereinbarungen). Dein Arbeitsvertrag kann ja sicher jemand mit dir durch gehen. Du bist so lange in der Praxis und so wenig Wertschätzung und Gehalt, da musst du dir kein Kopf machen. Du bist ihr nix schuldig! Deine Ex-Chefin hat es zu verantworten, dass sie dich nicht halten kann/will. Also ehrlich deine Chefin hatte genug Zeit gehabt, dich besser zu behandeln. Es ist ja keine spontane Entscheidung, die du triffst. Gerade wegen dem Fachkräftemangel muss eine Praxisleitung darauf ein Auge haben. Jede andere Praxis wird dich mit Kusshand nehmen.
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Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 481
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Zitat / Jauma hat geschrieben:Hallo,
ich freue mich sehr, denn nach 13,5Jahren in der selben Praxis, habe ich seit gestern die Zusage für eine neue Stelle in einer anderen Praxis. Eine neue Stelle suche ich schon etwas länger. Die neue passt so super. Leider ist das Timing bescheiden: Ich bin die einzige Mitarbeiterin in dieser Praxis. Und meine Chefin wird kommende Woche operiert. Mit Krankenhausaufenthalt und ambulanter Reha und so weiter wird sie mindestens 6-8 Wochen komplett ausfallen. Wie es überhaupt in der Zeit laufen soll, wie lange das ganze dauert und so weiter..dazu habe ich keine Informationen bekommen, nur dass ich ein paar Patienten übernehmen soll. Das ist ein Grund, weshalb ich schon länger kündigen möchte, denn im Grunde halte ich gefühlt die Praxis am laufen, ohne, dass meine Arbeit geschätzt wird. Die Kündigungsfrist sind 4 Wochen. Und ich warte wirklich lange auf einen beruflichen Wechsel, denn die aktuelle Stelle ist kräftezehrend, nervenaufreibenden und wenig wertschätzend. Aber natürlich fühlt es sich komisch an genau jetzt zu kündigen, wenn meine Chefin nicht in der Praxis sein kann. Aber ich habe das Gefühl ihr nichts schuldig zu sein. Und es ist nicht meine Aufgabe dafür zu sorgen, dass die Praxis genug Geld einbringt, während meine Chefin krank ist.... besonders nicht für das mickrige Gehalt. Habt ihr Tipps, wie ich das ganze durchziehen soll? Auch was das rechtliche angeht? Eine rechtliche Beratung bekommst du nur von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und nicht in den sozialen Medien. Es ist für deine Kündigung unerheblich ob dein Arbeitgeber aktuell ausfällt. Du hast deine persönlichen Kündigungsfristen in deinem Arbeitsvertrag stehen, und wenn nicht dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und du musst den ordnungsgemäßen Zugang deiner Kündigung nachweisen können. Ein Zeuge bei der Übergabe deiner Kündigung schadet dabei nicht. Was deine persönliche Einstellung zu deinem Arbeitgeber und die Einstellung deines Arbeitgebers zu dir nach 13,5 Jahren Betriebszugehörigkeit betrifft, das müsst ihr untereinander und du selbst mit deinem Gewissen ausmachen, das interessiert keinen Dritten. (Man sieht sich mindestens immer zwei Mal im Leben. Mal benötigt der eine deine Hilfe und mal benötigst du seine Hilfe. Reisende soll man nicht aufhalten. Schuld liegt immer im Auge des Betrachters. Schuld ist eine ethische Frage. Wertschätzung ist keine Einbahnstraße. ... bla bla bla ...) Ob es deine Sorge ist, dass du für was auch immer genügend Geld einbringst, das ergibt sich aus deiner Tätigkeitsbeschreibung in deinem Arbeitsvertrag. Ob dein Gehalt mickrig ist, das weiß hier keiner. Du hast selbst dein Gehalt mit deinem Arbeitgeber ausgehandelt und wirst schon deine persönlichen Gründe gehabt haben damit zufrieden gewesen zu sein. Bleib sachlich und schreib hier nicht deine Ausreden hinein. Du musst dich nicht vor uns rechtfertigen, nur vor dir selbst.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 720
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Die rechtliche Seite lässt sich leicht klären. Du hast eine vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist, die Kündigung muss formell korrekt und nachweisbar zugestellt sein. Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Die zwischenmenschliche Seite kannst Du nur mit Dir selber aushandeln. Keiner hier kennt Deine persönliche Arbeitssituation und schon gar nicht beide Seiten. Daher solltest Du weder Absolution noch Rechtfertigung oder Solidarität für Deine Entscheidung hier einfordern. Viel Erfolg! Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Registriert seit: 22.08.2004
Beiträge: 398
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Kündigungsfristen Erkundige dich mal deshalb. Bei 13,5 Jahren beträgt die Kündigungsfrist Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist 0 bis 6 Monate (Probezeit) 2 Wochen zu jedem beliebigen Tag 7 Monate bis 2 Jahre 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats 2 Jahre 1 Monat zum Ende des Kalendermonats 5 Jahre 2 Monate zum Ende des Kalendermonats 8 Jahre 3 Monate zum Ende des Kalendermonats 10 Jahre 4 Monate zum Ende des Kalendermonats 12 Jahre 5 Monate zum Ende des Kalendermonats 15 Jahre 6 Monate zum Ende des Kalendermonats
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Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305
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Zitat / Geschenk hat geschrieben: Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitgeber
sie ist aber kein Arbeitgeber sondern Arbeitnehmer. Da bleibt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
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Registriert seit: 08.06.2008
Beiträge: 6
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Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.
Wie sieht das aus mit dem Patienten? Ich werde meinen Patienten, auf Nachfrage höchstens sagen, dass ich in eine andere Praxis in der selben Stadt wechseln werde. Ich werde nicht den Namen der neuen Praxis erwähnen, damit meine Chefin mir nicht vorhalten kann, ich hätte Patienten abgeworben. Habt ihr diesbezüglich irgendwelcher Erfahrungen?
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Registriert seit: 30.09.2021
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Zitat / Jauma hat geschrieben:Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.
Wie sieht das aus mit dem Patienten? Ich werde meinen Patienten, auf Nachfrage höchstens sagen, dass ich in eine andere Praxis in der selben Stadt wechseln werde. Ich werde nicht den Namen der neuen Praxis erwähnen, damit meine Chefin mir nicht vorhalten kann, ich hätte Patienten abgeworben. Habt ihr diesbezüglich irgendwelcher Erfahrungen? Du teilst deinen Patienten nur die Infos mit die dir dein aktueller Arbeitgeber vorgibt. Ein neuer Arbeitgeber stellt dich in erster Linie ein um seine eigene Warteliste reduzieren zu können und nicht um sich mit deinen Altlasten herumzuärgern. Jedes Unternehmen hat eigene Abläufe und Prozesse die mit den Vorstellungen deiner Altpatienten kollidieren können. Mitgenommene Altpatienten haben immer einen persönlichen Anspruch an dich als (ehemaligen) Bezugstherapeuten. Sie fordern oft Termine nach ihren persönlichen Vorstellungen, sind nicht wirklich kompromissbereit, lassen sich nur schwer auf neue Regeln ein und deren Lieblingssprüche lauten "Das hat doch bisher auch funktioniert." und "Wir kennen uns doch jetzt schon so lange. Kann man da nicht ...?" Wenn etwas dann nicht nach den Vorstellungen deiner Altpatienten klappt, dann hast du als Therapeut immer den schwarzen Peter. Genieße es irgendwo ganz neu anzufangen und mit neuen Patienten ohne Altlasten neu starten zu können. Um so schneller dein Plan gefüllt ist, um so weniger Zeit hast du in dem neuen Unternehmen anzukommen und dich dort zurechzufinden und die neuen Strukturen kennenzulernen. Du bist dann wieder schneller im alten Trott drin als dir vielleicht lieb ist. Patienten die wirklich Interesse an dir als Person und deiner Arbeit haben, die werden dich auch wiederfinden ohne das du denen deine Visitenkarte des neuen Arbeitgebers in die Hand drückst. In meinem Unternehmen kommen die Altpatienten meiner neuen Mitarbeiter erst einmal alle auf die Warteliste, wie jede andere Neuanmeldung auch. In den ersten 2 bis 3 Monaten haben diese Patienten keine Chance auf eine bevorzugte Behandlung und auch nicht auf ihren alten Therapeuten. Der neue Mitarbeiter steht in dieser Zeit bei mir im Mittelpunkt und nicht seine Auslastung. Was ich in dieser Anfangszeit versäume, das ist mit einem vollen Plan nur sehr schwehr nachzuholen und kostet mich im Endeffekt mehr als ein sanfter Einstig ins Unternehmen.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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