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Geändert am 11.03.2026 14:52:00
Gesundheitliche Eignung für Ausbildung/ Studium und später im Beruf.Quelle: - Infos Berufsverbände und - Behörde für Zulassung und Entziehung der Berufserlaubnis (Amt für soziales, usw.) Kriterien:- Psychische Stabilität, - keine Suchterkrankungen, - keine Psychose, - keine Zwangsstörung, - Keine Angststörungen, - keine Depression, - psychische Belastbarkeit, - keine Verhaltensstörungen/ Persönlichkeitsstörungen usw. Wenn chronisch, dann ist es schwierig. Wichtig ist auch das ausschöpfen aller Therapiemöglichkeiten. Wahrung Wohle des Patienten. --- Mal zu ADHS, weil sich manche dazu äußerten. Bei AD(H)S bestehen Probleme der Selbstorganisation, Priorisierungsschwäche, Prokrastination, Konzentration, Merkfähigkeit, Übersichtlichkeit, Zeitmanagement, Struktur, Selbstfürsorge, Konfliktfähigkeit, motorische Unruhe, Reizüberflutung, Impulsivität usw. Wie sieht es den da bei der Fremdorganisation für Patienten, Aufbau der Therapieeinheit, permanente Organisation & Konzentration, Fehler im Umgang mit Patienten, Termine einhalten usw. aus? Es hängt natürlich auch von der Ausprägung der Symptome ab.
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Zitat / Micha hat geschrieben:Allein eine psychische Erkrankung des Therapeuten führt nicht zum Entzug der Berufserlaubnis. Es muss dessen schädigende Wirkung auf Patienten nachgewiesen werden. In dem Fall wird, nach entsprechender Meldung, eine amtsärztliche Untersuchung fällig. Danke auch für diesen Hinweis.
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Ich verfolge diesen Thead seit einiger zeit und verstehe überhaupt nicht, worum es hier gehen soll. Freistil, bist Du auf so ner Art persönlichem Feldzug? Was willst Du hier mit dieser Diskussion erreichen? Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
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Geändert am 11.03.2026 15:19:00
Zitat / KW hat geschrieben:Ich verfolge diesen Thead seit einiger zeit und verstehe überhaupt nicht, worum es hier gehen soll. Freistil, bist Du auf so ner Art persönlichem Feldzug? Was willst Du hier mit dieser Diskussion erreichen? Karsten Drauf aufmerksam machen und bewusst machen. In meiner Berufslaufbahn habe ich das immer wieder erlebt und gesehen. Kein Einschreiten und Lösungen von Kollegen, Chefs usw. ......sowas wie ignorieren, "Egaleinstellung". Für mich sind die Erkrankungen von Kollegen manchmal auch eine große emotionale Belastung/ Überlastung, behindern auch Arbeitsabläufe, Frust, Patientenabwandern/ schädigen von Pat., Fehler von Kollegen richten, usw. Mittlerweile habe ich auf meine anfänglichen Fragen, Antworten gefunden. Mein Thema kann sonst auch für weitere Antworten geschlossen werden.
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Geändert am 11.03.2026 15:01:00
Beitrag wurde irgendwie doppelt gepostet. Bitte löschen
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Also zu diesen Kriterien hätte ich jetzt gerne einen Link zu der Quelle! Natürlich kann jemandem die Berufserlaubnis entzogen werden, wenn er Menschen gefährdet. Aber das Psychotiker, Depressive etc per se keine Berufserlaubnis hätten, glaube ich nicht.
Du behauptest in diesem Form gerne viel ohne eine Quelle tatsächlich anzugeben. Also hole das bitte nach!
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Nun bin ich 40 Jahre im Beruf und habe viele Kollegen kennengelernt. Es werden immer mehr mit Burnout und Depressionen . Das halte ich wirklich für Humbug das jemand die Berufserlaubnis entzogen wird. Das würde bedeuten das Therapeuten sich nicht in Behandlung begeben würden damit es nicht bekannt wird um ihre Arbeit nicht zu verlieren. Ich sehe es auch kritisch wenn Leute mit psychiatrischer Vorgeschichte die Ausbildung anfangen. Habe schon bei vielen erlebt das sie gescheitert sind oder es wieder ausbrach. Von ESSstörungen bis zu Psychosen, Panikattacken usw. Aber letztendlich sind die früher umgeschult wurden weil sie nicht körperlich belastbar sind dann auch nicht für den Beruf geeignet. Wer nicht mal 10 kg heben darf... Es kommt eben auch darauf an in welchem Bereich dann eine Stelle gefunden wird. Aber früher hatte man da nicht so die Wahl wie heute.
Trotzdem verstehe ich die Intention auch nicht. Ganz im Gegenteil wenn ich betroffen bin in meinem Arbeitsleben dann suche ich Lösungen, ganz besonders wenn ich meine es kämen Patienten zu Schaden. Wir hatten eine Kollegin mit V.a. eine frühbeginnende Demenz. Auch familiär schon da gewesen. Da sind wir dann zu Vorgesetzten und baten um Hilfe . Oder es gibt hier auch eine Suchtberatung. Es gibt mehr Menschen im medizinischen Bereich mit Alkohol und anderen Suchtproblemen als man meint. Wenn man sowas bemerkt sollte man schon tätig werden, aber gemeinsam mit dem Kollegen und nicht gegen ihn.
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Geändert am 13.03.2026 08:22:00
Zitat / freistil hat geschrieben:Gesundheitliche Eignung für Ausbildung/ Studium und später im Beruf. Quelle: - Infos Berufsverbände und - Behörde für Zulassung und Entziehung der Berufserlaubnis (Amt für soziales, usw.)
Kriterien: - Psychische Stabilität, - keine Suchterkrankungen, - keine Psychose, - keine Zwangsstörung, - Keine Angststörungen, - keine Depression, - psychische Belastbarkeit, - keine Verhaltensstörungen/ Persönlichkeitsstörungen usw.
Das ist Bullshit. Die Berufsfreiheit steht in Artikel 12 des Grundgesetzes und daher ist es gar nicht so einfach jemanden einen bestimmten Beruf zu verbieten. Alleine schon weil deine genannten Beispiele behandelbar sind kann es gar kein pauschales Verbot dieser Erkrankungen geben. Wenn du sowas behauptest dann belege dies bitte. Das Gesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten das Grundlage für die Zulassung und unsere Arbeit ist, gibt deine Behauptungen nicht her.
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PS. Der DVE bietet - für Mitglieder - zum Thema ein ausführliches Merkblatt unter dem Titel: "Psychisch erkrankte Angestellte - Handlungsempfehlungen für Vorgesetzte und Kolleg:innen in der Ergotherapie" an.
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Also ich weiß, dass einem Kollegen der wegen einem Alkoholentzug in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde automatisch die Berufserlaubnis entzogen wurde.
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Registriert seit: 30.09.2021
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Zitat / verena20 hat geschrieben:Also ich weiß, dass einem Kollegen der wegen einem Alkoholentzug in eine psychiatrische Klinik eingewiesen wurde automatisch die Berufserlaubnis entzogen wurde. Den Entzug einer Berufserlaubnis kann nur ein Gericht veranlassen, die Hürden dazu sind sehr hoch. Der reine Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ist noch kein Grund dafür.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Registriert seit: 06.03.2009
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Ich finde es recht spannend, beim Mitlesen zu sehen, was hier (nicht) passiert. Eine Person formuliert sehr pauschal einen Umstand, der ihr in ihrer Berufslaufbahn begegnet ist. Die Pauschalisierung führt zu Empörung bei anderen Forenmitgliedern. Es werden Quellen für die pauschalen Aussagen genannt, die mehr als wacklig sind ("Google"). Es bleibt bei den Pauschalisierungen, eine Differenzierung ist scheinbar nicht gewollt oder ist vielleicht auch nicht möglich . Und ich als mitlesende Person denke mir: Sollten wir Ergotherapeut*innen nicht Kraft unserer Ausbildung in der Lage sein, die feingliedrigen Nuancen von Beeinträchtigung durch Erkrankungen zu sehen? Für eine Erkrankung braucht es keine Diagnose. Genauso kann man mit einer (psychiatrischen) Diagnose gesund leben. Für schädigendes Verhalten im Team / gegenüber Klient*innen braucht es keine Diagnose. Das können undiagnostizierte auch sehr gut. Aber mal ehrlich: Gibt es hier noch mehr, die denken wie Freistil?
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Wenn du nicht ja zum Leben sagen kannst, sage wenigstens Na-ja.
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Hier ist das Schlüsselwort vielleicht "Eingewiesen wurde" also er hat sich nicht freiwillig zum Entzug eingewiesen, da muss dann ja ne gewissen Vorgeschichte vorausgehen damit man zwangsweise eingewiesen wird. Ist die Frage ob die Vorgeschichte evtl der Auslöser für den Entzug der Berufserlaubnis ist
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Registriert seit: 30.07.2001
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Geändert am 31.03.2026 20:04:00
... in Wiederholung dazu: vgl. § 3 Abs. 2 u. 3 ErgThG v. 25.5.1976 - i.d.F.v. 12.12.2023: LinkMir ist auch ein Fall einer Kollegin (andere Praxis) bekannt, die wdh. angetrunken zur Klienten-Behandlung erschien. So etwas ist untragbar.
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