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Hallo, immer wieder ein Thema für sich. Was rechnet ihr denn so bei Privatpatienten ab? MFB HLT SPB PFB HB über ein paar Beiträge würde ich mich sehr freuen
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Zitat / Stellina hat geschrieben:Hallo, immer wieder ein Thema für sich. Was rechnet ihr denn so bei Privatpatienten ab? über ein paar Beiträge würde ich mich sehr freuen Kalkulation solltest du als Praxisinhaberin doch können. Du hast doch auch die Gehälter deiner Mitarbeiter kalkuliert? Nur du kennst deine persönlichen Kosten, nur du kennst deine Privatangebote, nur du musst deine Privatpreise vor dir selbst rechtfertigen können. Wenn du nicht hinter deinen eigenen Preisen stehst, dann glauben dir auch deine Patienten nicht, dass dein Preis-Leistungs-Verhältnis stimmt. Wenn du keine Lust hast dir selbst Gedanken zu machen und lieber abschreiben willst, dann google doch deine Mitbewerber und schau auf deren Webseiten welche Preise dort stehen, oder ruf dort an und frage direkt nach. - Wenn du keine Lust auf Diskussionen mit deinen Patienten haben willst, dann nimm die GKV-Preise. - Willst du Geld damit verdienen, dann kalkuliere deine Preise sorgfältig, sonst bist du evtl. in einigen Positionen rentabel und bei anderen Positionen zahlst du immer drauf. - Willst du Privatpatienten mit den Preisen abschrecken, dann verlange für alle Positionen deutlich mehr als den 2-fachen GKV-Satz. Für Alleinstellungsmerkmale kannst du ein höheres Honorar verlangen als für 0-8-15 Therapien.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Ich finde es krass, wie Beihilfe-Patienten bzw. Beamte fälschen und herunterhandeln bzw. probieren, zum Abrechnungsbetrug zu animieren. Quasi erpresserisch. Das geht gar nicht. Sie wollen möglichst keinen Cent zuzahlen und nehmen sich das Recht heraus, sich betrügerisch zu verhalten (womit sie ja eigentlich ihre Stellung als Beamter riskieren), sich über den Therapeutehn zu stellen. Habt ihr solche Erfahrungen auch gemacht? Nicht zu diskutieren und bei seinem Preis zu bleiben, das ist das Wichtige. Heisst ja also im Umkehrschluss, dass eine Durchführung einer Fortbildung hier in dem Punkt evtl. angebracht ist für Therapeuten bzw. für die Tresenkraft. Ich finde es einfach nur erschreckend, wie manipulativ Privatpatienten hier sein können und sie testen scheinbar in allen Heilmittelpraxen aus, wer dieses Spiel mitspielt. Sehr schädlich für die Preisentwicklung etc.
Daher danke für das Ansprechen dieses Themas.Ich empfinde es nach wie vor als sehr aktuell. Vielleicht auch stärker als zuvor, da ja alle Preise hochgehen..
Wie geht ihr noch damit um?
Liebe Grüße!
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Zitat / Stellina hat geschrieben:Hallo, immer wieder ein Thema für sich. Was rechnet ihr denn so bei Privatpatienten ab? MFB HLT SPB PFB HB über ein paar Beiträge würde ich mich sehr freuen Seite 8 = https://www.physiomedico.de/fileadmin/pdf/GebueTh_1808_2019_innen_gesch__tzt.pdf Bei Buchner bzw Therafundo gibts das aktuelle Heft dazu, welches du bestellen kannst.
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Zitat / onkel tom hat geschrieben: - Willst du Geld damit verdienen, dann kalkuliere deine Preise sorgfältig, sonst bist du evtl. in einigen Positionen rentabel und bei anderen Positionen zahlst du immer drauf.
Das dürfte ja eigentlich nur passieren können, wenn ich mit meiner Kalkulation die GKV-Sätze unterschreite - denn wenn ich GKV-Positionen habe, bei denen ich draufzahle, dann mache ich da was ganz grundlegend falsch.  Die einzige unrentable Position, die ich mir vorstellen kann wäre ein ungünstig gelegener Hausbesuch, den ich machen muss weil ich die nächstgelegene Praxis bin.
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Zitat / Lene22 hat geschrieben:
Seite 8 = https://www.physiomedico.de/fileadmin/pdf/GebueTh_1808_2019_innen_gesch__tzt.pdf
Bei Buchner bzw Therafundo gibts das aktuelle Heft dazu, welches du bestellen kannst.
Die Gebührenordnung für Therapeuten ist keine allgemeingültige Gebührenordnung an die sich Privatpatienten und Private Krankenversicherungen halten müssen. Die GebüTh ist eine reine Erfindung, ein reines Produkt der Firma Buchner. Man kann sich daran orientieren, jedoch ist die GebüTh kein Garant für eine reibungslose Erstattung durch die Private Krankenversicherung. Ebenso garntiert das Nebenprodukt von Buchner, die "Rote Karte", keine vollständige Erstattung deiner Privatpreise.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Zitat / ergoBegall hat geschrieben:Zitat / onkel tom hat geschrieben: - Willst du Geld damit verdienen, dann kalkuliere deine Preise sorgfältig, sonst bist du evtl. in einigen Positionen rentabel und bei anderen Positionen zahlst du immer drauf.
Das dürfte ja eigentlich nur passieren können, wenn ich mit meiner Kalkulation die GKV-Sätze unterschreite - denn wenn ich GKV-Positionen habe, bei denen ich draufzahle, dann mache ich da was ganz grundlegend falsch.  Die einzige unrentable Position, die ich mir vorstellen kann wäre ein ungünstig gelegener Hausbesuch, den ich machen muss weil ich die nächstgelegene Praxis bin. Du glaubst nicht, was ich in den letzten 30 Jahren schon für abstruse Privatsätze gesehen habe. Es gibt Praxen, deren Selbstzahlerpreise liegen unter den GKV-Sätzen. Hier kommen Privatpatienten und buchen die Selbstzahlerpreise um Behandlungskosten zu sparen. Es gibt auch Praxen die für jede Privatkrankenversicherung eine eigene Preisliste haben. Wenn diese nicht regelmäßig gepflegt werden, ups, dann bist du über die Jahre plötzlich auch unter den GKV Sätzen. Wir hatten in den letzten Jahren auch Zeiten in denen einzelne Heilmittel von der Beihilfe schlechter als bei der GKV vergütet wurden. Es gibt eigentlich nichts was es nicht gibt. Es gibt immer noch einen Praxisinhaber der auf das abstruseste noch einen draufsetzt. "Das haben wir schon immer so gemacht." und "Meine ehemalige Chefin hat das auch immer so gemacht." und "Die vorherige Praxisinhaberin hat das schon so gemacht, und wenn ich das jetzt ändere, dann kommen keine Privatpatienten mehr zu mir." und "Das hab ich (aber) nicht gewusst." und "Meine Therapeuten wollen das aber so." ... DANN WERDE HALT KEINE PRAXISINHABERIN UND ARBEITE WEITER ALS ANGESTELLTE THERAPEUTIN, wenn du keinen Bock auf die Arbeiten einer Unternehmerin hast, denke ich mir dann immer wieder.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Zitat / onkel tom hat geschrieben:Zitat / Lene22 hat geschrieben:
Seite 8 = https://www.physiomedico.de/fileadmin/pdf/GebueTh_1808_2019_innen_gesch__tzt.pdf
Bei Buchner bzw Therafundo gibts das aktuelle Heft dazu, welches du bestellen kannst.
Die Gebührenordnung für Therapeuten ist keine allgemeingültige Gebührenordnung an die sich Privatpatienten und Private Krankenversicherungen halten müssen. Die GebüTh ist eine reine Erfindung, ein reines Produkt der Firma Buchner. Man kann sich daran orientieren, jedoch ist die GebüTh kein Garant für eine reibungslose Erstattung durch die Private Krankenversicherung. Ebenso garntiert das Nebenprodukt von Buchner, die "Rote Karte", keine vollständige Erstattung deiner Privatpreise. Ja, zur Orientierung ist es gedacht, so habe ich es auch verstanden. Es gibt ja auch ein Urteil, welches der Privatpatient gegenüber seiner Privaten Krankenversicherung nutzen kann. Weil diese wiederum ja oft nur den Beihilfe-satz erstattet, also die Höhe dieses Satzes, so habe ich es verstanden. Und der Beihilfe-satz liegt ja immer unter dem GKV-satz... der Rest muss dann eben selbst bezahlt werden. Oder eine Zusatzversicherung übernimmt dies?
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Oft besteht das Missverständnis darin, dass Beihilfeversicherte davon ausgehen, dass die PKV die Heilmittelrechung übernimmt, da diese damit wirbt, 100% der Kosten zu übernehmen. Aber 100% von was? Wenn der PKV Basistarif abgeschlossen wurde, dann werden von der Beihilfe 50% für alleinstehende, 70% für Ehepartner und 80% für Kinder übernommen und die PKV übernimmt den Rest, ABER nur vom Beihilfesatz, nicht der tatsächlichen Heilmittelrechnung!! Ich kommuniziere daher gleich beim Ersttermin, dass es unter Umständen einen sehr hohen Eigenanteil gibt und sie dies anhand meiner Honovereinbarung mit der PKV im Vorfeld klären sollen, damit die Überraschung am Ende nicht zu groß ist. Es ändert jedoch nichts an meiner Rechnungshöhe.
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Zitat / pumuckl3 hat geschrieben:Oft besteht das Missverständnis darin, dass Beihilfeversicherte davon ausgehen, dass die PKV die Heilmittelrechung übernimmt, da diese damit wirbt, 100% der Kosten zu übernehmen. Aber 100% von was? Wenn der PKV Basistarif abgeschlossen wurde, dann werden von der Beihilfe 50% für alleinstehende, 70% für Ehepartner und 80% für Kinder übernommen und die PKV übernimmt den Rest, ABER nur vom Beihilfesatz, nicht der tatsächlichen Heilmittelrechnung!! Ich kommuniziere daher gleich beim Ersttermin, dass es unter Umständen einen sehr hohen Eigenanteil gibt und sie dies anhand meiner Honovereinbarung mit der PKV im Vorfeld klären sollen, damit die Überraschung am Ende nicht zu groß ist. Es ändert jedoch nichts an meiner Rechnungshöhe. Ja, sehr gut. Patient oder Patientin muss sich eigenverantwortlich bei seiner Kasse etc. informieren, das muss dann eben im besten Fall VOR dem ersten Termin geschehen. Viele fallen ja dann aus allen Wolken. Also manche erst nach dem Einreichen bzw. nach der Antwort der Beihilfe oder Kasse.... Es ist schade, wenn dann eine begonnene Therapie aus Kostengründen abgebrochen wird. Nur Ärger und Frust auch in puncto Therapie... "Es ändert jedoch nichts an meiner Rechnungshöhe." - so ist es. Danke dir!
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