Hallo!
Ich arbeite in einer Dementenwohngemeinschaft als Präsenzkraft (400,- Euro Job). Da der Träger einige Wohngemeinschaften in der Umgebung hat, hat mich mein Chef gefragt, ob ich die Bewohner der anderen Wohngemeinschafte, die eine Verordnung für Ergotherapie bekommen würden, ergotherapeutisch behandeln und dann mit der Krankenkasse abrechnen kann.
Nun, mein Einwand war, dass ich dafür eine Kassenzulassung brauche. Eine Bekannte (sie ist Psychotherapeutische Beraterin) hat mir dann vorgeschlagen, dass ich mich teilselbstständig machen kann. Da ich auch noch Studentin bin, wäre das die einzige Möglichkeit dieses Angebot anzunehmen.
Hat jemand von euch Erfahrung mit einer Teilselbstständigkeit? Gelten da auch die Auflagen wie bei einer normalen Selbstständigkeit? (Passende Praxisräume, etc.)
Über eure Antworten bin ich richtig gespannt!
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