Geändert am 24.01.2018 17:00:00
Evtl hilft dir untenstehender Link weiter. Es ist etwas älter und grauenvoll zu lesen, aber so wie ich es (immer) verstanden habe, ist die "freiwillige Rentenpflicht" unabhängig von GKV oder PKV, sondern davon, was deine Rolle dabei ist (Heilmittelerbringerin). R-pflicht, weil unsere Tätigkeit eben-leider- als "Krankenpflege"(im allerweitesten Sinne) und damit "besonders schutzwürdig"  eingestuft wird. Die RP wird jeweils (GKV/PKV) nur aufgehoben durch (ein oder mehrere) Beschäftigte, die (zusammen) mind. 450,- verdienen. (Reinigungskraft + Thresenfee zb) Link
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