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Erste-Hilfe Kurs Pflicht?

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12. August 2018 20:05 # 1
Frauki
Frauki
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1

Hallo zusammen,
ist es Pflicht, als Praxisinhaber regelmäßig absolvierte Erste-Hilfe Kurse der BG vorzulegen?
Grüße
Frauke
13. August 2018 09:41 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Welche Maßnahmen muss ich treffen?
https://www.bghw.de/unternehmer/unternehmerpflichten

Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen und hieraus die erforderlichen Arbeitschutzmaßnahmen abzuleiten:

- Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung Gemäß § 4 BGV A1
- Vorhaltung von Betriebsanweisungen
- ggf. Bestellung von Sicherheitsbeauftragten (in Abhängigkeit von der Betriebsgröße) (nähere Informationen enthält das BGHW Kompakt Bestellung und Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten im Handel)
- Organisation der Ersten Hilfe und des Brandschutzes
- Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung
- Prüfung von Arbeitsmitteln / überwachungsbedürftigen Anlagen (nähere Informationen enthält die Broschüre B 6 Prüfungsbedürftige Einrichtungen in Einzelhandelsbetrieben (pdf, 319 kB)
- ggf. arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
- Berücksichtigung von Forderungen aus dem berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerk sowie dem staatlichen Arbeitsschutzrecht wie z.B. dem Jugendarbeitsschutz, dem Mutterschutz, der Lastenhandhabung, dem Gefahrstoffrecht etc. (Die für den Handel wichtigsten Vorschriften finden Sie im Kompendium Arbeitsschutz)

Der Nachweis regelmäßiger 1.-Hilfe-Kurse aller MA an die BG ist nicht gefordert. Die Bestimmung eines/mehrerer Ersthelfer/s im Unternehmen und der Nachweis über dessen/deren regelmäßige Schulungen kann, je nach Betriebsgröße, verpflichtend sein. Deine BG berät dich hierbei sehr gern.

LG falladar
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