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Liebe KollegInnen, Bei den GKVen kann eine VO, die später als 14 Tage begonnen wurden "geheilt" werden durch eine nachträgliche Bestätigung des Arztes, dass die VO später begonnen werden kann und dass dies keine negativen Konsequenzen auf den Therapieverlauf hat. Wo steht das denn im Gesetz o.ä. geschrieben? Herzlichen Dank und einen schönen heißen Tag
Frenzie
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uralergo
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laut Buchner: ist das Feld „Behandlungsbeginn spätest. am“ mit einem Datum ausgefüllt und kann die Behandlung spätestens an diesem Datum nicht mehr begonnen werden, muss die Verordnung vom jeweiligen Arzt persönlich korrigiert werden. (§13 Abs. 1 HeilM-RL) ° Die Korrektur kann handschriftlich erfolgen, muss jedoch vom Arzt persönlich mit Handzeichen und Datum versehen werden. (§ 13 Abs. 1 HeilM-RL)
Ich rechne selbst ab und hatte bisher nie Probleme, kommt aber sehr selten vor das ich Ärzte bitten muss das Feld nachträglich auszufüllen
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Und allen regeln zum Trotz: Papier ist geduldig. Diese Weisheit wird von gar manchem PI genutzt. Theorie und Praxis halt und gearbeitet wird nicht in der Theorie.
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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@rapor: Verstehe ich das richtig (ist ja nicht das erste mal, diese These von Ihnen zu lesen)? Sie werben dafür, Termine falsch abzurechnen? Sie behaupten, dass machen (fast) alle, beser wären wirklich Alle? Ganz im ernst: Betrug, und das ist es auch im strafrechtlichen Sinn, wenn Ihr Vorschlag grundsätzlich als Lösungsstrategie zur Anwendung kommt, ist keine Lösung. Eine Praxis muss(!) in der Lage sein, das Verordnungsmanagment auch ohne Rechts- und Vertragsbruch zu etablieren.
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uralergo
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bisher habe ich immer in zusammenarbeit mit der KK eine einverständliche lösung gefunden, manschmal muss mal halt länger telefonieren bei einhaltung der vo wurde mir erlaubt auf der kopie dem arzt die änderung eintragen zu lassen und diese der sacharbeiterin zu zu schicken der kk pasieren genauso fehler wie uns und daher ist im vernünftigen ton auch ein gespräch möglich betrug ist nicht notwendig
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Registriert seit: 05.04.2005
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Und noch was:
Wer bei der 14-Tages-Frist (behandlungsbeginn) bescheißt, kaschiert damit auch noch den bereits manifesten Versorgungsengpaß. Da merkt ja dann keiner mehr, dass Verordnungen eben gar nicht mehr innerhalb von 14 Tagen begonnen werden können.
--> berufspolitisches Eigentor - Danke dann auch dafür!
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Registriert seit: 22.07.2007
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Geändert am 23.08.2018 19:21:00
Halt, stopppppp! Keiner will so was hier. Bei mit ging es darum, dass mir o.g. bei einer Pat. im Basis-Tarif passiert ist. Meine Vorgehensweise war konform mit den GKVen. Nun kooperiert die PKV nicht / zahlt nicht, da muss ich wohl den Paragraphen liefern. Schönen Abend Der Regen kommt hoffentlich bald. Abkühlung ....
Frenzie
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uralergo
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eine bescheinigng vom arzt das der spätere behandlungsbeginn den theraieerfolg nicht gefährdert hat ist hilfreich
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falladar
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Zitat / Frenzie hat geschrieben:Halt, stopppppp! Keiner will so was hier. Bei mit ging es darum, dass mir o.g. bei einer Pat. im Basis-Tarif passiert ist. Meine Vorgehensweise war konform mit den GKVen. Nun kooperiert die PKV nicht / zahlt nicht, da muss ich wohl den Paragraphen liefern. Schönen Abend Der Regen kommt hoffentlich bald. Abkühlung ....
Kannst du das jetzt bitte doch noch einmal genauer ausführen? Basis-Tarif passt zu der PKV. Du schreibst anfangs aber von der GKV. Wovon reden/schreiben wir hier jetzt eigentlich? Hast du einen PKV-Patienten der im Basistarif versichert ist und mit dem du einen spezielle/n Vertrag/Vereinbarung abgeschlossen hast? Wenn ersteres ja und zweiteres nicht, sollten dich GKV-Fristen nicht interessieren. Wie der Patient seine Erstattung von seiner PKV bekommt, sollte dir eigentlich egal sein, da du kein Vertragspartner seiner PKV bist, da nur dein Patient dein direkter Vertragspartner ist. Wenn dein Patient bestimmte Vertragsklauseln in seinem PKV-Vertrag hat, die er einzuhalten hat um eine Erstattung zu bekommen, muß er dich vor Behandlungsbeginn darauf hinweisen und sich selber an die Fristen/Regeln halten. LG falladar
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Registriert seit: 22.07.2007
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Hallo, lieber Falladar, Danke an Euch alle, ziehe die Frage zurück, dass sie niemand in den falschen Hals bekommt. Schönes Wochenende
Frenzie
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falladar
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Geändert am 24.08.2018 16:29:00
Dann schick doch eine PN an Forenteilnehmer von denen du meinst das du dort Hilfe bekommen könntest. Das Handling zum Heilmittelkatalog, betreffend GKV, wird u.a. hier beschrieben: Fragen-/Antwortenkatalog des GKV-Spitzenverbandes und der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene zur Heilmittel-Richtlinie nach § 92 SGB VFür die PKV gibt es für uns keine verbindlichen Richtlinien. Hier muß der Patient seine Verträge kennen und uns ggf. vor Therapiebeginn über Vertragsbesonderheiten informieren. LG falladar
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Zitat / gross hat geschrieben:Verstehe ich das richtig (ist ja nicht das erste mal, diese These von Ihnen zu lesen)? Sie werben dafür, Termine falsch abzurechnen? Sie behaupten, dass machen (fast) alle, beser wären wirklich Alle? Nein, vollkommen falsch verstanden, obwohl das nicht leicht ist. Ich werbe für gar nichts, wo soll das begründet sein? Ich behaupte nirgendwo in meinem kurzen und wie ich finde unmißverständlichem Text, das würde (fast) alle machen. In den letzten 15 Jahren habe ich in mehreren Praxen gearbeitet und es war dort, durchaus nicht unüblich, genauso wie es üblich war, die VO durch den Patienten, persönlich oder per Fax ändern zu lassen. Daraus kann ich nicht auf alle oder fast alle PI schließen, da ich nicht bei allen gearbeitet habe. Was ich allerdings an Betrug erlebt habe, speziell in einer Praxis, ist erschreckend. Weder KK noch Verband hat es interessiert. Ich habe mit 2 Anwälten gesprochen und dann die Stelle gewechselt. Die Realität kann ganz schön hart sein, aber leider ist sie real. Schönes Wochenende
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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