Die Arbeitsbedingungen einer Fachlichen Leitung ergeben sich aus deren Aufgaben im Unternehmen. Nur der Praxisinhaber und die Fachliche Leitung kennen das genaue Aufgabengebiet, da dies im Arbeitsvertrag der Fachlichen Leitung definiert wurde. Wenn das Aufgabengebiet der Fachlichen Leitung klar ist, dann ist der dafür notwendige Zeitaufwand doch leicht zu ermitteln. Nur mal so am Rande, die Abrechnung der Heilmittelverordnungen beginnt schon mit der Entgegennahme und Erstkontrolle der Heilmittelverordnung.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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