Registriert seit: 09.10.2005
Beiträge: 12
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Hallo Leute, was ist eigentlich mit Rezepten die außerhalb des Regelfalls sind. Wer muss die genehmigen? Der Patient selber oder gibt es dort Vordrucke für die Krankenkasse? Kann mir jemand n paar Info´s geben!!!
Vielen Dank! Linda
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Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542
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Hallo Linda, ich glaube das wird sehr unterschiedliche gehandhabt. Ich persönlich schicke die Patienteneltern zu den Kassen, damit sie die VO dort genehmigen lassen, aber ich glaube auch schon hier gelesen zu haben, dass man die VO per Fax bei den Kassen genehmigen lassen kann.  lg
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Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944
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Hallo Lilly, es gibt eine ganze Liste von Kassen, die auf die Genehmigung verzichten.... Gruß Sabine
"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen." John Locke
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Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943
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Geändert am 17.03.2010 10:31:00
Hallo Lilly, normaler Weise ist der Patient dafür zuständig, aber um das ganze zu beschleunigen und damit alles richtig läuft, machen wir das von der Praxis aus. Wir faxen dies zu den KK (nicht alle akzeptieren das) die sich noch nicht bereit erklärt haben auf das Genehmigungsverfahren zu verzichten. Die BV haben da entsprechende Listen in denen das steht. Hier kann man dies auch einsehen: LinkDer link funktioniert wieder!!! MfG Igelchen "Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt." dt. Sprichwort
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Registriert seit: 30.11.2007
Beiträge: 160
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Hi,
wir haben einen Vordruck, den wie vom Pat. unterschreiben lassen und dann mit der Vorderseite der VO an die KK faxen. Bisher hat es dabei noch keine Probleme gegeben. Es sind auch nur noch einige wenige Kassen, die nicht auf eine Genehmigung verzichtet haben.
LG
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