Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 4
|
Hallo, unsere freie Mitarbeiterin hat ihren Vertrag mit uns zum Ende des Monats gekündigt. Da es einige Streitigkeiten gab, hat sie "Hals über Kopf" die Praxis verlassen und sich geäußert, dass sie keine Rezepte mehr zur Abrechnung geben wird (obwohl sie ja die Behandlungen schon durchgeführt hat) und sie ist auch der Meinung, dass die von ihr behandelten Patienten ihr selbst gehören. Sie hat auch keine Patientenakten übergeben. Wahrscheinlich wird sie diese in einer anderen Praxis abrechnen. Die meisten der Behandlungen finden in Kindertagesstätten statt. Sie ist der Meinung, dass sie sich ihren Patientenstamm selbst aufgebaut hat. Meiner Meinung nach darf sie ja gar keine Werbung machen.
Abgesehen davon, müssen wir ja doch auch die Patienenunterlagen in der Praxis aufbewahren. Wir bräuchten dringend Hilfe. Vielen Dank schon mal.
|
|
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333
|
Hallo!
Also zum Einen kennen wir hier Euren Kooperationsvertrag nicht. In dem sollten Kündigungsfristen oder eben auch der Aufenthaltsort von Patientenunterlagen geregelt sein...nehme ich doch an, oder ?
Zum Anderen ist die freie Mitarbeiterin faktisch eine beauftragte Subunternehmerin, sie ist selbständig und MUSS sich Kunden suchen, Werbung machen, einen Patientenstamm aufbauen. Da sie sonst in die Nähe der Scheinselbständigkeit rutscht...
|
|
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 4
|
Danke erst einmal für die schnelle Antwort. In unserem Vertrag ist eine Kündiungsfrist von einem Monat zum Monatsende verankert. Selbst die Therapien, die von ihr in der letzten Zeit gemacht wurden, will sie nicht mehr bei uns abrechnen.
Soweit ich weiß, dürfen freie Mitarbeiter gar nicht selbstständig für ihr eigenes Unternehmen Werbung machen. Sie können Privatpatienten behandeln und Kurse geben (alle Selbstzahlerleistungen) und alle anderen Behandlungen müssen über eine zugelassene Praxis laufen. Vielen Dank für weitere Antworten und Ergänzungen im Voraus.
|
|
Registriert seit: 10.02.2005
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 722
|
Um nicht in den Verdacht der Scheinselbstständigkeit zu geraten, MUSS eine FM sogar eigene Werbung betreiben. Auch die Patientenakten hat SIE sicher zu verwahren und nicht die Praxis, über die sie abrechnet. Die Patienten können natürlich selber entscheiden, bei wem sie sich therapieren lassen. Natürlich muss die FM sich an Euren Vertrag halten. ABER: habt Ihr eine Statutsfeststellung bei der Rentenversicherung machen lassen? Ist der Vertrag dahingehend überprüft, ob tatsächlich eine Freie Mitarbeit vorliegt? Falls nicht, kann das ganz schnell eine böse Retourkutsche werden: Wenn Du als PI Dein Recht auf Deine Patienten einklagst, dreht man Dir einen Strick aus dem Vertrag und Du darfst für 4 Jahre Sozialversicherungsbeiträge für die Ex-FM nachzahlen. Ich würde mich da unbedingt rechtlich absichern!!! Gruß, Karsten
R46.2 – und Spaß dabei!
|
|
Registriert seit: 28.01.2010
Beiträge: 107
|
Ich gebe Karsten da vollkommen recht
Einen Vertrag in diesem Sinne darf es mit einem freien Mitarbeiter doch gar nicht geben sondern eine " Vereinbarung" zwischen den beiden Partnern soweit ich weiß Und ja eine Statusfeststellung wäre für alle Beteiligten der sicherste Weg gewesen.....
|
|
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621
|
suza- da bist du leider in weiten (und entscheidenden) Teilen falsch informiert.
|
|
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 4
|
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Die Frage, ob sie den Status einer freien Mitarbeiterin hatte, war gar nicht relevant, da vor ihrer Einstellung eine Statusfeststellung gemacht wurde.
Meine eigentlichen Fragen waren:
- Darf ein freier Mitarbeiter Kassenpatienten werben? - Darf er seine kompletten Patienten mitnehmen? - Wer verwahrt die Patientenakten nach Beendigung des Vertrages? - Darf sie Rezepte in einer anderen Praxis abrechnen, die in unserer Praxis bzw. den Hausbesuchen stattfanden.
Vielen Dank für Eure Antworten.
|
|
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1492
|
Oh man da hast aber wirklich Pech mit deiner FM. So weit ich weis gehören ja dann euch die Patienten, wenn sie die in eurer Praxis behandelt oder die HB über eure Praxis laufen lässt bzw von euch bekommen hat. Ich würde da mal mit einem Anwalt sprechen und mich erkundigen ob es möglich wäre, dass die FM diese Patienten dann euch abkaufen muss oder Vertragsstrafe zahlen muss. Dir entsteht doch dadurch dann ein Schaden. Sie kann schon Werbung für sich selber machen, da hast du leider keine Handhabe darüber. Sie kann dann auch selber bestimmen, über welcher Praxis die sie dann abrechnet.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
|
|
Registriert seit: 08.12.2011
Beiträge: 148
|
Patienten "gehören" gar keinem, wir sind doch nicht im Mittelalter. Wenn die Patienten bei der FM bleiben wollen dürfen die das natürlich, mit welcher rechtlichen Grundlage will man auch dagegen vorgehen? Dieses ganze FM-Thema ist schon ein schwieriges....deshalb wirds das in meiner Praxis auch nie geben  Viele Grüße
|
|
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
|
Geändert am 19.02.2015 20:11:00
... für alles, was bei dir abgerechnet wird, mußt du auch die dazugehörigen Unterlagen erhalten und aufbewahren. Zumindest benötigst du die Unterlagen in Kopie falls bei dir eine Kassenprüfung stattfinden sollte. Bei Nichteinhaltung eines Vertrages kannst du dein Recht einklagen. Die Rechtsberatung holst du dir jedoch bei einem Fachanwalt. Ein FM ist, wie du auch, ein selbständiger Unternehmer mit all seinen Rechten und Pflichten. Er darf, genau so wie du auch, für sein Unternehmen werben und seine Angebote anpreisen. Es ist ihm überlassen wo er seine Kassenpatienten abrechnet. Wenn er ein besseres Angebot in einer anderen Praxis bekommt, entscheidet wohl der Wettbewerb. Was er wo abrechnet, steht in eurem Vertrag. Wenn bei dir Kosten entstanden sind (z.B. Therapien in deinen Räumen, Therapie- und Büromaterialverbrauch, Anmeldekraft, ect.) die über die Abrechnung der Rezepte (Abrechnungsschlüssel z.B. 30%/70%) über deine Praxis verrechnet werden, aber er diese nicht mehr über dich abrechnet, stell ihm die entstandenen Kosten in Rechnung. Erfüllt er seinen Vertrag nicht, verlange Schadensersatz. Ein Fachanwalt sollte dich dabei jedoch rechtssicher beraten. Wenn er/sie in deinem Auftrag Patienten behandelt hat, kannst du den Patienten mitteilen, das das Vertragsverhältnis mit der Mitarbeiterin gekündigt ist und du eine Vertretung schickst. Der/m FM erteilst du ein schriftliches Verbot die Patienten weiter zu behandeln. Achte jedoch darauf, wer die Patienten aquiriert hat, über wen die Anmeldung erfolgt ist (Praxis oder FM). Ein Fachanwalt sollte dich dabei jedoch rechtssicher beraten und kann ein entsprechendes Schreiben für dich aufsetzen und für die korrekte Zustellung aller Schreiben sorgen. MfG falladar
|
|
Registriert seit: 18.02.2015
Beiträge: 4
|
Vielen Dank für Eure Antworten. Ihr habt uns sehr geholften.
|
|