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Rezepte in der Praxis

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29. Juli 2021 19:23 # 1
Registriert seit: 29.07.2021
Beiträge: 2

Geändert am 29.07.2021 19:26:00
Liebe Kollegen & Kolleginnen,

ich bin nun frisch in einer Praxis angestellt. Ich hatte davor noch nie damit zu tun & bin auch noch Berufsanfänger. Ich habe dann hauptsächlich auf der VO PFB & SMP. Das ist für mich komplett alles neu. Ich durfte jetzt eine Woche mitgehen und werde ab nächste Woche komplett allein arbeiten & einen kompletten Patientenstamm übernehmen. Das ist definitiv eine Herausforderung für mich.

Meine Frage ist nun wie muss ich mit dem Rezept umgehen? Besonders auf den Bezug zum datieren? Was drauf stehen muss weis ich, auch mit dem unterschreiben. Mir wurde kurz was dazu gesagt und darauf verwiesen, dass ich auf das Datum achten muss.

Ich hoffe ihr könnt mir kurz das wichtigste zum Rezept und zum Beispiel mit dem Datum erklären 🙈

Liebe Grüße :)
29. Juli 2021 20:54 # 2
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 791

Hallo,

wie sieht es denn mit Einarbeitung durch die/den Praxisinhaber*in aus??? Ich finde, diese Basics kann man einfordern...

Gruß
nimis
29. Juli 2021 21:09 # 3
Registriert seit: 29.07.2021
Beiträge: 2

Geändert am 29.07.2021 21:20:00
Also ich bin die ganze Woche bei dem Therapeuten dessen Patienten ich übernehme mitgegangen und hab so fast alle Patienten in der Praxis, in der Einrichtung & beim Hausbesuch gesehen. Ich konnte in die meisten Akten Einblicke bekommen & habe bisschen was vor der Therapie zum Patienten erzählt bekommen. Das passt so für mich und ich fühle mich dafür auch bereit.

Alles was die Organisation, Bericht, Dokumentation etc. betrifft kam auch zwischen den Patienten auf. Das wichtigste weis ich darüber. Nur das Thema Verordnung kam sehr kurz. Der Inhaber ist noch zwei Wochen nicht da.

Mir gehts halt nochmal um Grundlagen zum Rezept und was durch die Änderungen 2021 wichtig ist :)
Lg
30. Juli 2021 10:39 # 4
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 305

Verordnung innerhalb 28 Tagen beginnen.
Unterbrechung von 14-28 Tage muss begründet werden.
Das Feld Leistungserbringer bleibt frei.

Ansonsten finde ich definitiv dass das Aufgabe der Praxis ist. Wenn aufgrund von äußeren Umständen persönlich gerade nicht geht dann eben durch schriftliches Material.
Wenn du DVE Mitglied bist gibt es auch viele Infoblätter.
12. August 2021 00:25 # 5
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 173

Zumindest für Ba-Wü gelten Corona-bedingt (vorläufig bis mindestens 30.9.2021) einige Ausnahmen der Regeln.
So z.B. wird die Dauer von Unterbrechungen der Therapie nicht geprüft - und muß somit auch nicht begründet werden.
3~°
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