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Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,
ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.
Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist. An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.
Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.
Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?
Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?
Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank
Ray
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Zitat / Ergomako hat geschrieben:Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,
ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.
Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist. An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.
Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.
Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?
Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?
Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank
Ray Seine Krankenversicherung wird dein Schreiben einfach ignorieren. Deine betriebswirtschaftlichen Erwägungen zur Honorarfindung hat deinen Patienten und seine Krankenversicherung nichts anzugehen. Seine Krankenversicherung legt ja dir gegenüber auch nicht ihre Kalkulation dar um diese von dir überprüfen zu lassen. Entweder will und kann sich dein Patient deine Behandlung leisten, oder er sucht sich eine andere Praxis, oder du findest ihn so nett, dass du ihm keinen Eigenanteil zumuten willst. Jeder Kassenpatient zahlt (s)einen Eigenanteil, warum ist er als Privatpatient nicht dazu bereit für seine Gesundheit eigenes Geld zu investieren?
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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Geändert am 30.09.2025 23:58:00
Zitat / Ergomako hat geschrieben:Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,
ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.
Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist. An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.
Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.
Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?
Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?
Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank
Ray Ich kenne die Diskussionen ebenfalls nur zu gut, insbesondere von den Beamten/Beihilfe. Du hast eine Honorarvereinbarung vorher unterschreiben lassen? Ich würde gar nichts ausstellen oder dich erklären, wird wie Onkel Tom schreibt eh ignoriert. Mit 1,5 bist Du ja eh schon günstig, ich nehme 1,9 und wem es nicht passt, kann sich gerne eine andere Praxis suchen, von "angenehm" kannst du deine Praxis ja nicht bezahlen. Viel Erfolg!
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Geändert am 01.10.2025 13:19:00
Hallo, wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ? Und: wodurch unterscheidet sich eigentlich die ergotherapeutische Behandlung eines Klienten, der privat versichert ist gegenüber GKV-Klienten ? Das einzige, was mir spontan dazu einfällt, wäre ggfs. die besondere Qualifikation des Therapeuten für ein spezielles Krankheitsbild, die ,normal' eben nicht extra vergütet wird...
3~°
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Zitat / Micha hat geschrieben:Hallo, wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ? Und: wodurch unterscheidet sich eigentlich die ergotherapeutische Behandlung eines Klienten, der privat versichert ist gegenüber GKV-Klienten ? Das einzige, was mir spontan dazu einfällt, wäre ggfs. die besondere Qualifikation des Therapeuten für ein spezielles Krankheitsbild, die ,normal' eben nicht extra vergütet wird... Bei Privatpatienten: - bist du freier in deiner Wahl der Heilmittel und ergänzenden Heilmittel. - ist der bürokratische Aufwand deutlich niedriger als bei GKV - ist eine Ausfallquote deiner Honorare bis zu 100% gegeben, (GKV kein Ausfall deiner Vergütung möglich) - Zahlungsfristen werden oft nicht eingehalten und nachträgliche Diskussionen bezüglich Honorar - keine Limitierung der Therapiedauer einer Therapieeinheit und der gesamten Behandlungsdauer - mehr Spielraum für Befundung, Dokumentation, individuelle Therapie - Abrechnung von Therapeimethoden die bei der GKV Selbstzahlerleistungen sind - Honorarhöhe kann an die Qualifikation des behandelnden Therapeuten geknüpft werden - können Zusatzleistungen wie Verbandswechsel, Wundreinigung/-management, ect. zusätzlich in Rechnung gestellt werden - ...
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Guten Abend, ich danke Euch sehr für die Meinungen v.a auch von Onkel_Tom. Vielen Dank für die Zeit die ihr euch genommen habt, hat mir sehr geholfen!
Schönen Abend und herzliche Grüße Ray
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Kurze
Eine stichhaltige Begründung gebe ich dann ab, wenn Ärtze dies getan haben , warum 2,4 GKV-satz(der ja meist problemlos übernommen wird) ärztlich angebracht ist.
LG Lilly
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Zitat / Micha hat geschrieben:wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ?
Bei der GOÄ und Privatabrechnung ist es nicht so dass der Faktor 1 die normale Leistung ist und alles drüber ungewöhnlich. Bezogen auf persönliche ärztliche Leistungen gilt 2,3 als Durchschnitt und muss überhaupt nicht begründet werden. Faktor 1,5 wäre nur dann angebracht wenn es eine unterdurchschnittliche Leistung wäre. Siehe: https://abrechnungsstelle.com/lexikon/regelhoechstsatz/
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Ich persönlich handhabe es so, dass ich von Privatpatienten nur den Satz nehme, den diese erstattet bekommen. In einem Fall; Ehefrau des Patienten: Beamtin, Privatkasse 70% und Beihilfe von 30%. Er ist nicht verbeamtet, Privatkasse 70% keine Beihilfe. Dann ging ich herunter auf 85% (das liegt zwischen 70% und 100%). Einen Verlust habe ich dennoch nicht, er wird ja von mir selbst behandelt, nicht von den Angestellten.
___ Nicht vegan leben tut vielen Tieren sehr weh! www.ergo-haenle.de
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Zitat / Habakuck hat geschrieben:Ich persönlich handhabe es so, dass ich von Privatpatienten nur den Satz nehme, den diese erstattet bekommen. In einem Fall; Ehefrau des Patienten: Beamtin, Privatkasse 70% und Beihilfe von 30%. Er ist nicht verbeamtet, Privatkasse 70% keine Beihilfe. Dann ging ich herunter auf 85% (das liegt zwischen 70% und 100%). Einen Verlust habe ich dennoch nicht, er wird ja von mir selbst behandelt, nicht von den Angestellten.
Die Beamtin braucht keine Steuern zu zahlen, Kassenpatienten müssen alle zuzahlen. Ich finde es völlig in Ordnung, wenn sich Beamte Geld zur Seite legen für ihre eigene Gesundheit. Wie handhabt ihr das mit der Bezahlung? Zu jeder Behandlung direkt bezahlen lassen? So ist es ja eigentlich gesetzlich geregelt.
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Zitat / Sssophie hat geschrieben:Zitat / Micha hat geschrieben:wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ?
Bei der GOÄ und Privatabrechnung ist es nicht so dass der Faktor 1 die normale Leistung ist und alles drüber ungewöhnlich. Bezogen auf persönliche ärztliche Leistungen gilt 2,3 als Durchschnitt und muss überhaupt nicht begründet werden. Faktor 1,5 wäre nur dann angebracht wenn es eine unterdurchschnittliche Leistung wäre. Siehe: https://abrechnungsstelle.com/lexikon/regelhoechstsatz/ Danke für deinen Beitrag! Sehe ich ganz genauso.
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Zitat / Habakuck hat geschrieben:Ich persönlich handhabe es so, dass ich von Privatpatienten nur den Satz nehme, den diese erstattet bekommen. In einem Fall; Ehefrau des Patienten: Beamtin, Privatkasse 70% und Beihilfe von 30%. Er ist nicht verbeamtet, Privatkasse 70% keine Beihilfe. Dann ging ich herunter auf 85% (das liegt zwischen 70% und 100%). Einen Verlust habe ich dennoch nicht, er wird ja von mir selbst behandelt, nicht von den Angestellten.
Warum ist deine Arbeit weniger Wert als die deiner angestellten Therapeuten? Du zahlst auch Steuern auf deine Einnahmen, zahlst deine Krankenversicherung, ect.. Auch die Einnahmen aus deiner Arbeit dienen zur Deckung der laufenden Betriebskosten, werden für Rücklagenbildung/Reparaturen/Neuanschaffungen/Fortbildungen/Investitionen ins Unternehmen und in neue Mitarbeiter benötigt. Du hast einen monitären Verlust/Mindereinnahmen für dein Unternehmen ohne Zwangslage erwirtschaftet und versuchst es mit deiner Begründung nur schönzureden. Letztendlich ist es deine eigene unternehmerische Entscheidung gewesen, dass du mit jeder erneuten Honoraranpassung zu Gunsten des Patienten deine Glaubwürdigkeit als Unternehmer und Therapeut untegraben hast. Deine Kalkulation wird von diesem Patienten immer wieder in Frage gestellt. Deine therapeutische Arbeit "kann ja nichts wert sein" wenn man letztendlich "nichts" dafür bezahlen muss. Eigentlich kostet es deutlich mehr wenn man eine Chef(arzt)behandlung haben möchte und nicht weniger.
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Zitat / Lene22 hat geschrieben: Wie handhabt ihr das mit der Bezahlung? Zu jeder Behandlung direkt bezahlen lassen? So ist es ja eigentlich gesetzlich geregelt.
-> Klient bekommt nach Abschluss der gesamten VO von uns eine RE mit einem Zahlungsziel von 3 Wochen, (bei Stammpatienten sind es 4 Wochen) gestellt.
3~°
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Warum haben Therapeuten so oft ein Problem zu den eignen Privatpreisen zu stehen? Warum sollte ich nur das in Rechnung stellen, was ein Beamter erstattet bekommt?
Beamte habe sehr geringe Beitragssätze, dafür deutlich eine deutlich bessere Bezahlung, Pension,...., als viele andere Arbeitnehmer, dann müssen halt die Gesundheitskosten (z.b. Ergo) aus eigener Tasche zugezahlt werden.
Ich habe einen Satz von 1,9, keine Diskussion, wem es nicht passt, muss sich eine andere Ergopaxis suchen. Es gibt immer einen, der es billiger macht.
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Meine Vermutung ist, dass viele Therapierende halt mit Leib und Seele Therapierende sind, und nur notgedrungen Wirtschaftstreibende. Da fehlt es dann oft am Geschäftssinn. Im GKV-System bekommt man die Preise halt vorgegeben, meine einzige Entscheidung ist dann damit zu arbeiten oder es sein zu lassen. Bei den Preisen für Private habe ich diese Vorgabe nicht, und kann kalkulieren. Würde ich nur den GKV-Satz nehmen, dann lasse ich mir mein Risiko für Zahlungsausfälle nicht bezahlen. Grundsätzlich gibt es irgendwo einen Sweetspot, der von der Finanzkraft meiner potentiellen Patienten und den Konkurierenden in meiner Nähe abhängig ist. Bekomme ich beim 1,9-fachen Satz keine Privatpatienten, ist es in der Gesamtbetrachtung wohl lukrativer, vielleicht nur auf 1,7 oder sogar 1,5 zu gehen. Freuen sich Patienten wie die Schneekönige über meinen 1,5-fachen Satz, weil meine benachbarten Praxen 2,0 haben wollen, sollte ich vielleicht über eine Erhöhung nachdenken.
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