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Diskussionsforum

Privatpatient/ Post B & Begründung Steigerungssatz

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30. September 2025 17:22 # 1
Registriert seit: 21.08.2022
Beiträge: 4

Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,

ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.

Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist.
An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.

Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.

Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?

Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?

Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank

Ray
30. September 2025 18:02 # 2
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 432

Zitat / Ergomako hat geschrieben:
Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,

ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.

Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist.
An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.

Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.

Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?

Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?

Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank

Ray
Seine Krankenversicherung wird dein Schreiben einfach ignorieren. Deine betriebswirtschaftlichen Erwägungen zur Honorarfindung hat deinen Patienten und seine Krankenversicherung nichts anzugehen. Seine Krankenversicherung legt ja dir gegenüber auch nicht ihre Kalkulation dar um diese von dir überprüfen zu lassen. Entweder will und kann sich dein Patient deine Behandlung leisten, oder er sucht sich eine andere Praxis, oder du findest ihn so nett, dass du ihm keinen Eigenanteil zumuten willst. Jeder Kassenpatient zahlt (s)einen Eigenanteil, warum ist er als Privatpatient nicht dazu bereit für seine Gesundheit eigenes Geld zu investieren?

"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
30. September 2025 23:48 # 3
Registriert seit: 26.04.2004
Beiträge: 37

Geändert am 30.09.2025 23:58:00
Zitat / Ergomako hat geschrieben:
Guten Tag liebe Foren MitgiederInnen,

ich habe eine kurze Frage und würde mich freuen wenn Jemand evtl eine Idee bzw. einen Erfahrungswert hätte.

Folgender Sachverhalt, ich habe einen Patienten der bei der Postbeamten B ist.
An sich angenehmer Patient, nun ist er letztens gekommen und hat mir mitgeteilt, dass er nur den 1,0 Satz erstattet bekommt anstelle der von mir analog zur Honovereinbarung gestellten Rechnung.

Er möchte gerne Einspruch einlegen und mich gebeten ob ich als Praxis eine kurze Begründung für den Steigerungsfaktor 1,5 anfertigen könnte.

Was meint ihr dazu, es geht mir nicht um die Arbeit den Schrieb kurz auszustellen meiner Frage ist eher hat sowas schonmal jemand gemacht, ergibt das einen Sinne oder sollte ich das lieber lassen?

Falls das schonmal Jemand gemacht hat, was wäre sinnvoll reinzuschreiben?

Beste Grüße und schonmal herzlichen Dank

Ray


Ich kenne die Diskussionen ebenfalls nur zu gut, insbesondere von den Beamten/Beihilfe. Du hast eine Honorarvereinbarung vorher unterschreiben lassen? Ich würde gar nichts ausstellen oder dich erklären, wird wie Onkel Tom schreibt eh ignoriert.
Mit 1,5 bist Du ja eh schon günstig, ich nehme 1,9 und wem es nicht passt, kann sich gerne eine andere Praxis suchen, von "angenehm" kannst du deine Praxis ja nicht bezahlen.
Viel Erfolg!
1. Oktober 2025 13:15 # 4
Registriert seit: 30.07.2001
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 152

Geändert am 01.10.2025 13:19:00
Hallo,
wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ?
Und: wodurch unterscheidet sich eigentlich die ergotherapeutische Behandlung eines Klienten, der privat versichert ist gegenüber GKV-Klienten ?
Das einzige, was mir spontan dazu einfällt, wäre ggfs. die besondere Qualifikation des Therapeuten für ein spezielles Krankheitsbild, die ,normal' eben nicht extra vergütet wird...

3~°
1. Oktober 2025 17:22 # 5
Registriert seit: 30.09.2021
Beiträge: 432

Zitat / Micha hat geschrieben:
Hallo,
wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ?
Und: wodurch unterscheidet sich eigentlich die ergotherapeutische Behandlung eines Klienten, der privat versichert ist gegenüber GKV-Klienten ?
Das einzige, was mir spontan dazu einfällt, wäre ggfs. die besondere Qualifikation des Therapeuten für ein spezielles Krankheitsbild, die ,normal' eben nicht extra vergütet wird...
Bei Privatpatienten:
- bist du freier in deiner Wahl der Heilmittel und ergänzenden Heilmittel.
- ist der bürokratische Aufwand deutlich niedriger als bei GKV
- ist eine Ausfallquote deiner Honorare bis zu 100% gegeben, (GKV kein Ausfall deiner Vergütung möglich)
- Zahlungsfristen werden oft nicht eingehalten und nachträgliche Diskussionen bezüglich Honorar
- keine Limitierung der Therapiedauer einer Therapieeinheit und der gesamten Behandlungsdauer
- mehr Spielraum für Befundung, Dokumentation, individuelle Therapie
- Abrechnung von Therapeimethoden die bei der GKV Selbstzahlerleistungen sind
- Honorarhöhe kann an die Qualifikation des behandelnden Therapeuten geknüpft werden
- können Zusatzleistungen wie Verbandswechsel, Wundreinigung/-management, ect. zusätzlich in Rechnung gestellt werden
- ...
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
1. Oktober 2025 18:23 # 6
Registriert seit: 21.08.2022
Beiträge: 4

Guten Abend,
ich danke Euch sehr für die Meinungen v.a auch von Onkel_Tom.
Vielen Dank für die Zeit die ihr euch genommen habt, hat mir sehr geholfen!

Schönen Abend und herzliche Grüße
Ray
2. Oktober 2025 13:16 # 7
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 321

Kurze

Eine stichhaltige Begründung gebe ich dann ab,
wenn Ärtze dies getan haben , warum 2,4 GKV-satz(der ja meist problemlos übernommen wird)
ärztlich angebracht ist.

LG Lilly
3. Oktober 2025 11:59 # 8
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 292

Zitat / Micha hat geschrieben:
wie könnte denn überhaupt eine stichhaltige Begründung in dem Fall Eurer Meinung nach aussehen ?
Bei der GOÄ und Privatabrechnung ist es nicht so dass der Faktor 1 die normale Leistung ist und alles drüber ungewöhnlich. Bezogen auf persönliche ärztliche Leistungen gilt 2,3 als Durchschnitt und muss überhaupt nicht begründet werden. Faktor 1,5 wäre nur dann angebracht wenn es eine unterdurchschnittliche Leistung wäre.
Siehe: https://abrechnungsstelle.com/lexikon/regelhoechstsatz/
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