Hallo Gnobi, habe nur das hier gefunden. "59932 Hausbesuchspauschale Dieser Hausbesuch ist nur abrechenbar, wenn im Rahmen der ergotherapeutischen Einzelbehandlung eine Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erforderlich ist und durchgeführt wird. Der Hausbesuch kann nur einmal pro Regelfall erbracht und abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung. Ein solcher Hausbesuch kann nur nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erfolgen und ist auf der Mitteilung des Therapeuten an den verordnenden Arzt separat zu dokumentieren. Der Patient bestätigt durch Unterschrift den Empfang der Leistung."
Schöne Frühlingsgrüße zurück S.
J.
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