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Diskussionsforum

Häusliche Integration

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19. März 2010 11:31 # 1
Registriert seit: 03.11.2004
Beiträge: 14

Hallo liebe Kollegen,
hat jemand eine Idee wo ich ein Protokoll für die häusliche Integration im pädiatrischen Bereich her bekomme? Muss der Arzt dafür etwas auf dem Rezept vermerken (Ersatzkasse KKH in Thüringen)???

Schöne Frühlingsgrüße C.

19. März 2010 12:26 # 2
Joline
Joline
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 63

Hallo Gnobi,
habe nur das hier gefunden. "59932 Hausbesuchspauschale
Dieser Hausbesuch ist nur abrechenbar, wenn im Rahmen der ergotherapeutischen Einzelbehandlung eine Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erforderlich ist und durchgeführt wird. Der Hausbesuch kann nur einmal pro Regelfall erbracht und abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung. Ein solcher Hausbesuch kann nur nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt erfolgen und ist auf der Mitteilung des Therapeuten an den verordnenden Arzt separat zu dokumentieren. Der Patient bestätigt durch Unterschrift den Empfang der Leistung."

Schöne Frühlingsgrüße zurück S.

J.
19. März 2010 20:08 # 3
Registriert seit: 18.10.2005
Beiträge: 386

Hallo,
soweit ich weiß muss auf der VO "Funktionsstörung in der Alltagsbewältigung" vermerkt sein. Nur dann kann die Beratung zur Integration 1 mal pro Regelfall für bis zu 3 Einheiten abgerechnet werden. Hinzu kommt noch HB und ggf. Km-Geld. Aber auch die Behandlungsform ist wichtig. HLT geht nicht. (Sachsen)

VLG Susan

- SusanRoth86@aol.com -
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