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Zuschüsse bei Einstellung eines Mitarbeiters

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27. November 2011 16:26 # 1
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Habe gehört dass man Zuschüsse bei Einstellung eines Mitarbeiters erhalten kann. Mir wurde gesagt von den Arbeitsagentur könnte man diese erhalten, wisst ihr dazu genaueres? Wie heißt dieser Zuschuss genau und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um ihn beantragen zu können?
Gibt es noch weitere außerhalb der Arbeitsagentur?
Freue mich über eure Nachrichten, schon einmal vielen Dank!!

27. November 2011 19:45 # 2
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Du bekommst die nötigen Antworten auf der Homepage der Agentur für Arbeit.
Zuschüsse gibt es für die sozialversicherungspflichtige Anstellung
von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern, z.Bsp. Lanzeitarbeitslosen
oder älteren Arbeitnehmern.

27. November 2011 22:05 # 3
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Hallo ChipChap,
besten Dank für deine Nachricht.
Auf der Seite habe ich bereits mal grob gestöbert. Wenn ich es richtig verstehe gibts bei der Arbeitsagentur dann nur Zuschüsse wenn man "schwer vermittelbare" einstellt also entweder Langzeitarbeitslose, Behinderte oder Ältere (über 50). Für Jüngere (25-40-jährige) kann man keine Zuschüsse erhalten, verstehe ich das richtig?
Hast du selber Erfahrungen damit?

28. November 2011 06:42 # 4
chipchap
chipchap
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1333

Persönliche Erfahrung habe ich nicht damit.
Aber für mich ist es logisch, daß der Staat nur dort Geld ausgibt, wo es notwendig ist.
Und bei Jungen/Nichtbehinderten/Kurzzeit-Arbeitslosen ist es nicht notwendig,
weil die gut bis sehr gut vermittelbar sind. Bzw. die Agentur für Arbeit garnicht brauchen
um einen Job zu finden...

28. November 2011 10:03 # 5
Registriert seit: 08.11.2011
Beiträge: 18

Hallo Cora,
diese Eingliederungshilfe dient dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer, denn bei Kolleginnen, die schon länger aus dem Berufsleben ferngeblieben sind oder eine Behinderung besteht, kannst von ausgehen, dass z.B. die Einarbeitungszeit länger dauern könnte, bzw. bestimmte Umstände angepasst werden müssen. Es ist keine Finanzspritze für einen Arbeitgeber, weil er jemanden einstellt.
Ich selbst bin Schwerbehindert, wobei meine Behinderung keinen Einfluss auf meine derzeit Stelle hat, und kenne dann so nette Geschichten wie: in der Einarbeitungszeit könne nur die Hälfte des eigentlich vereinbarten Lohns bezahlt werden, ein zwei Tage müssen reichen und so weiter, da wird dann gerne vergessen, dass es ja finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt eingestrichen wird. Das ist in meinen Augen einfach nur Abzocke aber solche PI’s denken dann auch noch gute Arbeitgeber zu sein. Bei mir "vergisst" mein Arbeitgeber auch immer wieder gern, dass mir mehr Urlaub zusteht und ich bin da nicht die Einzige.


28. November 2011 13:22 # 6
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1262

Für mich, über 50, 1 Jahr krank, fast 1 Jahr arbeitssuchend, bekam mein Chef ca. 650,- €/Monat für die Dauer eines Jahres. Er hatte mich von Beginn an unbefristet eingestellt.

29. November 2011 17:04 # 7
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Besten Dank für eure Tipps und Hinweise.
Ich dachte mir schon dass das nur für "besondere Personen" gilt. Mich hat es eben etwas stutzig gemacht weil eine Mitarbeiterin der Abeitsagentur mich vor kurzem darauf hingewiesen hat dass man wenn man einen Mitarbeiter einstellt laut ihr "auf jeden Fall" Zuschüsse erhalte. Dachte mir schon dass das etwas komisch ist!
Vielen Dank nochmals ihr habt mir sehr geholfen!
Herzliche Grüße!
Cora-01

29. November 2011 20:32 # 8
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 241

Hallo,

die Aussage der Mitarbeiterin der Arbeitsagentur ("auf jeden Fall" Zuschüsse bei Einstellung eines Mitarbeiters) ist unzutreffend. Warum sollte der Steuerzahler Unternehmern die Mitarbeiter (auch nur zum Teil) bezahlen? Das ist nur einzusehen, wenn der Unternehmer im Gegenzug Bewerbern eine Chance gibt, die unter anderen Umständen keine Aussicht auf eine Beschäftigung hätten.

Gruß

Katze
29. November 2011 21:02 # 9
Registriert seit: 27.02.2007
Beiträge: 250

Sehe ich genauso deshalb habe ich mich ja so gewundert und dachte ich frage mal nach euren Erfahrungen!
Hat sich ja nun glücklicherweise beantwortet - vielen Dank dafür!


30. November 2011 13:18 # 10
Registriert seit: 08.07.2007
Beiträge: 222

Hallo, ich wollte jemanden einstellen (Büroarbeiten)- sehr langer Langzeitarbeitsloser, Angststörung, keine Ausbildung beendet - und hatte beim AA gefunden, dass in besonderen Schwerefällen eine besondere Regelung beantragt werden kann. 50% Erstattung für bis zu 2 Jahre. Meine Beratererin und die des Mannes wussten beide nichts darüber und haben vehement bestritten, dass es das gibt. Sie wollten 30% für 6 Monate zahlen. Das wäre natürlich nicht gegangen, weil ich diverse Fortbildungen und viel vorsichtige Einarbeitungszeit hätte aufwänden müssen. Irgendwann hatte ich einen Zuständigen gefunden, der dann aber meinte, dass er denke, das in guten Zeiten diese Regelung nicht gelten würde, auch wenn es so im Internet stünde.
Für mich sind die Mitarbeiter der AA zum größten Teil unfähig, uninformiert und/oder nicht interessiert an einem Abbau der Langzeitarbeitslosen.
LG Anja

1. Dezember 2011 09:39 # 11
Registriert seit: 05.02.2011
Beiträge: 241

Hallo Anja,

diese Erfahrung habe ich leider auch machen müssen: Ich habe mal bei der hiesigen Agentur für Arbeit angerufen und denen mitgeteilt, dass wir jemanden fürs Büro suchen. Die ARGE-Mitarbeiterin wollte dann gleich wissen, wieviel wir zahlen. Meine Antwort, dass ich das nicht pauschal sagen kann, weil das nicht zuletzt vom Bewerber und dessen Qualifikationen abhängig ist, wollte sie nicht akzeptieren. Sie hat sich nie wieder bei uns gemeldet, d.h. die Stelle haben wir an jemanden vergeben, der nicht bei der ARGE gemeldet war. Interesse an einer Vermittlung ihrer Klienten war bei der ARGE-Mitarbeiterin nicht erkennbar. Im Gegenteil: Da hatte ich eher das Gefühl, dass die sich ihre Kunden erhalten wollte...

Gruß

Katze
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