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Beschäftigungsverbot Wohnheim?

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14. Juli 2015 19:59 # 1
Registriert seit: 17.11.2010
Beiträge: 40

Hallo liebe Kollegen,

ich bin etwas verunsichert und wäre dankbar für ein paar Antworten.
Jetzt zum Thema :-)
Ich bin schwanger und arbeite in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung. Ich dachte eigentlich daran einfach weiter zu arbeiten, aber meine Kollegen meinten, dass ich mir ein Beschftigungsverbot durch den Kopf gehen lassen soll. Ich arbeite hauptsächlich mit Senioren, die eher weniger gefährlich sind (ich meine eine 100% Sicherheit hat man eh nie), naja es gibt 1-2 Bewohner, die in einem anderem Bereich sind und nicht ungefährlich sein können, ich kann ihnen jedoch aus dem Weg gehen. Hat jemand in einem ähnlichen Bereich gearbeitet und kann mir Tipps geben. Wie genau läuft es überhaupt ab, sobald ich meinem Arbeitgeber davon erzählt habe?

Danke für Eure Antworten
Blupp
14. Juli 2015 20:13 # 2
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623

Geändert am 14.07.2015 20:17:00
Ich persönlich finde es eine großartige Sache, das es ein Beschäftigungsverbot gibt.
Genauso wie Mutterschutz, Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall usw..
Diese Dinge- Jüngere können es sich genausowenig vorstellen, wie das Frauen erst seit Ende der 70er Jahre ohne Einwilligung des Ehemannes arbeiten gehen dürfen- sind erkämpft!! worden.
Das war ein langer, großteils gewerkschaftlich organisierter Weg dahin....
An dem Wort "Verbot" sollte man sich nicht aufhängen- das geschieht zum Schutz der Arbeitnehmer, bzw in diesem Falle, der ungeborenen Kinder..

Warum man derartige, in vielen Ländern bis heute nicht selbstverständliche "Schutzangebote" nicht annimmt, wenn doch selbst Kollegen, die die Situation einschätzen können, dazu raten, ist mir ein Rätsel..

Edit: herzlichen Glückwunsch und eine tolle, sorgenfreie, entspannte Schwangerschaft



14. Juli 2015 21:30 # 3
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... ihr habt einen Betriebsarzt, der die Lage/deinen Arbeitsplatz, -bereich einschätzen muß und ggf. kein oder ein teilweises oder komplettes Beschäftigungsverbot ausspricht.

Alternativ wird ein Beschäftigungsverbot von deinem Frauenarzt verhängt, wenn Leben und Gesundheit von Mutter und/oder Kind durch deine Tätigkeit bedroht ist.

MfG falladar
14. Juli 2015 21:59 # 4
Registriert seit: 07.12.2003
Beiträge: 26

Hallo,
ich arbeite auch in einem Wohnheim für Menschen mit geistiger Behinderung. Bei uns gehen alle Schwangeren (egal in welchem Bereich sie arbeiten ) recht schnell ins Beschäftigungsverbot. Unser AG arbeitet eng mit dem Betriebsarzt zusammen und beide sind der Meinung, dass in unserem Arbeitsbereich immer eine 'Gefahr ' bestehen kann. Ich habe vor einigen Jahren auch noch einige Monate in der Schwangerschaft gearbeitet, bis mein AG gesagt hat, dass ich ins Beschäftigungsverbot gesehen soll. Wenn ich mir kein Attest meiner Frauenärztin geholt hätte, wäre ich zum Betriebsarzt geschickt worden.
Wie bereits geschrieben, geht es um den Schutz der Neugeborenen. Ich arbeite bei einem kirchlichen Träger und hier wird kein Risiko eingegangen.
Ich habe also erst mit dem AG gesprochen, dann mit meiner Frauenärztin und dann habe ich mir ein Attest geholt. Das Attest ist wie ein Krankenschein, es wird ab Datum X ausgestellt( an dem Tag kann es auch erst abgeholt werden) und dann muss es dem AG übergeben werden.
Gruß
16. Juli 2015 14:49 # 5
Registriert seit: 01.04.2014
Beiträge: 599

Dein Wohl und das deines Kindes gehen vor allem anderen! Du musst an Dich und dein Kind denken. Ich schließe mich da meinen Vorrednern an und kann Dir nur raten direkt zum Arzt zu gehen.
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