Hallo, ich möchte mich mit eigener Ergo Praxis in einer bestehenden Physiotherapie Praxis einmieten. Ich wüsste gerne was in einem Mietvertrag stehen muss damit der Zulassung nichts im Weg steht. Ich weiß, dass es 2 Räume sein müssen min. 20 m2 und 1 Raum mindestens 12 m2 Fläche haben muss. Dementsprechend werde ich es je nach raumgröße mieten. Ein Raum hat z. B 14 m2 der andere sagen wir 12m2, dann müsste ich 26 m2 mieten ist jetzt fiktive Größe. Sie hat auch einen Bewegungsraum mit 40 m2 aber man kann ja nicht halbe Räume mieten und so wie ich es verstehe brauche ich aufjedenfall 2 Räume richtig? Sie ist Eigentümerin des Mietobjekt und wohnt auch in dem Haus im 1 OG und im EG ist halt die sehr große Praxis. Muss sonst außer Mietbeginn noch etwas wichtiges im Mietvertrag stehen, zur Nutzung der Räumlichkeiten? Das es eine Praxisgemeinschaft ist?
Vielen Dank! Ich freue mich sehr über zahlreiche Antworten
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