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Fortbildung wie Vergüten

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7. August 2023 14:17 # 1
Registriert seit: 18.10.2012
Beiträge: 1478

Hallo meine Mitarbeiterin hatte bei mir eine Fortbildung beantragt, welche ich ihr auch bewilligt habe. Wir haben nur im Vertrag festgelegt, dass sie die Kosten der Fortbildung übernommen bekommt inklusive auch Übernachtungskosten. Sie wird in der Zeit vom Dienst dann frei gestellt und bekommt dann normal das Gehalt. Meine Mitarbeiterin arbeitet 7 Stunden die Woche. Wie wird das jetzt mit den Stunden geregelt. Die Fortbildung wäre Online aber ohne Präsenz. Es handelt sich da um Einzelne Videos, welche sie sich anschauen kann. Ein Modul würde 2,5 Stunden gehen. Zahle ich ihr jetzt nur die Kosten für die Fortbildung oder auch noch die Zeit. Also ist die Fortbildungszeit auch gleich bezahlte Arbeitszeit oder wenn es eine Fortbildung außerhalb der Therapiezeiten oder am Wochenende dann ist, ist es dann ihr Pech.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren.
7. August 2023 16:58 # 2
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Also ich würde sagen die Zeit, die sie für die Fortbildung aufwendet gilt als Arbeitszeit.
Zumindest ist das bei mir bisher immer so gewesen.
Zeit am Wochenende zählt da logischerweise auch dazu.
Wir arbeiten aber auch mit einem Stundenkonto...
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
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