Zitat:
... das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie in Rheinland-Pfalz wünscht die Errichtung einer Landeskammer für Pflege- und Therapieberufe. Am Ende des Sondierungsgespräches wurde deutlich, dass Ministerin Malu Dr ..." /> Forum: ergotherapie.de - ergoXchange - Der Onlinedienst für Ergotherapeuten
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Verkammerung der Therapieberufe?

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12. Februar 2012 11:29 # 16
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 50

Hallo Ihr Lieben,

ich habe Euch gerade eine umfassende Antwort geschrieben, was 1 Stunde dauerte. Ist dann alles gelöscht worden. Jetzt kann ich echt nicht mehr.
Gibt es ein Limit wieviel man schreiben kann?
Kann man eigentlich eine Worddatei einstellen?

Ich habe alles als Worddatei und schicke sie gerne jedem, der sich dafür interessiert und nicht auf die Infos warten will, bis ich das nächste Mal soviel Zeit habe, alles nochmal zu Schreiben.

Sorry, Stephanie

12. Februar 2012 14:01 # 17
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Zitat:

Hallo Ihr Lieben,

ich habe Euch gerade eine umfassende Antwort geschrieben, was 1 Stunde dauerte. Ist dann alles gelöscht worden. Jetzt kann ich echt nicht mehr.
Gibt es ein Limit wieviel man schreiben kann?
Kann man eigentlich eine Worddatei einstellen?

Ich habe alles als Worddatei und schicke sie gerne jedem, der sich dafür interessiert und nicht auf die Infos warten will, bis ich das nächste Mal soviel Zeit habe, alles nochmal zu Schreiben.

Sorry, Stephanie



Hallo Stephanie,

ja das passiert leider manchmal hier, wenn man vor - oder zurückgeht mit den aufgerufenen Seiten oder etwas von woanders zwischendurch aufruft.

Du kannst aber Folgendes tun: einfach deinen Text aus dem Worddokument in Eins hier in einen Beitrag reinkopieren. Dann passiert nichts. Du weißt schon "Copy and paste" a la Guttenberg und Koch-Mehrin...

Grüße von

Oetken1
12. Februar 2012 22:05 # 18
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 50

Hallo,
Copy & Paste ist super. Hier mein ganzes Geschreibsel.
Sind eigentlich nur meine Notizen für das Plakat, aber vielleicht werdet Ihr schlau daraus. Sonst fragen!

Verkammerung der Therapeuten:

Kammern = Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlicher Befugnis
Fachliche und disziplinarische Aufsicht

Körperschaft öffentlichen Rechts =
eigenständige Verwaltungsform, ausgestattet mit bestimmten Befugnissen, übernimmt staatliche Kontrollfunktion in Teilbereichen
Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft
Demokratische Partizipation eines Berufsstandes an der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch eine öffentlich-rechtliche Bestellung (gesetzliche Grundlage ist das „Heilberufsgesetz“
Die eigentliche Macht von Kammern liegt auf Landesebene. Bundesebene hat wenig zu sagen.

Aufgaben von Kammern:

• Überwachung der Berufspflichten der Kammerangehörigen
• Erlass/ Umsetzung des berufsständischen Satzungswerk (Berufsordnung)
• Förderung der beruflichen Förderung, insbesondere durch Durchführung von Fortbildungen und Zertifizierungen von Fortbildungsmaßnahmen
• Interessensvertretung des gesamten Berufsstandes
• Schlichter zwischen Kammerangehörigen untereinander und/oder gegenüber dritten (Berufsgerichtbarkeit)
• Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Prüfung von Behandlungsfehlern
• Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben
• Förderung von Qualitätssicherung, z.B. durch Kontrollen
• Einrichtung eines Versorgungswerk zur Sicherung der Kammermitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenen
• Fachliche Stellungnahmen, institutionelle Beteiligung an Gesetzesentwürfen, Politikberatung

§ 91 Gemeinsamer Bundesausschuss, SGB V
(5) Bei Beschlüssen, deren Gegenstand die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte berührt, ist der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft der Kammern dieser Berufe auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 137 Abs. 3 Satz 7 bleibt unberührt.
(9) Jedem, der berechtigt ist, zu einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Stellung zu nehmen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, ist in der Regel auch Gelegenheit zu einer mündlichen Stellungnahme zu geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Verfahrensordnung vorzusehen, dass die Teilnahme jeweils eines Vertreters einer zu einem Beschlussgegenstand stellungnahmeberechtigten Organisation an den Beratungen zu diesem Gegenstand in dem zuständigen Unterausschuss zugelassen werden kann.

Strukturen von Kammern:

Zweistufiger Aufbau
Dreistufiger Aufbau

Satzung von Kammern:

Inhalt ist teilweise vorgegeben – „Heilberufsgesetz“, teilweise erstellt das der Berufsstand selber, bzgl. seiner Werte, Ethik und Qualitätsvorstellungen. Freigestellt ist die Einrichtung eines Versorgungswerks und ob die Mitgliedschaft in diesem freiwillig oder Pflicht ist.
Je schärfer die Satzung Qualität und deren Kontrolle formuliert, desto mehr ist sie Angesehen, da sie ihre Pflichten gut erfüllt.

Historische Perspektive funktionaler Selbstverwaltung

Staat

• Suchte sachverständige Beratung in den verschiedenen Bereichen gewerblicher Betätigung, die durch Wandel nach neuen Gesetzen und neuen Formen der Beaufsichtigung verlangte

Berufsstand
• Interessiert an einer wirksamen und gebündelten Vertretung ihrer Interessen
• Interessiert an der eigenverantwortlichen Ordnung ihres Berufsstandes


Einrichtung einer Kammer – öffentlich-rechtliche Bestellung von Staats wegen
Vorgehen:
• Mehrheitliches Votum der Berufsangehörigen
• Antrag/Anfrage an das Sozialministerium
• Sozialministerium ist der Ansprechpartner, ändert/ergänzt das Heilberufsgesetz für die neue Berufsgruppe (Therapeuten/Pflege)
• Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes
• Geht zum Kabinett der Landesregierung
Wenn beschlossen worden, dann

• Als Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen
• Landtag muss darüber entscheiden und abstimmen
• Wenn positiv, dann wird das Heilberufsgesetz abgeändert
• Stichtag wird festgelegt, ab wann das Gesetz in Kraft tritt
• Entsprechende Voraussetzungen müssen geschaffen werden
1. Errichtung der Kammer
2. Personal
3. Schaffung einer Satzung
• Einberufung der Delegiertenkonferenz zur Fragestellung nach einem Versorgungswerk

Zwangsmitgliedschaft

Da der Staat seine gesetzliche Aufsicht auf die Kammer ausgelagert hat, gibt es die Zwangsmitgliedschaft. Staat hat keine Aufsicht mehr.
Rechtfertigung der Zwangsmitgliedschaft
Durch die Mitgliedschaft einer Kammer wird ein weiter reichendes Kontroll- und Mitspracherecht eingeräumt, als dieses bei privaten Vereinigungen jemals der Fall ist. Keine private Vereinigung (aus der man bei Nichtgefallen wieder austreten kann) verfügt über eine demokratische Legitimation und unterliegt in gleicher Weise Grundrechts- und Gesetzesbindungen sowie verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, wie die Kammern (Kluth, Institut für Kammerrecht).
Die Eröffnung einer demokratischen Partizipation zur Selbstverwaltung der einen bestimmten Berufsstand betreffenden Aufgaben, kann aus Gründen demokratischer Gleichheit nur allen Mitgliedern des Berufsstandes eröffnet werden. Der Übergang zur freiwilligen Mitgliedschaft würde den Kammern ihre demokratische Legitimation entziehen.
Die Pflichtmitgliedschaft ist also eine Folge und Forderung des Demokratieprinzips. Sie wirkt in dieser Sicht nicht freiheitsbeschränkend, sondern freiheitssichernd ( die Freiheit sich selbstverwalten zu dürfen und selbst bestimmen zu dürfen wie die Berufsausübung auszusehen hat).

Warum hat der Staat ein Interesse an einer Verkammerung der Therapeuten

Bund und Länder suchen im Rahmen von Deregulierungskampagnen nach Möglichkeiten, sich eigener Aufgaben zu entledigen. Der Staat wird entlastet, indem er die Aufgabe der Berufsausübungspflichten, Qualitätskontrollen und –entwicklung an die Kammern abgibt
Bedenklich wird es, wenn Aufgaben übertragen werden, die nicht zum Bereich der eigenen Angelegenheiten gehören ( Selbstverwaltung!).
Einzelfälle sind nicht so gravierend, aber zahlreiche und gewichtige Aufgaben schon.
Selbstverwaltung lebt von einer gesunden Distanz zum Staat. Diese Distanz wird durch die Beschränkung auf die Rechtsaufsicht und die weitgehende Eigenfinanzierung institutionell abgesichert. Je mehr Aufgaben unter staatlicher Fachaufsicht und Weisung ausgeführt werden, desto mehr geht die Distanz verloren und damit der Charakter der Selbstverwaltungseinrichtung.
Also aufpassen welche Aufgaben übernommen werden.

Pro Verkammerung

• Durch Zwangsmitgliedschaft alle Therapeuten vertreten
• Die heterogenen Interessen werden mit demokratischer Legitimation in einer Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten
• Aufwertung des Berufsbildes
• Gleichstellung mit den anderen verkammerten Gesundheitsberufen
• Mehr Eigengewicht gegenüber der Politik (gegenüber der Verbändevielfalt)
• Politisch wirksame Organisation
• Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandard
• Mehr Renommee und Akzeptanz in der Öffentlichkeit
• Verstöße gegen die Pflichtaufgaben können geahndet werden.
• Prozess der Professionalisierung wird beschleunigt

Contra Verkammerung

• Zwangsmitgliedschaft
• Eingespannt werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
• Mehrere unterschiedliche Therapeutenberufe unter einen Hut bekommen
• Verkammerung „veraltetes System“
• Überflüssige zusätzliche Institution, da schon Verbände und Gewerkschaften (aber keiner von denen kann die fachliche Qualität sicherstellen)


Welche Bedeutung hat eine Verkammerung für die Berufsautonomie der Heilmittelerbringer:

Eine Verkammerung würde deutliche Vorteile in der Berufsautonomie der Heilmittelerbringer bringen, da in der Satzung klar dargelegt würde, wie wir unseren Beruf sehen, auszuüben gedenken, wie wir Qualität definieren und umsetzen werden. Durch die rechtliche Verankerung im „Heilberufsgesetz“ und durch die öffentlich-rechtliche Bestellung durch die Sozialministerien hat dieses einen offiziellen Charakter und erwirbt Anerkennung der anderen schon verkammerten Gesundheitsberufe.
Diese sind bislang eine Gruppe für sich, die es gewohnt ist in der Politik mitgestalten zu können, sowie Preise mitorganisieren zu können. Sie nehmen unsere Berufsgruppe nicht ernst. Verständlicherweise sind sie auch nicht sehr daran interessiert, dass die Therapeuten oder Pflege sich verkammern, da dieses einen Machtverlust für sie bedeuten würde.
Welche Vorteile eine Kammer für uns Therapeuten bringen wird, hängt viel davon ab, wie sich die Kammer selbst versteht und mit ihren Mitgliedern umgeht. Da wir als Berufsstand um Anerkennung kämpfen, täten wir gut daran scharfe Bestimmungen in unserer Satzung zu schaffen:
Wie verhält sich die Kammer gegenüber – Ausbildung
- Weiterbildung
- Verstösse
Je höher die Qualität definiert wird und bei Nichterfüllung geahndet wird, desto mehr Anerkennung bei den anderen Gesundheitsberufen, der Politik und der Öffentlichkeit.

Viele Grüße, Stephanie


13. Februar 2012 11:08 # 19
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Klasse, Danke dafür. Mit Ihren Schlußfolgerungen gehe ich zu 100% mit.

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
13. Februar 2012 16:09 # 20
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

@Stephanie: Tausend Dank für deine Ausführung.

Eine Kammer hätte also viele Vorteile, wenn es richtig angepackt werden würde. So könnten viele offenen Posten bearbeitet werden, die dann auch Gewicht hätten.
Wer würde ins Boot geholt werden? Dort liegt mein Mißtrauen, denn Kopfnicker haben wir zur Zeit genug.






Grüße von

Maria2

13. Februar 2012 19:34 # 21
Majati
Majati
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 621

Danke @ Stephanie für die Mühe, hier alles nochmal reinzustellen!
Damit wird für mich Einiges klarer und fassbarer und macht alles überlegenswerter...

Was mir auffällt:
Was bedeutet denn für unsere Berufsverbände die Verkammerung? Oder anders: wieso kam die sofortige strikte Anlehnung?


13. Februar 2012 20:04 # 22
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 50

Tja, das mit der Ablehnung der Verbände ist mir auch aufgefallen. dazu folgendes:

Die Macht der Kammern liegt auf Länderebene. Eine übergeordneter Bundeskammer hätte nur repräsentative Funktion.
Eine Verbandstruktur ist genau anders herum, die Macht liegt auf Bundesebene. Hier liegt die Angst der Verbände nahe, bei Einrichtung eines Kammerwesens an Macht und Einfluss zu verlieren.

Eine Möglichkeit auf Landesebene eine Kammer zu gründen ist, das eine Untergruppe des DVE, z.B. aus Hessen sich vom Verband abspaltet und den im vorherigen Text genannten Weg der Verkammerung anstrebt. Wahrscheinlich finden die Verbände auch das nicht toll.

Eigentlich ist das schade, da eine Verkammerung eine unglaubliche Chance für unseren Beruf wäre. Tatsächlich gibt es eine Studie darüber was mit Berufsverbänden passiert ist, nachdem sich der Beruf verkammert hat. Statt Mitglieder zu verlieren, sind es mehr geworden. vielleicht weil sich der Berufsstand politisiert hat.

Zu dem Thema wer es machen sollte - wir bräuchten engagierte starke Therapeuten. Ich bin auf jeden Fall froh, dass das Thema auf diesem Weg etwas transparenter wird. Man kann sich doch erst eine Meinung bilden, wenn man Fakten kennt.
Vielleicht auch das Problem der Verbände.

Grüße, Stephanie

14. Februar 2012 08:03 # 23
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 946

Geändert am 14.02.2012 08:13:00
Das erklärt, warum der ZVK als einziger Berufsverband bisher Hurra geschrien hat: der ZVK ist traditionell mit starken, unabhängigen Landesverbänden organisiert und wäre in einer hervorragenden Startposition. Denn: Ja, es geht (auch) um Macht innerhalb der Berufsgruppen.

Meine persönliche Tendenz geht immer deutlicher in RIchtung "will ich haben".

@maria2: Diplomaten wären IMHO hilfreicher, als mit der Axt in der politischen Landschaft rumzulaufen(hauen).

Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)
14. Februar 2012 18:48 # 24
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

@gross: da stimme ich dir zu 100% zu. Aber .... Für jedes Problem gibt es eine Lösung, die einfach, sauber und falsch ist. (Henry L. Mencken)

Zur Zeit sehe ich eine Kammer als große Chance und eben mit der Sorge, dass die Nachteile die Stephanie aufgezählt hat, alle zutreffen werden. Bei mir ist gerade das Glas halb leer.

Grüße von

Maria2

14. Februar 2012 20:46 # 25
Registriert seit: 03.07.2007
Beiträge: 490

@Stephanie- das erklärt einiges... Danke.

ich denke es gibt viele Aspekte die es für eine Kammer in Deutschland gibt. Jedoch denke ich persönlich wird es ein längerer Weg sein diese umzusetzen... wie alle Veränderungen in der Politik sich oftmals nur langsam umsetzten lassen. Wenn man sich die Geschichte von Ergotherapie und die Verkammerungen anderer Länder anschaut war es immer ein Prozess der Jahre/ Jahrzehnte gedauert hat. Meiner Meinung nach wird in Deutschland die Ergotherapiegeschichte und der politische Einsatz für die Ergotherapie oft nur im Licht der DVEs gesehen... obwohl die Mehrzahl der deutschen Ergos nicht Mitglied des DVEs sind... mmh... da könnte eine Kammer ein Weg sein damit nicht immer die selben Leute sein müssen... Arbeit geteilt wird/ Wissen frei geteilt wird... alle eine Stimme haben, aktiv sein müssen und gehört werden. Jedoch kommt es sehr auf die Umsetzung drauf an.. ich kenne auch Ergos in GB, die aufgrund der finanziellen Lage des Gesundheitssystems und der Jobsituation, nicht die paar hundert Pfund in der Tasche hatten um ihre Mitgliedsschaft für die Kammer dort zu erneuern und damit ihre Berufserlaubnis erstmal verloren haben.

liebe Grüße,

Ceilidh



15. Februar 2012 07:39 # 26
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3621

liebe stephanie-- vielen dank für deine mühe und die informationen (auch per PN)..

ich komm unter der woche zu nichts, aber am wochenende werde ich lesen.
auf jeden fall ist das schonmal deuuuutlich klarer, als alles, was ich bisher zu dem thema gefunden habe, und evtl hilft es bei der meinungsbildung weiter..



gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



15. Februar 2012 13:42 # 27
Registriert seit: 15.03.2003
Beiträge: 944

Hallo,
ich möchte das "Verkammern" lieber nicht. Erstens, weil ich nicht jemanden finanzieren möchte, der vergessen hat, wie es an der Basis ist (und das kommt über kurz oder lang dann) und zweitens will ich nicht noch mehr Spielball der Politik werden. Werde schon genug gegängelt....
Gruß Sabine

"Die Kunst ist, den Kindern alles, was sie tun oder lernen sollen, zum Spiel zu machen."
John Locke
15. Februar 2012 14:38 # 28
Registriert seit: 23.04.2010
Beiträge: 13

Hallo und vielen Dank für den Beitrag SK1. Ich glaube viele Probleme zum Thema Qualität in der ergotherapeutischen Arbeit u.a. würde durch die Verkammerung endlich auch mal Konsequenzen haben. Das würde einiges Verändern uns auch die Spreu vom Weizen trennen.
Gruß Page

16. Februar 2012 11:13 # 29
Registriert seit: 16.04.2011
Beiträge: 50

@ Biene, so habe ich mich zu Anfang auch gefühlt.

Bei dem Thema sieht man sofort den Verlust des Grundrechtes auf Entscheidungsfreiheit bedroht.
Als ich mich näher mit der Verkammerung auseinandergesetzt habe, habe ich bemerkt, dass es eher freiheitssichernd als freiheitsraubend ist. Es sichert den Ergotherapeuten die Freiheit ihren Berufs so auszuüben, wie sie ihn selber definieren und wie Page schon sagt, sichert Qualität.

Zu deiner Befürchtung von Leuten gegängelt zu werden, die jeden Bezug zur Basis verloren haben:

1. Es käme darauf an, welchen Kammeraufbau wir uns zulegen würden. Beim dreistufigen Aufbau, hätte der Vorstand die Entscheidungsmacht. Beim zweistufigen Aufbau, läge die Entscheidungsmacht bei der Basis (siehe die Grünen). Vorteil hiervon, nicht regiert werden von Leuten, die keine Ahnung mehr von Ergo haben. Nachteil Entscheidungen werden endlos diskutiert und verzögert. ( PDF von Kammeraufbauten bei mir als PN)

2. Wenn man Leute im Vorstand hätte, die vielleicht den Bezug zur Basis verloren haben, aber inzwischen Berufspolitiker sind, wüssten die wenigstens wie man was auf diesen diffusen politischen Netzwerk-Lobby-Ebenen erreicht. Könnte durchaus positiv für unseren Berufsstand sein.

Grüße, SK 1


16. Februar 2012 19:09 # 30
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Geändert am 16.02.2012 19:12:00
Liebe KollegInnen,

ich sehe eine Verkammerung als Möglichkeit an, den Angehörigen unseres Berufsstandes die Definition und Sicherung der therapeutischen Leistungen zu übertragen.

Beachtet: derzeit tun das andere, nämlich der GBA, bei dem wir Ergotherapeuten selbst lediglich ein kurzfristiges Anhörungsrecht haben. Sprich: andere Berufsstände bzw. Institutionen befinden und entscheiden darüber, wofür wir bezahlt werden und wie die Leistung definiert wird.

Möglich wäre es, die Mitgliedschaft in der Ergotherapeutenkammer für die Abrechnung von Leistungen nach SGB V vorauszusetzen. Damit gäbe es zwar eine "Zwangsmitgliedschaft", aber das leidige Problem, dass wenige engagierte Leute und die Verbandsmitglieder dafür arbeiten und zahlen, dass alle Niedergelassenen überhaupt Abrechnungsverträge haben wäre damit gelöst.

Auch das unsägliche "Behandeln nach Gefühl und Wellenschlag", was immer wieder zu berufspolitisch und finanziell sehr schlimmen Imageschäden für uns führt, könnte leichter angegangen werden. Indem ganz klare Richtlinien für die Ausübung unseres Berufes geschaffen würden. Statt den immer wieder nachgebesserten, in vielen Punkten vollkommen unklaren Heilmittelrichtlinien (die ja wie oben schon erwähnt gar nicht von Ergotherapeuten entwickelt werden).

Natürlich würde das erstmal heißen, dass wir inhaltliche und strukturelle Qualität definieren müssen. Aber da gibt es schon ganz ordentliche Ausarbeitungen, an denen wir uns orientieren könnten. Strukturelles QM existiert ja schon seit ein paar Jahren und über inhaltliches gibt es immer mehr Material, Veröffentlichungen und mittlerweile auch Kurse (z.B. der "COPM-Zertifizierungskurs" oder die Module zu Evidenzbasierung oder konzeptionelle Modelle vom DAHTH).

Alle Akteure dagegen, die die formalen und inhaltlichen Unsicherheiten ausnutzen, um "Schmalspurergo" anzubieten, mit der sie dann unter Umständen richtig gut "Kasse machen", aber dem Berufsstand keinen Gefallen tun, weil für die kriminellen Verhaltensweisen einiger alle Leistungserbringer doch immer wieder haften müssen, könnte so recht unkompliziert das Handwerk gelegt werden.

Solange die Richtlinien klar sind.

In den Ärztekammern ist schon zu viel "man kennt sich" und "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus". Aber daran müssten wir uns ja nicht orientieren.

Eigentlich sind wir doch eine recht korrekte Berufsgruppe mit einem Gespür fürs Allgemeinwohl und korruptes Verhalten kennzeichnet doch wohl bei uns nur eine Minderheit.

Der Nachteil wäre, sich als bislang eher unpolitischer Berufsstand mit schlechter Lobby zwischen all den Lobbyisten verorten zu müssen. Aber das soll nicht nur ein Hinderungsgrund sein. Es kann auch eine Chance bedeuten.

Wie sagte mal ein Unternehmensberater zu mir: "Ergotherapeuten werden ja meist als nette Menschen wahrgenommen, die es gern harmonisch haben und sich lieber nicht so in der Öffentlichkeit zeigen".

Aber ich denke, ein paar von uns würden doch auch in der Öffentlichkeit eine ganz gute Figur machen.

Grüße von

Oetken1
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