Hallo,
Copy & Paste ist super. Hier mein ganzes Geschreibsel.
Sind eigentlich nur meine Notizen für das Plakat, aber vielleicht werdet Ihr schlau daraus. Sonst fragen!
Verkammerung der Therapeuten:
Kammern = Selbstverwaltungsorganisationen mit hoheitlicher Befugnis
Fachliche und disziplinarische Aufsicht
Körperschaft öffentlichen Rechts =
eigenständige Verwaltungsform, ausgestattet mit bestimmten Befugnissen, übernimmt staatliche Kontrollfunktion in Teilbereichen
Bindeglied zwischen Staat und Gesellschaft
Demokratische Partizipation eines Berufsstandes an der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben durch eine öffentlich-rechtliche Bestellung (gesetzliche Grundlage ist das „Heilberufsgesetz“

Die eigentliche Macht von Kammern liegt auf Landesebene. Bundesebene hat wenig zu sagen.
Aufgaben von Kammern:
• Überwachung der Berufspflichten der Kammerangehörigen
• Erlass/ Umsetzung des berufsständischen Satzungswerk (Berufsordnung)
• Förderung der beruflichen Förderung, insbesondere durch Durchführung von Fortbildungen und Zertifizierungen von Fortbildungsmaßnahmen
• Interessensvertretung des gesamten Berufsstandes
• Schlichter zwischen Kammerangehörigen untereinander und/oder gegenüber dritten (Berufsgerichtbarkeit)
• Gutachter- und Schlichtungsstelle zur Prüfung von Behandlungsfehlern
• Unterstützung des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der Erfüllung seiner Aufgaben
• Förderung von Qualitätssicherung, z.B. durch Kontrollen
• Einrichtung eines Versorgungswerk zur Sicherung der Kammermitglieder im Alter, bei Berufsunfähigkeit und der Hinterbliebenen
• Fachliche Stellungnahmen, institutionelle Beteiligung an Gesetzesentwürfen, Politikberatung
§ 91 Gemeinsamer Bundesausschuss, SGB V
(5) Bei Beschlüssen, deren Gegenstand die Berufsausübung der Ärzte, Psychotherapeuten oder Zahnärzte berührt, ist der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft der Kammern dieser Berufe auf Bundesebene Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. § 137 Abs. 3 Satz 7 bleibt unberührt.
(9) Jedem, der berechtigt ist, zu einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses Stellung zu nehmen und eine schriftliche Stellungnahme abgegeben hat, ist in der Regel auch Gelegenheit zu einer mündlichen Stellungnahme zu geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Verfahrensordnung vorzusehen, dass die Teilnahme jeweils eines Vertreters einer zu einem Beschlussgegenstand stellungnahmeberechtigten Organisation an den Beratungen zu diesem Gegenstand in dem zuständigen Unterausschuss zugelassen werden kann.
Strukturen von Kammern:
Zweistufiger Aufbau
Dreistufiger Aufbau
Satzung von Kammern:
Inhalt ist teilweise vorgegeben – „Heilberufsgesetz“, teilweise erstellt das der Berufsstand selber, bzgl. seiner Werte, Ethik und Qualitätsvorstellungen. Freigestellt ist die Einrichtung eines Versorgungswerks und ob die Mitgliedschaft in diesem freiwillig oder Pflicht ist.
Je schärfer die Satzung Qualität und deren Kontrolle formuliert, desto mehr ist sie Angesehen, da sie ihre Pflichten gut erfüllt.
Historische Perspektive funktionaler Selbstverwaltung
Staat
• Suchte sachverständige Beratung in den verschiedenen Bereichen gewerblicher Betätigung, die durch Wandel nach neuen Gesetzen und neuen Formen der Beaufsichtigung verlangte
Berufsstand
• Interessiert an einer wirksamen und gebündelten Vertretung ihrer Interessen
• Interessiert an der eigenverantwortlichen Ordnung ihres Berufsstandes
Einrichtung einer Kammer – öffentlich-rechtliche Bestellung von Staats wegen
Vorgehen:
• Mehrheitliches Votum der Berufsangehörigen
• Antrag/Anfrage an das Sozialministerium
• Sozialministerium ist der Ansprechpartner, ändert/ergänzt das Heilberufsgesetz für die neue Berufsgruppe (Therapeuten/Pflege)
• Referentenentwurf zur Änderung des Gesetzes
• Geht zum Kabinett der Landesregierung
Wenn beschlossen worden, dann
• Als Gesetzesentwurf in den Landtag einbringen
• Landtag muss darüber entscheiden und abstimmen
• Wenn positiv, dann wird das Heilberufsgesetz abgeändert
• Stichtag wird festgelegt, ab wann das Gesetz in Kraft tritt
• Entsprechende Voraussetzungen müssen geschaffen werden
1. Errichtung der Kammer
2. Personal
3. Schaffung einer Satzung
• Einberufung der Delegiertenkonferenz zur Fragestellung nach einem Versorgungswerk
Zwangsmitgliedschaft
Da der Staat seine gesetzliche Aufsicht auf die Kammer ausgelagert hat, gibt es die Zwangsmitgliedschaft. Staat hat keine Aufsicht mehr.
Rechtfertigung der Zwangsmitgliedschaft
Durch die Mitgliedschaft einer Kammer wird ein weiter reichendes Kontroll- und Mitspracherecht eingeräumt, als dieses bei privaten Vereinigungen jemals der Fall ist. Keine private Vereinigung (aus der man bei Nichtgefallen wieder austreten kann) verfügt über eine demokratische Legitimation und unterliegt in gleicher Weise Grundrechts- und Gesetzesbindungen sowie verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, wie die Kammern (Kluth, Institut für Kammerrecht).
Die Eröffnung einer demokratischen Partizipation zur Selbstverwaltung der einen bestimmten Berufsstand betreffenden Aufgaben, kann aus Gründen demokratischer Gleichheit nur allen Mitgliedern des Berufsstandes eröffnet werden. Der Übergang zur freiwilligen Mitgliedschaft würde den Kammern ihre demokratische Legitimation entziehen.
Die Pflichtmitgliedschaft ist also eine Folge und Forderung des Demokratieprinzips. Sie wirkt in dieser Sicht nicht freiheitsbeschränkend, sondern freiheitssichernd ( die Freiheit sich selbstverwalten zu dürfen und selbst bestimmen zu dürfen wie die Berufsausübung auszusehen hat).
Warum hat der Staat ein Interesse an einer Verkammerung der Therapeuten
Bund und Länder suchen im Rahmen von Deregulierungskampagnen nach Möglichkeiten, sich eigener Aufgaben zu entledigen. Der Staat wird entlastet, indem er die Aufgabe der Berufsausübungspflichten, Qualitätskontrollen und –entwicklung an die Kammern abgibt
Bedenklich wird es, wenn Aufgaben übertragen werden, die nicht zum Bereich der eigenen Angelegenheiten gehören ( Selbstverwaltung!).
Einzelfälle sind nicht so gravierend, aber zahlreiche und gewichtige Aufgaben schon.
Selbstverwaltung lebt von einer gesunden Distanz zum Staat. Diese Distanz wird durch die Beschränkung auf die Rechtsaufsicht und die weitgehende Eigenfinanzierung institutionell abgesichert. Je mehr Aufgaben unter staatlicher Fachaufsicht und Weisung ausgeführt werden, desto mehr geht die Distanz verloren und damit der Charakter der Selbstverwaltungseinrichtung.
Also aufpassen welche Aufgaben übernommen werden.
Pro Verkammerung
• Durch Zwangsmitgliedschaft alle Therapeuten vertreten
• Die heterogenen Interessen werden mit demokratischer Legitimation in einer Körperschaft öffentlichen Rechts vertreten
• Aufwertung des Berufsbildes
• Gleichstellung mit den anderen verkammerten Gesundheitsberufen
• Mehr Eigengewicht gegenüber der Politik (gegenüber der Verbändevielfalt)
• Politisch wirksame Organisation
• Sicherstellung eines einheitlichen Qualitätsstandard
• Mehr Renommee und Akzeptanz in der Öffentlichkeit
• Verstöße gegen die Pflichtaufgaben können geahndet werden.
• Prozess der Professionalisierung wird beschleunigt
Contra Verkammerung
• Zwangsmitgliedschaft
• Eingespannt werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
• Mehrere unterschiedliche Therapeutenberufe unter einen Hut bekommen
• Verkammerung „veraltetes System“
• Überflüssige zusätzliche Institution, da schon Verbände und Gewerkschaften (aber keiner von denen kann die fachliche Qualität sicherstellen)
Welche Bedeutung hat eine Verkammerung für die Berufsautonomie der Heilmittelerbringer:
Eine Verkammerung würde deutliche Vorteile in der Berufsautonomie der Heilmittelerbringer bringen, da in der Satzung klar dargelegt würde, wie wir unseren Beruf sehen, auszuüben gedenken, wie wir Qualität definieren und umsetzen werden. Durch die rechtliche Verankerung im „Heilberufsgesetz“ und durch die öffentlich-rechtliche Bestellung durch die Sozialministerien hat dieses einen offiziellen Charakter und erwirbt Anerkennung der anderen schon verkammerten Gesundheitsberufe.
Diese sind bislang eine Gruppe für sich, die es gewohnt ist in der Politik mitgestalten zu können, sowie Preise mitorganisieren zu können. Sie nehmen unsere Berufsgruppe nicht ernst. Verständlicherweise sind sie auch nicht sehr daran interessiert, dass die Therapeuten oder Pflege sich verkammern, da dieses einen Machtverlust für sie bedeuten würde.
Welche Vorteile eine Kammer für uns Therapeuten bringen wird, hängt viel davon ab, wie sich die Kammer selbst versteht und mit ihren Mitgliedern umgeht. Da wir als Berufsstand um Anerkennung kämpfen, täten wir gut daran scharfe Bestimmungen in unserer Satzung zu schaffen:
Wie verhält sich die Kammer gegenüber – Ausbildung
- Weiterbildung
- Verstösse
Je höher die Qualität definiert wird und bei Nichterfüllung geahndet wird, desto mehr Anerkennung bei den anderen Gesundheitsberufen, der Politik und der Öffentlichkeit.
Viele Grüße, Stephanie