Registriert seit: 30.03.2015
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 6
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Hallo liebe Kollegen! Ich brauche Eure Hilfe... Wir haben gerade einen Patienten, der seit längerer Zeit Ergotherapie in einer anderen Praxis erhält. Jetzt, nach einer Botox-Behandlung möchte er in unserer Praxis auch noch 1 x wöchentlich Ergotherapie bekommen, weil seine bisherige Praxis die Behandlungsanzahl (5 x wöchentlich) nicht abdecken kann. Er hat jetzt also 2 Verordnungen über sensomotorisch-perzeptive Behandlung für die gleiche Diagnose. Jetzt meine Frage: Kann ein Patient in 2 Praxen gleichzeitig Ergotherapie bekommen? Er ist übrigens bei der Knappschaft versichert.
Ich bin dankbar für Eure Rückmeldungen
Liebe Grüße Martina
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Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935
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Kann ich mir nicht vorstellen. Abgesichert bist du sicherlich bei Anfrage an einem Verband deiner Wahl oder bei der Knappschaft im Sinne einer Ausnahmegenehmigung.
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Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 195
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Hallo,
wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall. Patient hat sogar schriftlich nach einer Ausnahmegenehmigung bei seiner Krankenkasse nachgefragt, wurde aber abgelehnt.
Gruß,
Karlie
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Registriert seit: 30.03.2015
Bundesland: Niedersachsen Beiträge: 6
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Vielen Dank für Eure Antworten! Ich möchte Euch auch auf dem Laufenden halten.... Ich habe inzwischen mit der Gruppenleiterin der Abrechnungsstelle der Knappschaft in Saarbrücken telefoniert und auch die Empfehlung erhalten, die Behandlung wegen möglicher Überschneidungen der Therapie-Termine nicht zu übernehmen. Im Zweifelsfall erkennt die Abrechnungsstelle eine der beiden Verordnungen nicht an und bezahlt das Rezept nicht.
Also-wir lassen das!
Einen schönen Tag wünscht Euch Martina
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falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375
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... bietet dem Patienten doch an alle 5 Termine pro Woche bei euch zu wahrzunehmen.
Wenn er sich darauf einläßt, schließt einen Therapievertrag mit ihm ab. Dieser schließt eine gleichzeitige Therapie in einer anderen Praxis aus und weißt ihn darauf hin, dass er im Falle einer Überschneidung mit einer anderen Praxis die Kosten der Therapie privat zu tragen hat.
MfG falladar
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Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 322
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Wir haben auch einen Patienten 5mal die Woche auf 2 Praxen aufgeteilt. (Techniker Krankenkasse) Jede Praxis ein Rezept, eins mit 1-2 mal die woche, das andere 2-3 mal die woche. Die tage sind festgelegt welche Praxis wann kommt, gab noch nie Probleme.
LG
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Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793
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Jetzt frage ich doch noch mal nach: Was ist denn der tiefere Sinn darin, in zwei Praxen gleichzeitig in Behandlung zu sein? Gibt das nicht Konfusion? Oder es erfordert enorm gute Absprachen der beiden Praxen miteinander... Oder ich steh einfach gerade auf'm Schlauch... ? Gruß nimis
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