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In 2 verschiedenen Praxen gleichzeitig Ergotherapie?

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8. März 2016 13:04 # 1
Registriert seit: 30.03.2015
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 6

Hallo liebe Kollegen!
Ich brauche Eure Hilfe...
Wir haben gerade einen Patienten, der seit längerer Zeit Ergotherapie in einer anderen Praxis erhält. Jetzt, nach einer Botox-Behandlung möchte er in unserer Praxis auch noch 1 x wöchentlich Ergotherapie bekommen, weil seine bisherige Praxis die Behandlungsanzahl (5 x wöchentlich) nicht abdecken kann. Er hat jetzt also 2 Verordnungen über sensomotorisch-perzeptive Behandlung für die gleiche Diagnose.
Jetzt meine Frage: Kann ein Patient in 2 Praxen gleichzeitig Ergotherapie bekommen? Er ist übrigens bei der Knappschaft versichert.

Ich bin dankbar für Eure Rückmeldungen

Liebe Grüße
Martina
8. März 2016 13:53 # 2
Mschiew.
Mschiew.
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 935

Kann ich mir nicht vorstellen. Abgesichert bist du sicherlich bei Anfrage an einem Verband deiner Wahl oder bei der Knappschaft im Sinne einer Ausnahmegenehmigung.
9. März 2016 06:28 # 3
Registriert seit: 24.08.2007
Beiträge: 195

Hallo,

wir hatten vor kurzem einen ähnlichen Fall. Patient hat sogar schriftlich nach einer Ausnahmegenehmigung bei seiner Krankenkasse nachgefragt, wurde aber abgelehnt.

Gruß,

Karlie
9. März 2016 12:28 # 4
Registriert seit: 30.03.2015
Bundesland: Niedersachsen
Beiträge: 6

Vielen Dank für Eure Antworten! Ich möchte Euch auch auf dem Laufenden halten....
Ich habe inzwischen mit der Gruppenleiterin der Abrechnungsstelle der Knappschaft in Saarbrücken telefoniert und auch die Empfehlung erhalten, die Behandlung wegen möglicher Überschneidungen der Therapie-Termine nicht zu übernehmen. Im Zweifelsfall erkennt die Abrechnungsstelle eine der beiden Verordnungen nicht an und bezahlt das Rezept nicht.

Also-wir lassen das!

Einen schönen Tag wünscht Euch
Martina
9. März 2016 12:43 # 5
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1375

... bietet dem Patienten doch an alle 5 Termine pro Woche bei euch zu wahrzunehmen.

Wenn er sich darauf einläßt, schließt einen Therapievertrag mit ihm ab. Dieser schließt eine gleichzeitige Therapie in einer anderen Praxis aus und weißt ihn darauf hin, dass er im Falle einer Überschneidung mit einer anderen Praxis die Kosten der Therapie privat zu tragen hat.

MfG falladar
9. März 2016 16:18 # 6
Registriert seit: 16.10.2007
Beiträge: 322

Wir haben auch einen Patienten 5mal die Woche auf 2 Praxen aufgeteilt. (Techniker Krankenkasse)
Jede Praxis ein Rezept, eins mit 1-2 mal die woche, das andere 2-3 mal die woche.
Die tage sind festgelegt welche Praxis wann kommt, gab noch nie Probleme.

LG
9. März 2016 19:46 # 7
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 793

Jetzt frage ich doch noch mal nach: Was ist denn der tiefere Sinn darin, in zwei Praxen gleichzeitig in Behandlung zu sein? Gibt das nicht Konfusion? Oder es erfordert enorm gute Absprachen der beiden Praxen miteinander...
Oder ich steh einfach gerade auf'm Schlauch... ?
Gruß
nimis
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