Wie du deine internen Prozesse steuerst ist deine Sache. Wenn du die Fachliche Leitung nicht mehr selbst bist, oder du die bürokratischen Voraussetzungen nicht erfüllen kannst, dann musst du jemanden benennen der die Fachliche Leitung übernimmt. Stellvertreterprozesse im Unternehmen interessieren keinen außerhalb deines Unternehmens. Wärest du eine Einfraupraxis, dann könntest du ja auch keinen Stellvertreter benennen und verlierst trotzdem nicht deine Kassenzulassung.
"Lebe im Heute als wenn es kein Morgen geben würde. Wenn es doch ein Morgen gibt, um so besser für dich."
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