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Diskussionsforum

Rechtliche Grundlage für Behandlung in Wohnheim für Psychisch Kranke

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6. Juni 2023 12:30 # 1
Registriert seit: 06.06.2023
Beiträge: 2

Geändert am 06.06.2023 21:06:00
Ich mache zur Zeit ein Praktikum in einem Wohnheim für Psychisch Kranke. Ziel der Einrichtung ist die Selbstständigkeit der Bewohner zu fördern und sie im besten Fall wieder in ein eigenständiges Leben mit eigener Wohnung zurück zu führen. Nun suche ich die gesetzliche Grundlage bzw. die Richtlinie, nach der ich als angestellte "Ergotherapeutin" in dieser Einrichtung ergotherapeutisch Arbeiten darf.
Kann mir da jemand weiterhelfen?
Danke im voraus.
6. Juni 2023 19:02 # 2
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1243

Guten Tag,
ich bin mit einer Verordnung tätig geworden, ambulant als Hausbesuch.

Gutgehn
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
6. Juni 2023 20:59 # 3
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Praktikum als was?
Und warum "Ergotherapeutin" ?
Grundsätzlich ja kein Problem, entweder die stellen dich als Ergotherapeutin ein oder die Bewohner erhalten eine Ergo VO mit der dann in der Praxis abgerechnet werden kann
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
6. Juni 2023 21:05 # 4
Registriert seit: 06.06.2023
Beiträge: 2

Als Angestellte Ergotherapeutin .ich brauche die rechtliche Grundlage auf der die Einrichtung Ergotherapeuten beschäftigen darf. Die anderen, in der Einrichtung, angestellten Ergos konnten mir leider nicht helfen.

Verordnung geht hier halt nicht, weil die Therapeuten nicht von Extern kommen.
7. Juni 2023 06:13 # 5
Registriert seit: 21.11.2014
Beiträge: 99

Ich versteh das Problem nicht...
Wenn doch schon Ergotherapeuten in der Einrichtung angestellt sind, dann können die doch auch ergotherapeutisch mit den Bewohnern arbeiten...
Also auch du
Was brauchts da für eine Rechtsgrundlage ?
Da es keine Verordnungen gibt, die Abgerechnet werden müssen oder andere Positiionen die div. Träger Zusätzlich zahlen würden macht das keinen Sinn
"Man hilft den Menschen nicht, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können!"
- Abraham Lincoln -
7. Juni 2023 15:28 # 6
Registriert seit: 26.10.2022
Bundesland: Bayern
Beiträge: 9

Hi SalvinaS!

Frag mal bei deiner Fachanleitung nach ob du dir die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung der Einrichtung anschauen kannst. Die Einrichtung in welcher du hospitierst wird ja sicherlich nicht nur durch die finanziellen Mittel der Klienten, sondern u.a. auch durch den jeweiligen Regierungsberzirk finanziert.

In der Vereinbarung meiner Einrichtung z.B. ist zur Durchführung der ergotherapeutschen Beschäftigungsangebote explizit ein:e Ergotherapeut:In als anwesende Fachkraft festgelgt. Das wäre bei mir die Grundlage bzw. Richtlinie nach der ich in meiner Einrichtung als Ergotherapeut angestellt sein und arbeiten darf (sonst dürfte das Angebot nicht durchgeführt und mit dem Bezirk abgerechnet werden).

Ansonsten kannst du dich mal durch die Paragrafen §§ 53, 58, 75 ff. SGB XII / §60 SGB XII / § 79 SGB XII / § 58 SGB XII / SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen durchwühlen (da gehts um die Finanzierung, Kürzungen, Leistungsangebote und und und)

Frohes schaffen & ein lehrreiches Praktikum ::thumbup::
8. Juni 2023 14:47 # 7
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

Abgesehen von deiner Ausgangsfrage: meiner Erfahrung nach ist, auch wenn fest angestellte Therapeuten in einer Einrichtung arbeiten, (externe) VO und Versorgung möglich.

Stichwort: freie Praxis- und Therapeutenwahl
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