Hi SalvinaS! Frag mal bei deiner Fachanleitung nach ob du dir die Leistungs- und Vergütungsvereinbarung der Einrichtung anschauen kannst. Die Einrichtung in welcher du hospitierst wird ja sicherlich nicht nur durch die finanziellen Mittel der Klienten, sondern u.a. auch durch den jeweiligen Regierungsberzirk finanziert. In der Vereinbarung meiner Einrichtung z.B. ist zur Durchführung der ergotherapeutschen Beschäftigungsangebote explizit ein:e Ergotherapeut:In als anwesende Fachkraft festgelgt. Das wäre bei mir die Grundlage bzw. Richtlinie nach der ich in meiner Einrichtung als Ergotherapeut angestellt sein und arbeiten darf (sonst dürfte das Angebot nicht durchgeführt und mit dem Bezirk abgerechnet werden). Ansonsten kannst du dich mal durch die Paragrafen §§ 53, 58, 75 ff. SGB XII / §60 SGB XII / § 79 SGB XII / § 58 SGB XII / SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen durchwühlen (da gehts um die Finanzierung, Kürzungen, Leistungsangebote und und und) Frohes schaffen & ein lehrreiches Praktikum
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