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Kündigen - was muss ich beachten?

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6. April 2025 20:13 # 1
Frisi482
Frisi482
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1

Hallo an alle!

Ich bin angestellte Ergotherapeutin in einer Praxis und habe mich dazu entschlossen, meine Anstellung demnächst zu kündigen. Ich habe leider sehr schnell für mich feststellen müssen, dass die Tätigkeit in einer Praxis nicht mein Bereich ist und zwischenmenschlich funktioniert es leider auch nicht so, wie ich es mir vorgestellt habe und es mir "versprochen" wurde. Mittlerweile quäle ich mich eher zur Arbeit. Eine neue Anstellung in einem anderen Bereich ist bereits "in Arbeit" und selbstverständlich in trockenen Tüchern bevor ich das Gespräch suche und die Kündigung fristgerecht abgebe.

Da ich erst seit letztem Jahr ausgelernt bin nun einige Fragen:

1. Normalerweise ist es ja so, dass Resturlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses abgegolten werden muss - kann mein AG mir diesen rechtlich verwehren und stattdessen eine Auszahlung fordern? Oder muss er mir den Resturlaub geben, wenn ich dies bevorzuge?

2. Gibt es eine Regelung darüber, wer die Weiterbehandlung/Rezeptabbruch meiner Klienten regeln bzw. organisieren muss? Liegt dies nach Abgabe meiner Kündigung in der Verantwortung meines AG?

Ich bin leider noch unerfahren, was dieses Anliegen betrifft. Vielleicht habt ihr ja ein paar Tipps und Ratschläge. Ich würde mich sehr freuen. Das ganze beschäftigt mich, seit ich den Entschluss gefasst habe, so sehr, dass ich keine Ruhe finde und kaum schlafen kann, da ein "schlechtes" Gewissen noch dazu kommt, auch wenn es irrational ist und ich weiß, dass ich mich selbst an die erste Stelle setzen muss.

Viele Grüße.
7. April 2025 08:31 # 2
Registriert seit: 06.05.2011
Beiträge: 283

Arbeitsverträge können frei verhandelt werden und da du in einer Praxis angestellt bist, dürftest du auch keinen Arbeitsvertrag nach Tarif haben. D.h. außer dir kennt keiner den Vertrag und die Abmachungen dazu.
Es gibt aber auch ein paar allgemeine Regeln. Es ist nicht grundsätzlich so dass der Urlaubsanspruch komplett genutzt/ausbezahlt werden soll/kann. Das hängt u.a. davon ab wann du aus dem Betrieb ausscheidest (erste oder zweite Jahreshälfte) und ob es sich um den gesetzlichen Mindesturlaub handelt (bei einer 5 Tag Woche nur 20 Tage) oder zusätzliche Tage, seit wann du beschäftigt bist (länger oder kürzer als 6 Monate?). Dann musst du auch berücksichtigen dass du ggf. Urlaub zu deinem nächsten Arbeitgeber mitnehmen möchtest.

Nach Abgabe deiner Kündigung hast du noch die Pflicht deine Arbeitskraft bis zum Vertragsende zur Verfügung zu stellen und dein Chef (idealerweise in Absprache) entscheidet ob er dich beauftragt deinen Nachfolger einzuarbeiten oder deine Arbeiten auf eine bestimmte Weise abzuschließen oder auch ob er dich komplett freistellt und dir den Zutritt zu Patientenunterlagen verwehrt.

Was nicht funktioniert ist dass du deinen kompletten Urlaub in die Kündigungsfrist legst und stattdessen bei deinem neuen Arbeitgeber anfängst.
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