Registriert seit: 27.03.2009
Beiträge: 166
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Ihr Lieben,
es gibt doch das neue DinA4 Rezeptformular der Berufsgenossenschaften. Jetzt habe ich von einem Arzt eine Heilmittelverordnung der GKV. Der Arzt sagt, er hätte keine anderen Formulare.
Nun meine Frage: sind diese noch gültig?
Liebe Grüße, Pitbull
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chipchap
Ehemaliges Mitglied
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Nein, sie ist für BG-Patienten nicht mehr gültig. Wenn der Arzt Durchgangsarzt ist, also für BG-Patienten verordnen darf, dann muß er die Formulare von den Unfallkassen bekommen haben... Vielleicht sollte er mal seinen Posteingang sortieren Ansonsten: kann er Formulare und die neuen Verträge bei den Unfallkassen anfordern!
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Registriert seit: 26.01.2003
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Hallo. Ich hatte einen ähnlichen Fall: Erstverordnung war das korrekte Formular der BG, Folgeverordnung das kleine in rosa vom Arzt (der hat angeblich auch keine anderen...) Der Patient hat dann direkt bei der BG nachgefragt und da die Erst-VO von der Klinik korrekt war, akzeptieren sie in dem Fall das rosafarbene als Folge-VO vom örtlichen Unfallarzt... LG ergo97
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Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 943
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Sie dürfen das DGUV-Formular dem Arzt auch selbst aushändigen. Vorlage ist Bestandteil der DGUV-Downloads beim DVE.
die Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf! (K. Tucholsky)
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Registriert seit: 26.01.2003
Beiträge: 86
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@ gross Das ist ja prima! Vielen Dank für den Tip! Habe die DGUV-Vorlage gefunden
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Hallo.
also mein chef hat das formular von der BG selber zugeschickt bekommen. und wenn ein patient sagt, dass sein arzt sowas nicht hat, dann kopiert mein chef ihm die unterlagen die er hat und lässt diese dann vom arzt ausfüllen.
liebe grüße sarah
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Registriert seit: 27.03.2009
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Ich danke euch für eure Antworten! Liebe Grüße, Pitbull
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