Nein, sie ist für BG-Patienten nicht mehr gültig. Wenn der Arzt Durchgangsarzt ist, also für BG-Patienten verordnen darf, dann muß er die Formulare von den Unfallkassen bekommen haben... Vielleicht sollte er mal seinen Posteingang sortieren  Ansonsten: kann er Formulare und die neuen Verträge bei den Unfallkassen anfordern!
|