Am vergangenen Mittwoch, den 29.05.2024, wurden durch die Schiedsstelle neue Vergütungspreise für ergotherapeutische Leistungen festgesetzt. Die neuen Preise gelten für Behandlungen, die ab dem 01.06.2024 erbracht werden und können frühestens zum 01.07.2024 erstmals abgerechnet werden. Doch sind die verhandelten Preise nun wirtschaftlich angemessen? Ihre Meinung ist gefragt!
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Die Schiedsstelle beschließt damit das Inkrafttreten der im März vom Deutschen Verband Ergotherapie e.V. (DVE) mit dem GKV-Spitzenverband verhandelten Preise. Der Bundesverband für Ergotherapeut:innen in Deutschland e.V. (BED), als dritter Verhandlungspartner im Bunde, hatte seinerseits zuvor die Vergütungspreisverhandlungen als gescheitert erklärt und die Schiedsstelle angerufen.
Mit der neuen Vereinbarung werden die vier ergotherapeutischen Heilmittelleistungen auf denselben Minutenpreis von 1,17 € angehoben. Einige Positionen bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld, deren Minutenpreis vorab bereits darüber lag, sind unverändert geblieben. Die Preisanpassungen finden automatisch auch Anwendung auf die Vergütungsvereinbarung zur Blankoverordnung. Auch diese Preisliste wurde entsprechend aktualisiert.
Die neuen Preise haben wir in unserer Infothek für Sie hinterlegt:
Ergotherapie Vergütungslisten
Dissens: Die wirtschaftliche Angemessenheit der Preise
Sind die verhandelten Preise nun wirtschaftlich angemessen? Dazu gehen die Meinungen der beiden Verbände weit auseinander.
Während der DVE von angemessenen Preisen für eine wirtschaftliche Praxisführung spricht und auch das laufende Klageverfahren gegen die Schiedsstelle (Klagen gegen die Schiedssprüche zu angemessenen Preisen in 2021; Aktenzeichen: L 1 KR 112/23 KL) seinerseits als erledigt erklärt hat, dementiert der BED dies in seinen Veröffentlichungen und Berechnungen:
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